Beschreibung
Was es ist
Die Vermietung von Wohnraum zu einer "nachhaltigen Miete" ist eine öffentliche Maßnahme, die es Familien ermöglichen soll, eine Wohnung zu haben, wenn sie sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Wohnungsnot befinden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Auf dem gesamten Gebiet der Provinz kann nur ein einziger Antrag direkt bei der Gemeinde gestellt werden, in der eine Wohnung angemietet werden soll.
Der Antrag ist nur für eine Rangfolge gültig und kann erneut gestellt werden, wenn die Wohnung nicht zu einem erträglichen Mietpreis zugewiesen wird.
Die Comunità di Valle und die Gebietskörperschaft Val d'Adige (Gemeinde Trient) genehmigen die Ranglisten und schlagen dem Antragsteller eine Wohnung vor, die auf der Grundlage der tatsächlichen Verfügbarkeit von Mietwohnungen zu tragbaren Mieten im Zuständigkeitsbereich günstig platziert ist.
Wird die Wohnung angenommen, unterzeichnet der Bewerber den entsprechenden Mietvertrag mit ITEA S.p.A..
An wen er sich richtet
Um die Fazilität zu erhalten, muss der Antragsteller die im Provinzialgesetz Nr. 15 vom 7. November 2005 vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen
- italienische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Staates der Europäischen Union oder Staatsbürgerschaft eines Drittlandes, im Besitz einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung der EU oder einer Aufenthaltsgenehmigung und in ständiger Beschäftigung oder einer Aufenthaltsgenehmigung, die in den Listen des Arbeitsamtes eingetragen ist
- seit mindestens drei Jahren mit Hauptwohnsitz in einer Gemeinde der Provinz Trient gemeldet sein;
- Zugehörigkeit zu einem Haushalt mit einem ICEF-Indikator von höchstens 0,23 Punkten; dieser Index kann nach dem Ermessen der jeweiligen Gemeinde um 0,02 Punkte erhöht oder gesenkt werden
- Fehlen eines ausschließlichen Eigentums-, Nutzungs- oder Wohnrechts an einer angemessenen Wohnung durch den Haushalt in den drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Antragstellung. Die Wohnung ist angemessen, wenn sie mit Innentoiletten ausgestattet ist und nicht von der zuständigen Behörde für unbewohnbar erklärt wurde. Wohnungen, deren Verfügungsberechtigung aufgrund einer Zwangsvollstreckung in Immobilien erloschen ist, werden nicht berücksichtigt;
- Fehlen einer Verurteilung, auch wenn diese nicht rechtskräftig ist, oder der Anwendung einer Strafe auf Antrag der Parteien in den Fällen, die in Artikel 3 bis des Gesetzesdekrets Nr. 93 vom 14. August 2013 (Dringende Bestimmungen zur Sicherheit und zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt sowie zum Zivilschutz und zur Beauftragung von Provinzen), umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 119 vom 15. Oktober 2013, vorgesehen sind
- Fehlen von rechtskräftigen Verurteilungen des Antragstellers und seiner Haushaltsmitglieder in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung wegen nicht schuldhafter Straftaten, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht, sowie wegen der in Artikel 380 Absatz 2 der Strafprozessordnung genannten Straftaten.
Folgende Personengruppen können einen Antrag auf Mietwohnung stellen, auch wenn sie die nachstehend beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen
- die Person, in deren Haushalt ein Mitglied mit einer 100-prozentigen Behinderung lebt, das einer ständigen und speziellen Betreuung bedarf. Der Antrag wird bei der Gemeinde gestellt, auf deren Gebiet sich der Betreuungsort befindet, sofern er mehr als 50 km von der Eigentums-, Nutzungs- oder Wohnunterkunft entfernt ist
- schwache Personen" mit einem festgestellten Behinderungsgrad von mindestens 75 % oder mit festgestellten Schwierigkeiten bei der Verrichtung der alltäglichen Handlungen oder mit festgestellten Schwierigkeiten bei der Verrichtung der altersgemäßen Aufgaben und Funktionen können auch dann einen Antrag auf Anmietung stellen, wenn die Mitglieder des Haushalts, zu dem sie gehören, ein dingliches Recht auf Eigentum, Nießbrauch oder Wohnung an einer anderen Unterkunft besitzen oder in den letzten drei Jahren besessen haben, die für die vorliegenden spezifischen Schwierigkeiten nicht geeignet ist.
Der Antragsteller reicht den Antrag für die Familieneinheit ein, der er angehört und die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Standesamt eingetragen ist.
In folgenden Fällen ist es möglich, den Antrag im Namen und im Auftrag eines anderen Haushalts zu stellen
- ein oder beide Elternteile, die in einer Gemeinde der Provinz Trient wohnen, beabsichtigen, mit ihren Kindern eine eigenständige Familieneinheit zu bilden
- der örtlich zuständige Sozialdienst hat das Bestehen eines Bedarfs festgestellt, dessen Befriedigung die Bildung einer anderen Familieneinheit voraussetzt
- der Antragsteller gezwungen ist, seinen Wohnsitz aufgrund einer gerichtlichen Anordnung, die die Wohnung seinem Ehegatten oder Lebenspartner zugewiesen hat, zu räumen.
Der Antrag auf Anmietung einer Wohnung zu einem erträglichen Mietpreis ist bei der Gemeinde einzureichen, in der der Antragsteller eine Wohnung anmieten möchte:
Gebietskörperschaft Val di Fiemme
Gemeinde Alta Valsugana und Bersntol
Gemeinde General de FasciaMagnifica
Gemeinschaft des Zimbrischen Hochlands
Gemeinde Trient und Territorium Etschtal
Vor der Einreichung des Antrags muss die ICEF-Bescheinigung über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Haushalts eingeholt werden.
Um die ICEF-Bescheinigung zu erhalten, muss sich der Bürger nach telefonischer Voranmeldung an einen der Schalter der akkreditierten Stellen (Patronati, Caf, Gewerkschaften) wenden.
Die ICEF-Bescheinigung ist kostenlos.