Beschreibung
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, die derzeit in einem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis beschäftigt sind, am 31. Dezember 2018 die Altersvoraussetzung für den Anspruch auf eine Altersrente erfüllen und die Mindestbeitragsvoraussetzungen für den Anspruch auf die genannte Rente erfüllt haben, können im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber ihr Arbeitsverhältnis von einem Vollzeitarbeitsverhältnis in ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit einer Verringerung der Arbeitszeit zwischen 40 und 60 % umwandeln, wobei der Arbeitgeber einen Betrag in Höhe des vom Arbeitgeber für die nicht geleistete Arbeit zu entrichtenden Sozialversicherungsbeitrags für Rentenzwecke zahlt und der fiktive Beitrag entsprechend dem Entgelt für die aufgrund des abgeschlossenen Teilzeitarbeitsvertrags nicht geleistete Arbeit anerkannt wird.