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Verschiedene Straßenrennen (Leichtathletik, Radfahren, mit Tieren, usw.)

  • Aktiv

Ohne Kraftfahrzeuge

An wen es sich richtet

Für volljährige Bürger

So geht es

Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor dem Datum der Veranstaltung, für die eine Genehmigung beantragt wird, eingereicht werden.

Um die beizufügenden Unterlagen beurteilen zu können, lesen Sie bitte die nachstehenden Hinweise.

Im Falle einer Durchfahrt durch oder in der Nähe von Naturparks, Natura-2000-Gebieten (SCI/SAC/ZPS), Biotopen oder anderen geschützten Naturgebieten überprüfen Sie bitte die Schutzgebiete unter folgendem Link

https://webgis.provincia.tn.it/wgt/?topic=3&lang=it&bgLayer=orto2015&layers=ammcom&layers_visibility=false

Für Fragen oder Informationen wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete des PAT

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Formular Nr. 004450 (ANTRAG)

Das Formular kann persönlich abgegeben, per Post oder per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden: serv.polamm@pec.provincia.tn.it.

Wird der Antrag nicht persönlich abgegeben, so ist ihm eine Fotokopie des Personalausweises des Antragstellers beizufügen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Nicht-EU-Bürger, muss außerdem eine Fotokopie eines gültigen Aufenthaltstitels vorgelegt werden.

Für die Ausstellung des Führerscheins ist eine Stempelgebühr zu entrichten. Daher sind zwei Steuermarken im Wert von 16,00 € (eine für den Antrag und zwei für die Bestellung) zusammen mit dem Formular vorzulegen. Im Falle einer Befreiung von der Stempelgebühr (z.B. O.N.L.U.S. - Sportverbände - Sportförderungseinrichtungen und vom C.O.N.I. anerkannte gemeinnützige Amateursportverbände und -vereine) sind die Einzelheiten des Gesetzes im Antrag anzugeben.

- Karte der Strecke mit beigefügtem Streckenplan;

- Wettkampfbestimmungen/Programm

mit dem Genehmigungsstempel des zuständigen Verbandes/Komitees;

- Nulla-osta der betroffenen Gemeinden;

- Formular Nr. 004452 (RACE MODEL)

im Falle des Vorhandenseins von Strukturen (Tribünen, Bühnen, Pylonen usw.), die für die Öffentlichkeit bestimmt sind (einschließlich z.B. derjenigen, die für die Behörden bestimmt sind) und/oder für die Verantwortlichen der Veranstaltung, die am Veranstaltungsort zusammen mit der von der Verwaltungspolizei der Provinz ausgestellten Genehmigung aufzubewahren sind.

Insbesondere möchten wir Sie an die Verpflichtung erinnern, die Anforderungen des Beschlusses des Provinzialrats Nr. 814 vom 18. Mai 2015 bezüglich der Organisation und der Gesundheitsfürsorge der geplanten Veranstaltung einzuhalten .

Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:

https://www.trentinosalute.net/Procedimenti/Organizzazione-e-assistenza-sanitaria-negli-eventi-e-nelle-manifestazioni-programmate

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss 30 Tage im Voraus eingereicht werden.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Frist durch die Struktur kann sich der Betroffene an den Generaldirektor des Ministeriums für Handwerk, Handel, Absatzförderung, Sport und Tourismus wenden, um den Abschluss des Verfahrens zu verlangen.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

2 - im Falle einer Befreiung muss dies im Antrag angegeben werden

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