Das Projekt muss von zugelassenen Fachleuten erstellt werden, die in den entsprechenden Berufsregistern eingetragen sind und im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten tätig sind.
Es muss folgende Unterlagen enthalten:
Gesamtgrundriss im Maßstab 1:500 mit:
- Lage des Gebäudes oder des betreffenden Areals
- Zufahrten für Rettungsfahrzeuge und dafür vorgesehene Abstellflächen
- für Parkplätze vorgesehene Flächen
Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:100 mit:
- Nutzungsbestimmung der Räume, aus denen sich der Veranstaltungsraum zusammensetzt, in dem die öffentliche Veranstaltung stattfinden soll, sowie der angrenzenden Räume
- Anordnung der Einrichtung und der Sitzplätze
- angenommene maximale Personenzahl für jeden Raum
- Überprüfung auf das Vorhandensein geeigneter Fluchtwege bis zur öffentlichen Straße, Angabe der Öffnungsrichtung der Türen und ihrer Breite (gemessen an der engsten Stelle)
- Standort der Sanitäranlagen
- Standort der ortsfesten und mobilen Brandschutzausrüstung mit den entsprechenden Merkmalen
- Standort der Sicherheitsbeleuchtung, der Schaltschränke und der elektrischen Notsteuerungen
Detaillierte technische Berichte, die eine Bewertung der folgenden Aspekte ermöglichen:
- Art der vorgesehenen Sitzplätze und deren Anordnung, auch im Verhältnis zu den umlaufenden Gängen
- Merkmale der Zugänge und Fluchtwege, einschließlich der Überprüfung der Berechnung der Personenströme
- Art der vorgesehenen Brandbekämpfungsmittel unter Angabe der Merkmale der Wasserversorgung
- die für die Bemessung von Decken, Treppen, Podesten, Bühnen, Brüstungen usw. zugrunde gelegten zufälligen Überlastungen, entsprechend der Art der vorgesehenen Nutzung gemäß Ministerialdekret vom 17. Januar 2018
- Merkmale der Verglasungen und der dazugehörigen Tragkonstruktionen, die den in der Norm UNI 7697 festgelegten Sicherheitskriterien entsprechen müssen
- Beschreibung etwaiger Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
- Vorhandensein von Kraftstofflagern
Für die Elektroanlage, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Entwürfe, die gemäß den Vorgaben der Leitfäden des Italienischen Normungsinstituts (UNI) und des Italienischen Elektrotechnischen Komitees (CEI) erstellt wurden, als nach dem Stand der Technik erstellt gelten:
- Anlagenschemata, Lagepläne, technischer Bericht über den Umfang und die Art der Arbeiten, unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl der zu verwendenden Materialien und Komponenten sowie der zu treffenden Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen (gemäß Art. 5 des Ministerialdekrets Nr. 37 vom 22. Januar 2008)
- Merkmale der Notbeleuchtungsanlage
- Prüfung, ob Maßnahmen zum Schutz vor direktem und indirektem Blitzschlag erforderlich sind oder nicht, erstellt gemäß der neuesten Fassung der technischen Norm CEI EN 62305 und nach den Vorgaben des spezifischen technischen Leitfadens CEI 81-30 (unter Verwendung des Wertes Ng anstelle von Nt), unter Berücksichtigung des Standorts und der Zuleitungen