Beschreibung
Ein Wohnheim, das vorübergehend Schwangere und Eltern mit minderjährigen Kindern aufnimmt, die Schwierigkeiten haben, deren
Betreuung, den Schutz und die Erziehung ihrer Kinder zu gewährleisten. Er bietet Unterstützung bei der Beobachtung und Entwicklung elterlicher Fähigkeiten, die
den Betreuungs- und Schutzbedürfnissen des Minderjährigen ausgerichtet sind. Die Aufnahmeeinrichtung ist als stationäre Maßnahme mit vorrangiger Funktion des sozialen Schutzes und der Fürsorge konzipiert und wird in speziellen Einrichtungen in Form eines Gemeinschaftslebens durchgeführt.
An wen richtet sich das Angebot?
Familien, bestehend aus einem Elternteil mit einem oder mehreren Kindern, die sich in einer persönlichen Notlage befinden und Schwierigkeiten haben, die Betreuung, den Unterhalt
und der Erziehung des Kindes bzw. der Kinder. Die Minderjährigen sind zwischen 0 und 12 Jahren alt, wobei die Möglichkeit besteht, die Betreuung in der Regel auch auf ältere Kinder
höheren Alters, die jedoch noch minderjährig sind, einzubeziehen, um die Einheit der Familie zu gewährleisten. Schwangere, in der Regel ab dem 7. Schwangerschaftsmonat.
Zugang zum Dienst
Der Zugang erfolgt auf Überweisung des örtlichen Sozialdienstes oder der Talgemeinschaften im Anschluss an ein Bewertungsverfahren, das im Rahmen
des Rahmenprojekts und/oder auf Überweisung einer öffentlichen Behörde und/oder auf Anordnung der Justiz. Der Antrag wird anschließend von einer Kommission geprüft, die sich aus den Koordinatorinnen der für die Aufnahme von Müttern und Kindern zuständigen Wohneinrichtungen sowie der zuständigen Landesbeamtin zusammensetzt.