Unterstützung der Sozialversicherungsbeiträge von Direktanbauern, Teilpächtern und Kolonisten

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Antrag auf Gewährung eines Beitrages für Direktvermarkter, Teilpächter und Kolonisten zu den Sozialversicherungsbeiträgen für die Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag für Direktanbauer, Teilpächter und Kolonisten, die bei der jeweiligen Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge und -leistungen gemeldet sind und in Betrieben unter besonders benachteiligten Bedingungen arbeiten. Der Beitrag wird zur Unterstützung der Sozialversicherungszahlungen an die Inps für die Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung gewährt.

Der Beitrag beläuft sich auf 50 % des Betrags, der für den gemäß dem Gesetz Nr. 233 vom 9. August 1990 fälligen Sozialversicherungsbeitrag gezahlt wird. Für Betriebe, die in einer Höhe von mehr als 900 m über dem Meeresspiegel liegen, wird die Höhe des Beitrags jährlich vom Regionalrat festgelegt. Für die landwirtschaftlichen Betriebe in der Provinz Trient hat der Regionalrat mit Beschluss Nr. 40 vom 15. März 2023 festgelegt, dass der Beitrag in folgender Höhe zu entrichten ist

- 60 % des Betrages, der für den Sozialversicherungsbeitrag gemäß Gesetz 233/1990 für Betriebe in einer Höhe von 900 m über dem Meeresspiegel bis 1200 m über dem Meeresspiegel zu zahlen ist;

- 70 % des Betrags der Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, die in einer Höhe von 1.200 m über dem Meeresspiegel liegen, und 70 % für Betriebe, die in einer Höhe von über 1.200 m über dem Meeresspiegel liegen.

Der Beitrag wird in einer einzigen Rate nachträglich für jedes Kalenderjahr gezahlt.

Beschränkungen

Die Anträge sind bis zum 31. Juli des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres unter Beifügung des Zahlungsnachweises einzureichen.

Zeiten und Fristen

180 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Ablauf der Bewerbungsfrist.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi di previdenza integrativa a favore delle persone casalinghe, dei lavoratori stagionali e dei coltivatori diretti, mezzadri e coloni

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Approvazione del nuovo regolamento di esecuzione della legge regionale 18 febbraio 2005, n. 1 «Pacchetto famiglia e previdenza sociale».

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:41

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