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Veranstaltungsräume – Erteilung der Nutzungsgenehmigung

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Gutachten für feste Einrichtungen (Theater, Kinos, Säle, Auditorien, Museen oder Kunstgalerien, Diskotheken oder Tanzlokale, Sportanlagen, Schwimmbäder, Kletterparks usw.) sowie für provisorische Einrichtungen (Zelte, Tribünen usw.).

Beschreibung

Mit dieser Betriebsgenehmigung, die in Art. 80 des Königlichen Dekrets Nr. 773 vom 18. Juni 1931 (T.U.L.P.S.) vorgesehen ist und durch einen entsprechenden Beschluss nach befürwortender Stellungnahme der Provinzaufsichtskommission für öffentliche Veranstaltungsorte erteilt wurde, können die genannten Einrichtungen eine oder mehrere der folgenden öffentlichen Veranstaltungsaktivitäten beherbergen: Tagungen, Konzerte, Tanzveranstaltungen, Theateraufführungen, Film-/Digitalvorführungen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen usw.

Verfügt der Veranstaltungsort über eine Kapazität von weniger als 200 Personen, ist das Verfahren vereinfacht, und es reicht aus, dem Antrag das Formular LOC beizufügen. Dieses Formular ersetzt die Ortsbesichtigung durch die Provinzaufsichtskommission für öffentliche Veranstaltungsorte; der zugelassene Techniker, der im entsprechenden Berufsregister eingetragen ist und das Formular ausfüllt, muss außerdem die Einhaltung der von der Kommission im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Projekt (sofern erteilt) auferlegten Vorschriften überprüfen, die Übereinstimmung mit den städtebaulichen und baurechtlichen Vorschriften sowie das Vorliegen einer geeigneten Bescheinigung über die Brandschutzkonformität für die jeweilige Nutzung, sofern diese gemäß dem Präsidialdekret Nr. 151 vom 1. August 2011 vorgeschrieben ist.

An wen es sich richtet

Behörden, Gemeinden und Bürger

So geht es

Der Antrag muss zusammen mit den vorgeschriebenen technischen Unterlagen eingereicht werden; diese werden jedoch durch das Formular LOC ersetzt, sofern die Kapazität des Raums weniger als 200 Personen beträgt. 

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Formular Nr. 004435 (ANTRAG)

Das Formular kann persönlich abgegeben, per Post oder per Einschreiben an folgende Adresse gesendet werden: uff.polamm@pec.provincia.tn.it.

Wird das Formular nicht persönlich abgegeben, muss ihmeine Kopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers beigefügt werden. Handelt es sich bei diesem um einen Nicht-EU-Bürger, muss zusätzlich eine Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden.

Die Erteilung der Lizenz ist an die Entrichtung der Stempelsteuer gebunden. Daher müssen zusammen mit dem Formular zwei Stempelmarken im Wert von je 16,00 € vorgelegt werden ( eine muss auf dem Antrag angebracht und die andere beigelegt werden).

Im Falle einer Befreiung von der Stempelsteuer (z. B. O.N.L.U.S. – Sportverbände – Einrichtungen zur Förderung des Sports sowie vom C.O.N.I. anerkannte gemeinnützige Amateursportvereine und -verbände) müssen die gesetzlichen Grundlagen im Antrag angegeben werden.

Wird der Antrag per E-Mail (zertifiziert oder unverschlüsselt) übermittelt, muss der Antragsteller ihn entweder mit einer digitalen Signatur oder mit einer handschriftlichen Unterschrift unterzeichnen; im letzteren Fall muss er den Antrag nach der Unterzeichnung einscannen und zusammen mit einer Kopie eines Ausweisdokuments übermitteln. Die Stempelmarken müssen auf dem Antrag angebracht und entwertet werden; alternativ ist es zulässig, die Angaben zu den Stempelmarken (Ausstellungsdatum und -uhrzeit, 14-stellige Identifikationsnummer) auf dem Antrag anzugeben.

Was die städtebaulichen Aspekte betrifft, muss bei der zuständigen Gemeinde die städtebauliche Vereinbarkeit/Konformität (auch in Bezug auf die Parkplatzvorgaben) im Zusammenhang mit der beantragten Veranstaltungs- oder Unterhaltungsaktivität überprüftwerden.

A) Für Veranstaltungsorte mit einer Kapazität von weniger als 200 Personen:

Formular Nr. 004436 (LOC)

Ersetzt die Ortsbesichtigung durch die Provinzaufsichtskommission für öffentliche Veranstaltungsräume gemäß dem Präsidialdekret Nr. 311 vom 28. Mai 2001; Der zugelassene Techniker, der im entsprechenden Berufsregister eingetragen ist und das Formular ausfüllt, muss außerdem die Einhaltung der von der Kommission in ihrer Stellungnahme zum Projekt (sofern erteilt) auferlegten Auflagen überprüfen, die Übereinstimmung mit den städtebaulichen/baurechtlichen Vorschriften sowie das Vorliegen einer geeigneten Bescheinigung über die Brandschutzkonformität für die jeweilige Tätigkeit, sofern diese gemäß dem Präsidialdekret Nr. 151 vom 1. August 2011 vorgesehen ist.

Formular Nr. 004448 (TEMP)

Beizufügen, wenn die Kommission innerhalb der letzten zwei Jahre eine Stellungnahme abgegeben hat; in diesem Fall kann dieses Formular dem Antrag beigefügt werden, wobei erklärt wird, dass die Einrichtungen und Anlagen mit denen aus dieser Stellungnahme übereinstimmen.

Formular Nr. 004447 (ROSSO)

Beizufügen, wenn ein Festzelt mit einer Fläche von weniger als 286 m² und somit einer Kapazität von weniger als 200 Personen aufgestellt werden soll.

