Beschreibung
Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Beitrag für Direktwirte, Teilpächter, Kolonisten und deren mitarbeitende Familienangehörige, die bei der jeweiligen Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge und -leistungen registriert sind und in besonders benachteiligten landwirtschaftlichen Betrieben arbeiten. Der Beitrag wird zusätzlich zu den Einzahlungen in einen Rentenfonds gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 252 vom 5. Dezember 2005 (Disciplina delle forme pensionistiche complementari) gewährt. Die Festlegung dieser Bedingungen, die mit einzelnen Unternehmen oder bestimmten Gebieten des Territoriums verbunden sind, wird durch die oben genannte regionale Gesetzgebung an die von den autonomen Provinzen zu diesem Thema erlassenen Verordnungen delegiert.
Der Beitrag beläuft sich auf 500,00 EUR pro Jahr und ist unter der Bedingung zu zahlen, dass die betreffende Person einen Betrag von mindestens 500,00 EUR in die Zusatzrentenkasse eingezahlt hat.
Beschränkungen
Der Antrag muss bis zum 31. Juli des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Zusatzrente gezahlt wurde.