Beschreibung
VERLÄNGERUNG
Die Berechtigungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und wird auf Antrag innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit erneuert.
Ab dem Datum des Ablaufs bis zur Erneuerung der Bescheinigung ist es nicht möglich, die Qualifikation als Fahrer oder Vorarbeiter auszuüben.
Für Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung der Ausstellung oder Erneuerung zwischen 60 und 64 Jahre alt sind, gilt sie bis zur Vollendung des 65. Für Personen, die 65 Jahre und älter sind, beträgt die Gültigkeitsdauer ein Jahr bis zur Vollendung des 70.
DUPLIZIEREN
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Anspruchsbescheinigung kann auf Antrag ein Duplikat angefertigt werden.
ANERKENNUNG
Wenn Sie im Besitz eines Befähigungsnachweises sind, der von einem USTIF (Amt für Verkehr und feste Einrichtungen) oder von der Autonomen Provinz Bozen oder einer der Regionen mit Sonderstatut ausgestellt wurde, können Sie dessen Anerkennung für die Ausübung der Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz beantragen, indem Sie den entsprechenden Antrag zusammen mit den folgenden Unterlagen einreichen
- Kopie des gültigen Befähigungsnachweises, aus dem die Kategorie und die Qualifikation sowie deren Gültigkeit hervorgehen
- eine Ersatzerklärung über die Übereinstimmung mit dem Original der gültigen Seilbahnlizenz;
- eine Steuermarke von 16 € für die Ausstellung des Befähigungsnachweises;
- ein Passfoto in digitalem (.jpeg oder .pdf) oder Papierformat.
In diesem Fall behält der neue Befähigungsnachweis dasselbe Ablaufdatum wie der bereits vorhandene und darf eine Höchstdauer von 5 Jahren nicht überschreiten.