Beschreibung
Was ist das?
Die Anmietung von Wohnungen zu "moderaten Mieten" ist eine öffentliche Maßnahme zur Unterstützung von Haushalten, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Die moderate Miete entspricht der um 30 % reduzierten Marktmiete.
Die Marktmiete pro Quadratmeter wird anhand von Durchschnittsdaten aus den gängigsten Immobilienpublikationen und den Ergebnissen spezifischer Marktuntersuchungen ermittelt.
Auf der Grundlage der tatsächlichen Verfügbarkeit von Unterkünften zu moderaten Mieten im Zuständigkeitsbereich veröffentlichen die Comunità di Valle und das Territorium Val d'Adige (Gemeinde Trient) die Ausschreibungen.
Es können mehrere Bewerbungen für das gesamte Provinzgebiet eingereicht werden, und im Falle einer Nichtvergabe von Wohnraum kann die Bewerbung erneut eingereicht werden.
Die lokalen Behörden genehmigen die Ranglisten und bieten dem erfolgreichen Bewerber die Anmietung einer Unterkunft zu einem moderaten Mietpreis an. Wird die Wohnung angenommen, schließt der Bewerber den entsprechenden Mietvertrag mit den gesetzlich festgelegten Subjekten ab (ITEA S.p.A., verbundene Unternehmen oder andere Subjekte).
An wen sie gerichtet ist
Um die Fazilität zu erhalten, muss der Antragsteller die im Provinzialgesetz Nr. 15 vom 7. November 2005 festgelegten Voraussetzungen erfüllen
- die italienische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates, der der Europäischen Union angehört, oder die Staatsbürgerschaft eines Drittstaates, der im Besitz einer EU-Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte oder einer Aufenthaltserlaubnis und in ständiger Beschäftigung ist, oder im Besitz einer in den Listen des Arbeitsamtes eingetragenen Aufenthaltserlaubnis
- seit mindestens drei Jahren mit Hauptwohnsitz in einer Gemeinde der Provinz Trient gemeldet sein;
- Zugehörigkeit zu einem Haushalt mit einem ICEF-Indikator von mehr als 0,18 und höchstens 0,39, wobei dieser Index nach dem Ermessen der jeweiligen lokalen Behörde um 0,02 Punkte erhöht oder gesenkt werden kann
- der Haushalt hat in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung kein ausschließliches Eigentums- oder Nießbrauchsrecht an einer angemessenen Wohnung besessen. Die Wohnung ist angemessen, wenn sie mit Innentoiletten ausgestattet ist und nicht von der zuständigen Behörde für unbewohnbar erklärt wurde. Wohnungen, deren Verfügungsrecht infolge einer Zwangsvollstreckung in Immobilien erloschen ist, werden nicht berücksichtigt;
- Fehlen einer Verurteilung, auch wenn diese nicht rechtskräftig ist, oder der Anwendung einer Strafe auf Antrag der Parteien in den Fällen, die in Artikel 3 bis des Gesetzesdekrets Nr. 93 vom 14. August 2013 (Dringende Bestimmungen zur Sicherheit und zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt sowie zum Zivilschutz und zur Beauftragung der Provinzen), umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 119 vom 15. Oktober 2013, vorgesehen sind
- Fehlen von rechtskräftigen Verurteilungen des Antragstellers und seiner Haushaltsmitglieder in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung wegen nicht schuldhafter Straftaten, für die das Gesetz mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug vorsieht, sowie wegen der in Artikel 380 Absatz 2 der Strafprozessordnung genannten Straftaten.
Aktive Ausschreibungen
Dokumente
L.P. 7 November 2005, n. 15
Provinzialgesetz Nr. 21 vom 13. November 1992