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Sozialer Wohnungsbau

Soziales Wohnen zielt darauf ab, den Prozess der Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen und schrittweise zu begleiten, indem Prozesse der Veränderung und Selbstbestimmung angestoßen werden, auch im Einklang mit dem sogenannten "Dopo di Noi" nationalen Gesetz (L.112 /2016).

Beschreibung

Mit Beschluss Nr. 483 vom 12.04.2024 genehmigte der Provinzialrat die Kriterien für die einheitliche Umsetzung der in den Artikeln 9 bis und 9 ter des Kapitels II bis enthaltenen Bestimmungen über den sozialen Wohnungsbau für Menschen mit Behinderungen auf dem gesamten Gebiet der Provinz (Provinzgesetz Nr. 8 vom 10. September 2003).

Der soziale Wohnungsbau wird durch zwei spezifische Projekte umgesetzt:

1. Wege der Erprobung der persönlichen Fähigkeiten und der Autonomie sowie der Annäherung an ein unabhängiges Leben;

2. die Entwicklung von Formen des Zusammenlebens und des Teilens eines Lebensprojekts mit anderen Menschen.

Das Projekt des sozialen Wohnens wird von den zuständigen lokalen Behörden ausgearbeitet und stellt den behinderten Menschen als Protagonisten in den Mittelpunkt.

Um Zugang zu einem Sozialwohnungsprojekt zu erhalten, muss ein Antrag bei dem für die Sozialpolitik zuständigen örtlichen Amt der Referenzgemeinschaft/des Referenzgebiets gestellt werden, das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist. Die Anträge werden in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind

  • Volljährigkeit
  • Wohnsitz in der Provinz Trient
  • Anerkannte zivilrechtliche Invalidität von mindestens 46 %.

Der Zugang ist außerdem an folgende Bedingungen geknüpft: Prüfung der Eignung und Annahme durch den zuständigen Sozialdienst.

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