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Veranstaltungsräume – Stellungnahme zu vorübergehenden Einrichtungen

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Stellungnahme, die im Zusammenhang mit Konzerten, Volksfesten, Slalom- oder Kartbahnen, Auto- und Motorradrennen, Rollschuhfahren und Minigolf zur Erteilung der entsprechenden Genehmigung erforderlich ist.

Beschreibung

Eine Genehmigung ist für provisorische Aufbauten im Rahmen von Unterhaltungs- und Veranstaltungszwecken (Konzerte, Theater- oder Kinovorstellungen, Eislaufbahnen, Slalomstrecken, Geschicklichkeitsparcours, Straßen- oder Eisrennen, Festzelte für Dorffeste, Bühnen, Tribünen; usw.) beantragt werden, auch bei vorübergehender Umnutzung von Räumlichkeiten, die für andere Zwecke bestimmt sind (Kirchen, Schlösser, Geschäfte, Gaststätten usw.).

An wen es sich richtet

Bürger und öffentliche Verwaltungen

So geht es

Der Antrag (Formular 004434) ist nur dann einzureichen, wenn es angesichts der Komplexität der Veranstaltung hinsichtlich der geplanten Einrichtungen und des zu erwartenden hohen Besucherandrangs als sinnvoll erachtet wird, vor der Organisation der Veranstaltung ein technisches Gutachten zur Durchführbarkeit einzuholen.

Er kann persönlich abgegeben (zusammen mit einer Kopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers), per Post oder per zertifizierter E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: uff.polamm@pec.provincia.tn.it.

Wird der Antrag per zertifizierter E-Mail (PEC) übermittelt, müssen die Stempelmarken auf dem Antrag angebracht und ordnungsgemäß entwertet werden; im Falle einer Befreiung von der Stempelsteuer (z. B. O.N.L.U.S.) müssen die gesetzlichen Grundlagen im Antrag angegeben werden.

Für einmalige Veranstaltungen musshingegen der Antrag für Unterhaltungsveranstaltungen über das Bürgerportal eingereicht werden.

In diesem Merkblatt sind die technischen Unterlagen aufgeführt, die für die Stellungnahme der Kommission erforderlich sind; hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Das Projekt muss von zugelassenen Fachleuten erstellt werden, die in den entsprechenden Berufsregistern eingetragen sind und im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten tätig sind.

Es muss folgende Unterlagen enthalten:

Gesamtgrundriss im Maßstab 1:500 mit:

  • Lage des Gebäudes oder des betreffenden Areals
  • Zufahrten für Rettungsfahrzeuge und dafür vorgesehene Abstellflächen
  • für Parkplätze vorgesehene Flächen

Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:100 mit:

  • Nutzungsbestimmung der Räume, aus denen sich der Veranstaltungsraum zusammensetzt, in dem die öffentliche Veranstaltung stattfinden soll, sowie der angrenzenden Räume
  • Anordnung der Einrichtung und der Sitzplätze
  • angenommene maximale Personenzahl für jeden Raum
  • Überprüfung auf das Vorhandensein geeigneter Fluchtwege bis zur öffentlichen Straße, Angabe der Öffnungsrichtung der Türen und ihrer Breite (gemessen an der engsten Stelle)
  • Standort der Sanitäranlagen
  • Standort der ortsfesten und mobilen Brandschutzausrüstung mit den entsprechenden Merkmalen
  • Standort der Sicherheitsbeleuchtung, der Schaltschränke und der elektrischen Notsteuerungen

Detaillierte technische Berichte, die eine Bewertung der folgenden Aspekte ermöglichen:

  • Art der vorgesehenen Sitzplätze und deren Anordnung, auch im Verhältnis zu den umlaufenden Gängen
  • Merkmale der Zugänge und Fluchtwege, einschließlich der Überprüfung der Berechnung der Personenströme
  • Art der vorgesehenen Brandbekämpfungsmittel unter Angabe der Merkmale der Wasserversorgung
  • die für die Bemessung von Decken, Treppen, Podesten, Bühnen, Brüstungen usw. zugrunde gelegten zufälligen Überlastungen, entsprechend der Art der vorgesehenen Nutzung gemäß Ministerialdekret vom 17. Januar 2018
  • Merkmale der Verglasungen und der dazugehörigen Tragkonstruktionen, die den in der Norm UNI 7697 festgelegten Sicherheitskriterien entsprechen müssen
  • Beschreibung etwaiger Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Vorhandensein von Kraftstofflagern

Für die Elektroanlage, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Entwürfe, die gemäß den Vorgaben der Leitfäden des Italienischen Normungsinstituts (UNI) und des Italienischen Elektrotechnischen Komitees (CEI) erstellt wurden, als nach dem Stand der Technik erstellt gelten:

  • Anlagenschemata, Lagepläne, technischer Bericht über den Umfang und die Art der Arbeiten, unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl der zu verwendenden Materialien und Komponenten sowie der zu treffenden Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen (gemäß Art. 5 des Ministerialdekrets Nr. 37 vom 22. Januar 2008)
  • Merkmale der Notbeleuchtungsanlage
  • Prüfung, ob Maßnahmen zum Schutz vor direktem und indirektem Blitzschlag erforderlich sind oder nicht, erstellt gemäß der neuesten Fassung der technischen Norm CEI EN 62305 und nach den Vorgaben des spezifischen technischen Leitfadens CEI 81-30 (unter Verwendung des Wertes Ng anstelle von Nt), unter Berücksichtigung des Standorts und der Zuleitungen

Formulare

Zeiten und Fristen

Keine Frist

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Frist beginnt am Tag nach Eingang des Antrags. Hält die zuständige Stelle die vorgenannte Frist nicht ein, kann sich der Betroffene an den Generaldirektor der Abteilung für Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus wenden, um den Abschluss des Verfahrens zu beantragen.

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.07.2026 18:01

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