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Unterstützung des Elternurlaubs für Väter zur gemeinsamen Kinderbetreuung

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Förderung des Elternurlaubs für Väter, um die gemeinsame Wahrnehmung familiärer Pflichten und der Kinderbetreuung zu fördern.

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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Anträge können ab Mittwoch, dem 4. November 2026, eingereicht werden.

Diese Förderung, die mit dem Beschluss des Landesrats Nr. 1660 vom 30.10.2026 genehmigt wurde, ersetzt die Maßnahme 2.2.2 des Dokuments über arbeitspolitische Maßnahmen der XVII. Legislaturperiode.

Beschreibung

Finanzielle Unterstützung für Väter, dieanstelle der berufstätigen Mutter Elternzeitzur Kinderbetreuung beantragen.
    

Die Höhe der Unterstützung

Väter, die anstelle der Mutter Elternzeit in Anspruch nehmen, haben Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung für jeweils 7 aufeinanderfolgende Tage bezahlter Elternzeit, und zwar für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten.

Die Höhe der Unterstützung entspricht der Differenz zwischen der für den Elternurlaub gewährten Vergütung und 80 % des Referenzentgelts,begrenzt auf maximal 312,50 Euro pro 7 aufeinanderfolgende Tage in Anspruch genommenen Elternurlaubs. 

Elternurlaubszeiträume von weniger als 7 Tagen berechtigen nicht zum Bezug der finanziellen Unterstützung.

Beispiel:

  • Bei Inanspruchnahme von 9 aufeinanderfolgenden Urlaubstagen wird der Zuschuss für 7 Tage gewährt 
  • Bei Inanspruchnahme von 25 aufeinanderfolgenden Tagen Elternzeit wird der Zuschuss für 21 Tage gewährt 

Die finanzielle Unterstützung wird nicht gewährt, wenn der Elternurlaub auf Stundenbasis in Anspruch genommen wird.

Die Beihilfe ist nicht mit ähnlichen Vergünstigungen kumulierbar, die durch andere europäische, nationale, regionale oder provinzielle Rechtsvorschriften, vertragliche Regelungen oder durch ähnliche Leistungen von bilateralen Einrichtungen oder Fonds vorgesehen sind.

    

Beschränkungen

Anforderungen an den Vater

Väter mit Betreuungs- und Pflegepflichten gegenüber ihren Kindern, die:

  1. als Selbstständige oder im Rahmen eines Arbeitsvertrags bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt sein;
  2. am ersten Tag des Urlaubs, für den die in dieser Bekanntmachung vorgesehene Entschädigung gewährt wird, ihren Wohnsitz in der Provinz Trient haben oder in einer Produktionsstätte mit Standort in der Provinz Trient beschäftigt sein.

Voraussetzungen für berufstätige Mütter

  1. am ersten Tag des Elternurlaubs, für den ein Zuschuss beantragt wird, ihren Wohnsitz in der Provinz Trient haben oder in einer Produktionsstätte mit Standort in der Provinz Trient beschäftigt sein;
  2. während des gesamten Zeitraums des Elternurlaubs, für den eine Unterstützung beantragt wird, als Selbstständige beschäftigt sein (handelt es sich bei dieser selbstständigen Tätigkeit um eine landwirtschaftliche Tätigkeit, wird die Unterstützung gewährt, wenn die Mutter bei der entsprechenden INPS-Verwaltung gemeldet ist)oder mit einem Arbeitsvertrag bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt sein; 

Die finanzielle Unterstützung wird nicht gewährt, wenn die berufstätige Mutter mit einem Arbeitsverhältnis aufgrund einer vorzeitigen obligatorischen Freistellung, einer obligatorischen Freistellung oder wegen Elternzeit von der Arbeit fernbleibt, auch wenn es sich um andere Kinder als dasjenige handelt, für das der Vater den Antrag gestellt hat.

Für das Kind, für das der Elternurlaub beantragt wird, können die Eltern gleichzeitig die im Gesetz 104/92 vorgesehenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

An wen es sich richtet

Väter, die für die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder verantwortlich sind.

So geht es

Ab Mittwoch, dem 4. November 2026, kann der berufstätige Vater innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf des Elternurlaubs einen Antrag auf Beihilfe stellen – andernfalls verfällt der Anspruch –, indem er die folgenden Schritte durchführt:

  1. das unten verfügbare Antragsformular herunterladen und ausfüllen;
  2. das Formular einreichen:
    - per E-Mail im PDF-Format an die Adresse: amministrazione.adl@pec.provincia.tn.it;
    - oder persönlich bei der zuständigen Arbeitsagentur;
    und fügen Sie eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Antragstellers bei.

Achtung!
In Kürze wird die Online-Plattform für die Einreichung von Anträgen freigeschaltet, auf die Sie direkt über diese Webseite zugreifen können. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anträge ausschließlich online über die Plattform eingereicht werden.
Die Zugangsmodalitäten und Anweisungen zur Antragstellung werden auf dieser Seite bekannt gegeben, sobald die Plattform verfügbar ist.

Zeiten und Fristen

-

Kosten

Stempelmarke
16,00 €

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sistema integrato delle politiche strutturali per la promozione del benessere familiare e della natalità

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Approvazione dell''Avviso per la concessione del sostegno al congedo parentale per favorire la condivisione delle responsabilità familiari e della cura dei figli - art. 8 quater della legge provinciale 2 marzo 2011, n. 1 (legge provinciale sul benessere familiare 2011)

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 04.11.2026 12:02

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