B) Für Räumlichkeiten mit einer Kapazität von mehr als 200 Personen ist eine Besichtigung durch die Provinz-Aufsichtskommission vorgesehen.
In diesem Fall sind zusätzlich zum Antrag folgende Unterlagen vorzulegen:

- 1 Kopie des Entwurfs, unterzeichnet von zugelassenen Fachleuten, die in den entsprechenden Berufsregistern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten eingetragen sind, falls während der Bauausführung Änderungen gegenüber dem ursprünglich von der Provinzaufsichtskommission genehmigten Entwurf vorgenommen wurden; Falls der Entwurf der Kommission nie zur vorherigen Stellungnahme vorgelegt wurde, sind die Unterlagen vorzulegen, die in der entsprechenden Liste der Anweisungen für die Stellungnahme zum Entwurf aufgeführt sind;

- Konformitätserklärung für die Elektroanlage, erstellt vom Installateur gemäß Art. 7 des Ministerialdekrets Nr. 37 vom 22. Januar 2008, einschließlich der vorgeschriebenen Anlagen;

Was die statischen Aspekte betrifft

- statische Prüfung des bei der Besichtigung begutachteten Bauwerks, aus der die – je nach Nutzungszweck – zulässigen Überlastungen der verschiedenen Bauteile (Decken, Treppen, Brüstungen, Fluchtwege, Balkone, Podeste, Plattformen usw.) ausdrücklich hervorgehen;

- falls sich der Raum ganz oder teilweise unter einem Parkplatz befindet: Erklärung, aus der der auf dem darüberliegenden Parkplatz zugelassene Fahrzeugtyp und die entsprechende maximal zulässigeStoßbelastung hervorgehen (am Eingang des Parkplatzes muss ein gut sichtbares Schild angebracht sein, das die maximal zulässige Tragfähigkeit und den Fahrzeugtyp angibt, dem die Einfahrt gestattet ist);

- bei Verwendung von Halterungen für Lautsprecherboxen, Videogeräte, Scheinwerfer, Bühnenbilder, Gemälde usw.: Erklärung zur Bestätigung der Betriebslast und der maximal zulässigen Belastung der Konstruktionen (diese Belastungsangaben müssen auf den Halterungen angegeben sein);

- bei Vorhandensein von Verglasungen: Erklärung des Planers oder des Bauleiters, die die Übereinstimmung der eingebauten Verglasungen mit der Norm UNI 7697 bescheinigt; Erklärung des Montageunternehmens über die ordnungsgemäße Montage unter Angabe der Art und des Einbauorts der Verglasungen; Bescheinigung des Herstellers über die Eigenschaften der verwendeten Gläser gemäß den UNI-EN-Normen.

Darüber hinaus für Kletterparks:

- Inspektions- und Inbetriebnahmebescheinigung , ausgestellt von einer akkreditierten Prüfstelle vom Typ A;

- ein aktueller Bewertungsbericht über die Kletterbäume (vor Saisonbeginn).

Für eventuelle Kontrollen müssen im Kletterpark folgende Unterlagen aufbewahrt werden:

- Inspektions- und Inbetriebnahmebescheinigung, ausgestellt von einer akkreditierten Prüfstelle des Typs A;

- aktueller Baumgutachtenbericht (vor Saisonbeginn erstellt);

- aktueller jährlicher Inspektionsbericht (vor Saisonbeginn erstellt);

- Risikobewertung und Notfallplan gemäß UNI 15567-2;

- Ordner mit den Protokollen zur täglichen Betriebsführung;

- Unfallregister;

- Inspektionsregister für PSA gemäß UNI 15567-2;

- Herstellerhandbücher (bezüglich der Strecken).

Bitte beachten Sie, dass die Besichtigung von der vorherigen Zahlung eines Betrags in Höhe von: 200 (temporäre Einrichtungen)/ 250 € (dauerhafte Anlagen).

Diese Zahlung muss erfolgen:

  1. per Direktüberweisung auf das Kassenkonto der Autonomen Provinz Trient, ausschließlich an den Schaltern des Hauptkassenverwalters der PAT – UniCredit S.p.A., unter Angabe folgender Daten: FILIALCODE (5079), Behördencode (400) sowie als Verwendungszweck„Besichtigung durch die Provinzaufsichtskommission“;
  2. oder über die Plattform pagoPA – das nationale Portal für elektronische Zahlungen:
  • direkt online; Rufen Sie dazu die Adresse mypay.provincia.tn.it auf, wählen Sie die Einrichtung „Autonome Provinz Trient“ aus; geben Sie den „Zahlungscode“ (eindeutiger Code für die einzelne Zahlung, der in der letzten Zeile des Zahlungsbescheids angegeben ist) ein und wählen Sie schließlich den bevorzugten Zahlungsweg;
  • Alternativ kann der Zahlungsbescheid für die digitale Zahlung an Bankschaltern, bei den Sisal- und Lottomatica-Vertriebsstellen (Tabakläden) oder an anderen für PagoPA zugelassenen Schaltern und/oder Kanälen vorgelegt werden.

Weitere Anleitungen zur Durchführung elektronischer Zahlungen finden Sie auf der Seite www.pagopa.provincia.tn.it.

 

Formulare

Zeiten und Fristen

Es sind keine Fristen vorgesehen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags. Hält die zuständige Stelle die vorgenannte Frist nicht ein, so kann der Betroffene sich an den Generaldirektor der Abteilung für Handwerk, Handel, Wirtschaftsförderung, Sport und Tourismus wenden, um den Abschluss des Verfahrens zu beantragen.

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

Falls befreit, bitte den Grund im Antrag angeben

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.07.2026 18:08

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