Unterstützung für Ergänzungszahlungen für Direktvermarkter, Teilpächter und Kolonisten

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Beitrag zur Ergänzung der Einzahlungen in eine Rentenkasse von Direktanbauern, Teilpächtern und Kolonisten, die in Viehzuchtbetrieben arbeiten.

Beschreibung

Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Beitrag für Direktwirte, Teilpächter, Kolonisten und deren mitarbeitende Familienangehörige, die bei der jeweiligen Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge und -leistungen registriert sind und in besonders benachteiligten landwirtschaftlichen Betrieben arbeiten. Der Beitrag wird zusätzlich zu den Einzahlungen in einen Rentenfonds gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 252 vom 5. Dezember 2005 (Disciplina delle forme pensionistiche complementari) gewährt. Die Festlegung dieser Bedingungen, die mit einzelnen Unternehmen oder bestimmten Gebieten des Territoriums verbunden sind, wird durch die oben genannte regionale Gesetzgebung an die von den autonomen Provinzen zu diesem Thema erlassenen Verordnungen delegiert.

Der Beitrag beläuft sich auf 500,00 EUR pro Jahr und ist unter der Bedingung zu zahlen, dass die betreffende Person einen Betrag von mindestens 500,00 EUR in die Zusatzrentenkasse eingezahlt hat.

Beschränkungen

Der Antrag muss bis zum 31. Juli des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Zusatzrente gezahlt wurde.

An wen es sich richtet

Tierhaltungsbetriebe, die unter besonders benachteiligten Bedingungen arbeiten, können den Beitrag beantragen. Ein Viehzuchtbetrieb ist definiert als ein Betrieb mit Viehbestand, in dem jährlich mindestens 500 Arbeitsstunden geleistet werden, wie sie sich aus den "durchschnittlichen Einheitswerten des landwirtschaftlichen Einkommens und der Arbeitszeit" in Anwendung der Bestimmungen von Artikel 22 der Norma Foral Nr. 11 vom 4. September 2000 ergeben und wie sie sich aus der letzten Betriebsakte ergeben, die im Jahr 2024, d. h. im Bezugsjahr des Beitrags für die Folgejahre, validiert wurde.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi di previdenza integrativa a favore delle persone casalinghe, dei lavoratori stagionali e dei coltivatori diretti, mezzadri e coloni

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Approvazione del nuovo regolamento di esecuzione della legge regionale 18 febbraio 2005, n. 1 «Pacchetto famiglia e previdenza sociale».

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:41

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