Beschreibung
Es besteht die Möglichkeit, die Umwandlung eines von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins in einen italienischen Führerschein zu beantragen.
Die von den EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine sind den entsprechenden italienischen Führerscheinen gleichwertig. Der Inhaber eines gültigen EU-Führerscheins, der seinen Wohnsitz in Italien genommen hat, kann die Umwandlung seines Führerscheins in einen italienischen Führerschein beantragen, ohne die Prüfung abzulegen.
Der Betroffene kann wählen, ob er die verbleibende Gültigkeitsdauer dem italienischen Führerschein zuordnet, ohne das ärztliche Zeugnis vorzulegen, oder ob er eine neue Gültigkeitsdauer erhält, indem er dem Antrag auf Umschreibung das erforderliche ärztliche Zeugnis beifügt.
Der Inhaber eines gemeinschaftlichen Führerscheins ohne Gültigkeitsdauer muss den Führerschein zwei Jahre nach Erwerb des Wohnsitzes umschreiben.