Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in ein Teilzeitarbeitsverhältnis

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Ermächtigung zur Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in ein Teilzeitarbeitsverhältnis für Arbeitnehmer, die bis 2018 eine Altersrente beziehen

Beschreibung

Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, die derzeit in einem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis beschäftigt sind, am 31. Dezember 2018 die Altersvoraussetzung für den Anspruch auf eine Altersrente erfüllen und die Mindestbeitragsvoraussetzungen für den Anspruch auf die genannte Rente erfüllt haben, können im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber ihr Arbeitsverhältnis von einem Vollzeitarbeitsverhältnis in ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit einer Verringerung der Arbeitszeit zwischen 40 und 60 % umwandeln, wobei der Arbeitgeber einen Betrag in Höhe des vom Arbeitgeber für die nicht geleistete Arbeit zu entrichtenden Sozialversicherungsbeitrags für Rentenzwecke zahlt und der fiktive Beitrag entsprechend dem Entgelt für die aufgrund des abgeschlossenen Teilzeitarbeitsvertrags nicht geleistete Arbeit anerkannt wird.

An wen es sich richtet

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die einen Teilzeitarbeitsvertrag abschließen, der bis zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs auf Altersrente gültig ist, haben Anspruch auf eine Teilzeitrente, sofern das INPS bescheinigt, dass der Arbeitnehmer die Mindestbeitragsanforderungen erfüllt und bis zum 31.12.2018 das erforderliche Alter für die Altersrente erreicht hat.
Altersrente.

So geht es

Der Arbeitgeber sendet den bezuschussten Teilzeitarbeitsvertrag an die Arbeitsverwaltung. Nach Eingang des bezuschussten Teilzeitarbeitsvertrags prüft die Arbeitsverwaltung die Vertragsbestimmungen und erteilt innerhalb von 5 Tagen nach Eingang des Vertrags die Genehmigung für den Bezug der Leistung. Nach vergeblichem Ablauf der genannten Frist gilt die Bewilligung als erteilt.

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:29

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