Verwaltung von Seilbahnlizenzen (Erneuerung, Anerkennung, Duplizierung)

  • Aktiv

Nach der Erteilung einer Seilbahngenehmigung kann eine Erneuerung, ein Duplikat oder die Anerkennung der Berechtigungsurkunde beantragt werden.

Beschreibung

VERLÄNGERUNG

Die Berechtigungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und wird auf Antrag innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit erneuert.

Ab dem Datum des Ablaufs bis zur Erneuerung der Bescheinigung ist es nicht möglich, die Qualifikation als Fahrer oder Vorarbeiter auszuüben.

Für Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung der Ausstellung oder Erneuerung zwischen 60 und 64 Jahre alt sind, gilt sie bis zur Vollendung des 65. Für Personen, die 65 Jahre und älter sind, beträgt die Gültigkeitsdauer ein Jahr bis zur Vollendung des 70.

DUPLIZIEREN

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Anspruchsbescheinigung kann auf Antrag ein Duplikat angefertigt werden.

ANERKENNUNG

Wenn Sie im Besitz eines Befähigungsnachweises sind, der von einem USTIF (Amt für Verkehr und feste Einrichtungen) oder von der Autonomen Provinz Bozen oder einer der Regionen mit Sonderstatut ausgestellt wurde, können Sie dessen Anerkennung für die Ausübung der Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz beantragen, indem Sie den entsprechenden Antrag zusammen mit den folgenden Unterlagen einreichen

  • Kopie des gültigen Befähigungsnachweises, aus dem die Kategorie und die Qualifikation sowie deren Gültigkeit hervorgehen
  • eine Ersatzerklärung über die Übereinstimmung mit dem Original der gültigen Seilbahnlizenz;
  • eine Steuermarke von 16 € für die Ausstellung des Befähigungsnachweises;
  • ein Passfoto in digitalem (.jpeg oder .pdf) oder Papierformat.

In diesem Fall behält der neue Befähigungsnachweis dasselbe Ablaufdatum wie der bereits vorhandene und darf eine Höchstdauer von 5 Jahren nicht überschreiten.

An wen es sich richtet

Inhaber von Seilbahngenehmigungen, die erneuert, verdoppelt oder anerkannt werden müssen, in der Provinz Trient

So geht es

Die Unterlagen müssen an die PEC-Adresse des Seilbahn- und Pistendienstes geschickt werden

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

VERLÄNGERUNG

  • Antrag auf Erneuerung der Seilbahnlizenz
  • Ärztliches Attest auf Briefmarken mit den Anforderungen für den Führerschein C oder höher; um dieses Dokument zu erhalten, müssen Sie zum örtlichen Arzt gehen und sich ein anamnestisches Attest ausstellen lassen, dann mit diesem Dokument zum Gesundheitsamt gehen, um das endgültige Attest auszustellen
  • Alternativ zur ärztlichen Bescheinigung: 1) einfache Fotokopie des gültigen Führerscheins C oder höher; 2) Ersatzerklärung der Übereinstimmung mit dem Original des Führerscheins Typ C, D, E für die Bescheinigung der Befähigung zum Führen von Seilbahnen. NB: In diesem Fall fällt das Ablaufdatum des Befähigungsnachweises mit dem des Führerscheins zusammen und darf höchstens 5 Jahre betragen.

DUPLIZIERUNG

  • Formular für die Beantragung eines Duplikats des Seilbahnführerscheins

ANERKENNUNG

  • Antrag auf Anerkennung eines nicht vom PIL ausgestellten Seilbahnführerscheins
  • Erklärung über die Übereinstimmung des Seilbahnführerscheins mit dem Original

Formulare

Kosten

Steuermarke
-

falls zutreffend

Dokumente

Referenzgesetzgebung

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 17:48

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