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Von Trentino Sviluppo verwaltete Maßnahmen – Landesgesetz 6/2023

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Fördermaßnahmen zur Unterstützung – über Trentino Sviluppo S.p.a. – des Erwerbs von Dienstleistungen, Industrieimmobilien und Anlagen.

Beschreibung

Die im Rahmen des Landesgesetzes Nr. 6/2023 „Maßnahmen zur Unterstützung des Wirtschaftssystems im Trentino“ durchgeführten und von Trentino Sviluppo S.p.a. verwalteten Maßnahmen fallen in folgende Bereiche:

  1. Bereich Unternehmensdienstleistungen, geregelt durch die spezifischen Bestimmungen für einzelne, von Trentino Sviluppo S.p.a. verwaltete Maßnahmen, die mittels detaillierter Ausschreibungen „Bereich Unternehmensdienstleistungen“ umgesetzt werden, sowie durch die allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten;
  2. Bereich Erwerb von Industrieimmobilien, der durch die spezifischen Bestimmungen für einzelne, von Trentino Sviluppo S.p.a. verwaltete Maßnahmen im „Bereich Erwerb von Industrieimmobilien“ sowie durch die allgemeinen Bestimmungen geregelt wird , die für alle Maßnahmen gelten;
  3. Bereich „Erwerb von Anlagen“ – in der Umsetzungsphase.

Was wird finanziert und wie erfolgt die Förderung?

1) Bereich Unternehmensdienstleistungen

Gefördert werden Dienstleistungen, die bei Trentino Sviluppo S.p.a. in Anspruch genommen werden und sich auf folgende Arten von Initiativen beziehen:

  • Beratung zur Entwicklung von Wertschöpfungsketten;
  • Schulungen im Bereich Unternehmensfinanzen;
  • Beratung im Bereich Innovation;
  • Beratung zu Wachstum und Qualifizierung;
  • Beratung zur Förderung der Arbeitskräfte;
  • Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmer;
  • gemeinsame Teilnahme an internationalen Messen, die von Trentino Sviluppo S.p.a. koordiniert werden;
  • gemeinsame Teilnahme an von Trentino Sviluppo S.p.a. koordinierten Unternehmensdelegationen;
  • Beratung zurInternationalisierung;
  • Schulungen zum Thema Internationalisierung;
  • Beratung bei der Gründung neuer Unternehmen;
  • Schulungen zur Unternehmensgründung.

Die Fördermaßnahme wird auf der Grundlage der Anschaffungskosten der in Anspruch genommenen Dienstleistung berechnet. 

Die Förderung wird im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 gewährt.

Die Dienstleistungen – und damit die Möglichkeit, einen Förderantrag zu stellen – werden durch die Festlegung detaillierter Ausschreibungen aktiviert, die von Trentino Sviluppo S.p.a. definiert und veröffentlicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Trentino Sviluppo S.p.a.

 

2) Bereich Erwerb von Industrieimmobilien

Förderfähig sind folgende Arten von Vorhaben, die nach dem Datum der Einreichung des Förderantrags durch den Erwerb von Immobilien, die von Trentino Sviluppo S.p.a. angeboten werden, realisiert werden : 

  • Gründung einer neuen Betriebseinheit;
  • Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Betriebseinheit;
  • Erwerb des Eigentums an einer Betriebseinheit, die zuvor gemietet, in Nießbrauch, als Leihgabe oder auf anderer Grundlage genutzt wurde.

Die Fördermaßnahme wird auf der Grundlage der als förderfähig anerkannten Ausgaben berechnet.

Der Förderbeitrag wird im Rahmen einer Freistellung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 und imRahmen der De-minimis-Regelunggemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Trentino Sviluppo S.p.a.

 

3) Bereich Erwerb von Anlagen

In der Umsetzungsphase.   

Beschränkungen

Die geförderten Vorhaben müssen sich auf Betriebsstätten beziehen, die im Gebiet der Provinz Trient liegen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie aus den spezifischen Bestimmungen.

An wen es sich richtet

Kleine, mittlere und große Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Fördermaßnahmen bzw. in den allgemeinen, für alle Fördermaßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.

Zu den Voraussetzungen gehören: 

  • Ein Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse auf nationalem Gebiet verursacht wurden, an den in Art. 2424 Abs. 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs (Aktiva, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3)) genannten Vermögenswerten, gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Absätze 101 ff., in der durch Art. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 202/2024 und durch Art. 1 des Gesetzesdekrets Nr. 39/2025 geänderten Fassung), gemäß den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen des Landesgesetzes Nr. 6/2023 gelten (Punkt 3, Absatz 5, Buchstabe r)).
    Der Versicherungsvertrag ist alsZugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich,die ab dem
    • 30. Juni 2025 für Großunternehmen;
    • 2. Oktober 2025 für mittelständische Unternehmen;
    • 1. Januar 2026 für Kleinunternehmen.

Die Einhaltung der Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrags ist auch für Förderanträge vorgesehen, die vor den oben genannten Fristen eingereicht wurden , deren Bewilligung jedoch erst nach diesen Fristen erfolgt. 

Überprüfen Sie die FAQ unter dem Punkt„Weitere Informationen“.

So geht es

Die Anträge müssen bei der für die Bearbeitung zuständigen Stelle, Trentino Sviluppo S.p.a., per zertifizierter E-Mail (PEC) eingereicht werden.

Für den Bereich Unternehmensdienstleistungen können die von Trentino Sviluppo S.p.a. festgelegten und veröffentlichten Ausschreibungen ein anderes Verfahren für die Einreichung der Anträge vorsehen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Trentino Sviluppo S.p.a.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die für die Beantragung der Förderung erforderlichen Formulare finden Sie auf der Website von Trentino Sviluppo S.p.A.

Zeiten und Fristen

-

Kosten

Stempelsteuer
16,00 Euro

falls fällig, sofern keine Befreiung vorliegt

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6, approvazione delle disposizioni specifiche per singoli interventi gestiti da Trentino Sviluppo s.p.a. - Area servizi alle imprese. Modifica degli Indirizzi per gli interventi effettuati da Trentino Sviluppo s.p.a..

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Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6, approvazione delle disposizioni specifiche per singoli interventi gestiti da Trentino Sviluppo S.p.A. relative alla misura agevolativa "Aiuti per investimenti fissi in attivi materiali o immateriali" di cui all''articolo 17, comma 2, lettera a), della norma - Area acquisizione di immobili industriali.

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Disposizioni contratti collettivi.

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