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Verlängerung der Frist für die Initiativen

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So beantragen Sie eine Verlängerung oder Aussetzung der Frist für die Initiativen

Beschreibung

Dieser Antrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden, sobald eine Verlängerung oder Aussetzung der Frist für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlich ist.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von dem Begünstigten des bewilligten Zuschusses (gesetzlicher Vertreter) gestellt werden.

So geht es

Der Antrag muss innerhalb der vom Tourismusamt in der Genehmigungsverfügung festgelegten oder gegebenenfalls verlängerten Frist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden, das an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.turismo@pec.provincia.tn.it zu senden ist. 

Der Antrag auf Fristverlängerung muss im Antrag begründet werden.  

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Fristverlängerung muss innerhalb der in der Bewilligungsentscheidung festgelegten Frist gestellt werden. 

45 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags (vorbehaltlich etwaiger mitgeteilter Aussetzungen) trifft die Tourismusbehörde die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung der beantragten Verlängerung. Das Ergebnis wird dem Antragsteller offiziell mitgeteilt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Ausnahme für im RUNTS eingetragene ETS

Dokumente

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 18.09.2026 12:11

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