Beschreibung
Es ist ein Instrument, das den Menschen mit Behinderungen auf seinem Lebensweg begleiten soll, mit dem Ziel, die volle Entfaltung der Person zu gewährleisten, die Lebensqualität zu verbessern und die größtmögliche Autonomie sicherzustellen. Es fördert die Wünsche, Bedürfnisse und Möglichkeiten des Menschen mit Behinderungen und bezieht die Dienste und die Gemeinschaft mit ein, damit der Mensch seine eigenen Lebensziele definieren und verwirklichen kann.
Was das Lebensprojekt beinhaltet
Es handelt sich um ein schriftliches Dokument, in dem mittel- und langfristige Ziele festgelegt und die für ihre Verwirklichung verfügbaren Ressourcen ermittelt werden, wobei Folgendes berücksichtigt wird
- die Wünsche und Bestrebungen der Person: was sie tun möchte, wo sie leben möchte, usw.
- Ziele, die erreicht werden sollen: allein leben, Sport treiben, Arbeit finden usw. Um zu überprüfen, ob die Ziele erreicht wurden, werden Indikatoren festgelegt
- Erforderliche Unterstützungsmaßnahmen: Auflistung aller (öffentlichen und privaten) Interventionen, Dienste und Leistungen, die zur Erreichung der Ziele erforderlich sind
- wirtschaftliche Ressourcen: Mit Hilfe des Projektbudgets werden die öffentlichen und privaten Ressourcen, einschließlich derjenigen der Person und der Familie, die für das Projekt bestimmt sind, ermittelt (menschliche, berufliche, technologische, instrumentelle und wirtschaftliche Ressourcen, die auch innerhalb der territorialen Gemeinschaft und des informellen Unterstützungssystems aktiviert werden können)
An wen es sich richtet
Alle Bürger mit Behinderungen, die nach der grundlegenden Bewertung gemäß dem Gesetzesdekret 62/2024 von der Operativen Einheit für Rechtsmedizin des ASUIT anerkannt wurden oder im Besitz einer Bescheinigung gemäß dem Gesetz 104/1992 (ausgestellt am 31.12.2026) sind.
Beteiligte Akteure:
- Person mit Behinderungen und/oder ihr Vertreter
- Familie/Betreuer, andere Personen, falls von der Person einbezogen
- DieEinheit für mehrdimensionale Bewertung (UVM): das Team von Fachleuten, das unter Berücksichtigung der Wünsche und Bestrebungen der Person die Ressourcen, Fähigkeiten, Bedürfnisse und den Unterstützungsbedarf bewertet
- Die Kontaktperson für die Projektdurchführung: die im UVM festgelegte Bezugsperson für die Durchführung des Projekts
- Sozialdienste, Gesundheitsdienste, Schulen, Arbeitsvermittlungszentren und der Dritte Sektor, private Subjekte, informelle Ressourcen, je nach den Zielen des Projekts.
Wie es gemacht wird
Die Person mit Behinderung ist der Eigentümer des Lebensprojekts, das in einem partizipativen Prozess entwickelt wird, der die folgenden Phasen umfasst
- Antrag: Die Person mit Behinderung oder ihr Vertreter beantragt die Aktivierung des Projekts beim Sozialdienst der Gemeinde Valley, in der sie wohnt.
- Mehrdimensionale Bewertung: Der UVM wird gebildet, der die Situation umfassend bewertet.
- Ausarbeitung: Auf der Grundlage der Bewertung wird das Projekt gemeinsam mit der Person mit Behinderung verfasst.
- Ernennung eines Ansprechpartners für die Umsetzung des Projekts: Es wird eine Fachkraft bestimmt, die als Ansprechpartner für die Umsetzung und Koordinierung aller Leistungen dient.
- Umsetzung undÜberwachung: Das Projekt wird in die Praxis umgesetzt, regelmäßig überwacht und aktualisiert, wenn sich die Situation, die Bedürfnisse und die Wahlmöglichkeiten der Person ändern.
Was wird benötigt?
Der Antrag für das Lebensprojekt kann von der Person mit Behinderung oder ihrer Vertretung jederzeit und kostenlos bei den Sozialdiensten der Wohnsitzgemeinde im Tal oder in den Gemeinden Trient oder Rovereto eingereicht werden.
Um die Einreichung des Antrags zu erleichtern, steht ein Formular zur Verfügung, das unter folgendem LINK heruntergeladen werden kann:
Für weitere Informationen, um ein Informationsgespräch zu vereinbaren oder um das Projekt zu beantragen, können Sie sich an die Sozialdienste unter folgendem LINK wenden: Adressen der territorialen Sozialdienste nach Wohnsitzgemeinde
Zeitplan und Fristen
Der Antrag kann zu jeder Zeit gestellt werden.
Die maximale Wartezeit beträgt 120 Tage.
Die 120 Tage beginnen am Tag nach Eingang des Antrags.
Rechtsgrundlage
Gesetz 22. Dezember 2021, Nr. 227