Beschreibung
Jedes Unternehmen, das sich an die öffentliche Verwaltung wendet, um im Bereich der Landwirtschaft Fördermittel, Vergünstigungen oder Zertifizierungen zu beantragen, muss im Register des Primärsektors eingetragen sein.
Das Register erfasst Angaben zu öffentlichen und privaten Einrichtungen, die anhand ihrer Steuernummer identifiziert werden und Tätigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei ausüben sowie in irgendeiner Form Beziehungen zur zentralen oder lokalen öffentlichen Verwaltung unterhalten. Die Eintragung in das Register setzt die Erstellung der Betriebsakte voraus.
Die elektronische Betriebsakte umfasst die Gesamtheit der Informationen zu den Subjekten, die gemäß dem Präsidialdekret Nr. 503 vom 1. Dezember 1999 zur Eintragung in das Register der landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtet sind, die von den Zahlstellen überprüft und bestätigt werden und mit den Informationen in den Datenbanken der öffentlichen Verwaltung abgeglichen werden, einschließlich derer des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (SIGC).
Die elektronische Betriebsakte umfasst somit die Informationen und Dokumente, die das Produktionsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebs ausmachen, einschließlich derjenigen, die sich auf den Betriebsbestand und die Bewirtschaftungsrechte beziehen. Die Betriebsakte dient als Referenz- und Berechnungsgrundlage für die Verfahren, die in den EU-, nationalen und provinzialen Rechtsvorschriften in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei vorgesehen sind, unbeschadet des Rechts der Verwaltung auf Überprüfung und Kontrolle.
Zur Erstellung und Aktualisierung der eigenen Akte kann sich der Betrieb an die von der Region oder Provinz zugelassenen und mitder Provinzagentur für Zahlungen (APPAG) vertraglich verbundenen autorisierten landwirtschaftlichen Beratungsstellen (CAA) wenden. Das CAA, dem der Betrieb den Auftrag erteilt, ist für die Erfassung und Aufbewahrung der Unterlagen sowie für die Eingabe der Informationen in das System zuständig. Der Verwalter der Akte erfüllt seine Aufgabe unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes.