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Unternehmensbroschüre für Landwirte

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Die Betriebsakte ist ein Dokument, das Informationen über einen landwirtschaftlichen Betrieb enthält; sie kann in Papierform oder elektronisch vorliegen.

Beschreibung

Jedes Unternehmen, das sich an die öffentliche Verwaltung wendet, um im Bereich der Landwirtschaft Fördermittel, Vergünstigungen oder Zertifizierungen zu beantragen, muss im Register des Primärsektors eingetragen sein.

Das Register erfasst Angaben zu öffentlichen und privaten Einrichtungen, die anhand ihrer Steuernummer identifiziert werden und Tätigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei ausüben sowie in irgendeiner Form Beziehungen zur zentralen oder lokalen öffentlichen Verwaltung unterhalten. Die Eintragung in das Register setzt die Erstellung der Betriebsakte voraus.

Die elektronische Betriebsakte umfasst die Gesamtheit der Informationen zu den Subjekten, die gemäß dem Präsidialdekret Nr. 503 vom 1. Dezember 1999 zur Eintragung in das Register der landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtet sind, die von den Zahlstellen überprüft und bestätigt werden und mit den Informationen in den Datenbanken der öffentlichen Verwaltung abgeglichen werden, einschließlich derer des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (SIGC).

Die elektronische Betriebsakte umfasst somit die Informationen und Dokumente, die das Produktionsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebs ausmachen, einschließlich derjenigen, die sich auf den Betriebsbestand und die Bewirtschaftungsrechte beziehen. Die Betriebsakte dient als Referenz- und Berechnungsgrundlage für die Verfahren, die in den EU-, nationalen und provinzialen Rechtsvorschriften in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei vorgesehen sind, unbeschadet des Rechts der Verwaltung auf Überprüfung und Kontrolle.

Zur Erstellung und Aktualisierung der eigenen Akte kann sich der Betrieb an die von der Region oder Provinz zugelassenen und mitder Provinzagentur für Zahlungen (APPAG) vertraglich verbundenen autorisierten landwirtschaftlichen Beratungsstellen (CAA) wenden. Das CAA, dem der Betrieb den Auftrag erteilt, ist für die Erfassung und Aufbewahrung der Unterlagen sowie für die Eingabe der Informationen in das System zuständig. Der Verwalter der Akte erfüllt seine Aufgabe unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes.

An wen es sich richtet

Öffentliche und private Einrichtungen, die in den Bereichen Landwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei tätig sind und in irgendeiner Form Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung unterhalten.

Für andere Akteure als Landwirte wird ein vereinfachtes Dossier angelegt, dessen obligatorischer Informations- und Dokumentationsumfang auf die Stammdaten beschränkt ist und das keinen grafischen Anbauprogramm enthält.

So geht es

Zum Zwecke der Erstellung der Betriebsakte müssen Betriebe, deren Sitz bzw. – im Falle eines Einzelunternehmens – der Wohnsitz des Inhabers im Gebiet der Autonomen Provinz Trient liegt, die Betriebsakte bei der APPAG, der örtlich zuständigen Zahlstelle, einreichen.

APPAG hat durch entsprechende Vereinbarungen die Aufgaben der Erstellung, Aktualisierung und Verwaltung der Betriebsakte an die in der Provinz Trient zugelassenen Landwirtschaftlichen Beratungsstellen (CAA) delegiert.

Nachdem der Betriebsinhaber das CAA ausgewählt hat, unterzeichnet er eine einheitliche und ausschließliche Vertretungsvollmacht zugunsten dieser Stellen, die gegenüber der APPAG die Verantwortung für die Identifizierung des Landwirts sowie für die Vollständigkeit, formale Kohärenz und Aktualisierung der Informationen und Dokumente übernehmen, die Teil der Betriebsakte sind.

Der Inhaber/gesetzliche Vertreter kann bis zum 30. November eines jeden Jahres die Vollmacht für sein CAA widerrufen und eine neue Vollmacht mit einem anderen CAA unterzeichnen, die ab dem 1. Januar des folgenden Jahres wirksam wird.

Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der seinen Sitz verlegt, oder der Inhaber eines Einzelunternehmens, der seinen Wohnsitz in eine andere Region/autonome Provinz verlegt, muss bei der örtlich zuständigen Zahlstelle die Übertragung der Betriebsakte beantragen.

Es ist möglich, die Einrichtung oder Übertragung einer Betriebsakte bei einer anderen Zahlstelle als APPAG zu beantragen, sofern der Betrieb über eine oder mehrere technische und wirtschaftliche Einheiten (UTE) verfügt, die außerhalb des Gebiets der Autonomen Provinz Trient liegen.

Weitere Informationen zu den Rechtsvorschriften und den operativen Anweisungen, die sich ausschließlich auf die „Stammdatenakten“ beziehen, können unter dem Menüpunkt „Dokumente“ im Menü auf der linken Seite heruntergeladen werden.

Besondere Fälle

Andere Personen als Landwirte können sich zum Zweck der Erstellung und Aktualisierung ausschließlich der vereinfachten Betriebsunterlagen (Stammdatenunterlagen) direkt an APPAG, Abteilung für sektorbezogene Maßnahmen und Kontrollkoordination, wenden.

Zu diesem Zweck müssen die nachstehend aufgeführten Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet an APPAG unter den E-Mail-Adressen appag@pec.provincia.tn.it und appag.utaocmecontrolli@provincia.tn.it gesendet werden:

  • Formular zur Gründung/Änderung und Validierung der Unternehmensstammdaten (im Bereich „Formulare“ zum Herunterladen verfügbar);
  • im Falle einer eigenhändigen Unterschrift: gültiger Identitätsnachweis des Inhabers oder gesetzlichen Vertreters des Unternehmens/der Einrichtung (Fotokopie);
  • Bestätigung der Bank über die Bankverbindung (IBAN) – unter Beifügung einer Kopie eines der folgenden Dokumente:
    • Titelseite des Girokontovertrags, auf der die IBAN lesbar ist; 
    • Kopfzeile des Kontoauszugs;
    • Erklärung des Kreditinstituts.

Falls ein Unternehmen die Erfassung seines Betriebsvermögens (Grundstücke, Gebäude, Maschinen usw.) beantragt, muss es sich an ein autorisiertes Zentrum für landwirtschaftliche Beratung (CAA) wenden. Die Liste der mit APPAG vertraglich verbundenen CAA kann unter dem Menüpunkt „Dokumente“ im Menü auf der linken Seite heruntergeladen werden.

Zeiten und Fristen

Es sind keine Fristen vorgesehen.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina relativa al fascicolo aziendale

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Begleitdokumente

Immagine decorativa per il contenuto Manuale del fascicolo aziendale degli agricoltori

Manuale del fascicolo aziendale degli agricoltori - Agenzia provinciale per i pagamenti (APPAG)

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Lista dei Centri autorizzati di assistenza agricola (CAA) - referenti, contatti, sedi e orari

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 06.11.2026 12:07

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