Beschreibung
Es handelt sich um einen Beitrag für Direktanbauer, Teilpächter und Kolonisten, die bei der jeweiligen Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge und -leistungen gemeldet sind und in Betrieben unter besonders benachteiligten Bedingungen arbeiten. Der Beitrag wird zur Unterstützung der Sozialversicherungszahlungen an die Inps für die Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung gewährt.
Der Beitrag beläuft sich auf 50 % des Betrags, der für den gemäß dem Gesetz Nr. 233 vom 9. August 1990 fälligen Sozialversicherungsbeitrag gezahlt wird. Für Betriebe, die in einer Höhe von mehr als 900 m über dem Meeresspiegel liegen, wird die Höhe des Beitrags jährlich vom Regionalrat festgelegt. Für die landwirtschaftlichen Betriebe in der Provinz Trient hat der Regionalrat mit Beschluss Nr. 40 vom 15. März 2023 festgelegt, dass der Beitrag in folgender Höhe zu entrichten ist
- 60 % des Betrages, der für den Sozialversicherungsbeitrag gemäß Gesetz 233/1990 für Betriebe in einer Höhe von 900 m über dem Meeresspiegel bis 1200 m über dem Meeresspiegel zu zahlen ist;
- 70 % des Betrags der Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, die in einer Höhe von 1.200 m über dem Meeresspiegel liegen, und 70 % für Betriebe, die in einer Höhe von über 1.200 m über dem Meeresspiegel liegen.
Der Beitrag wird in einer einzigen Rate nachträglich für jedes Kalenderjahr gezahlt.
Beschränkungen
Die Anträge sind bis zum 31. Juli des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres unter Beifügung des Zahlungsnachweises einzureichen.