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Umstufung oder Herabstufung des Führerscheins

  • Aktiv

Wie Sie Ihren Führerschein umschreiben oder herabstufen können.

Beschreibung

Eine Herabstufung oder Neueinstufung von Lizenzen kann in folgenden Fällen erfolgen

  • auf freiwilligen Antrag des Inhabers
  • auf Anordnung der örtlichen Ärztekommission, weil der Inhaber die Anforderungen für den Führerschein nicht mehr erfüllt oder die erforderlichen Anforderungen wiedererlangt hat.

In beiden Fällen übermittelt die örtliche Ärztekommission die Daten des Fahrzeugführers per Computer an die Zentrale der Straßenverkehrsbehörde in Rom, die den neuen Führerschein ausdruckt und an die vom Antragsteller angegebene Adresse sendet.

Sollte die örtliche Ärztekommission die Umklassifizierung nicht auf elektronischem Wege vornehmen können (z. B. aufgrund von Hindernissen, Widersprüchen zwischen personenbezogenen Daten usw.), muss der Betroffene einen Antrag bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle gemäß den nachstehend beschriebenen Verfahren stellen.

An wen es sich richtet

Der Dienst steht allen Interessenten offen.

So geht es

  • einen Termin in den Büros der Kfz-Zulassungsbehörde vereinbaren, siehe Abschnitt "Digitale Kanäle";
  • die im Abschnitt "Einzureichende Dokumente" aufgeführten Dokumente ausfüllen und einreichen.

Für die Zahlung ist es notwendig, PAGOPA über "il portale dell'automobilista" zu benutzen, siehe:

PAGOPA-ANWEISUNGEN

Der PAGOPA-Code für die Gebühr für den "Umtausch von durch EU-Staaten ausgestellten Führerscheinen" lautet

  • T003 "Duplikat des Führerscheins für Verschlechterung, Vernichtung und Neueinstufung" (AMBITO TRENTO).

NB: Vergewissern Sie sich vor der Zahlung, dass Sie AMBITO TRENTO und nicht NAZIONALE gewählt haben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Muster TT 2112;
  • Original-Führerschein und Fotokopie davon (ein neues Dokument wird ausgedruckt)
  • zwei Passfotos neueren Datums auf weißem Grund und mit unbedrucktem Gesicht auf nicht wärmeempfindlichem Papier, mit Unterschrift auf der Rückseite (wenn der Antrag nicht direkt von der betreffenden Person eingereicht wird, muss eines der Fotos in der Gemeinde legalisiert werden) (es besteht die Möglichkeit, den Selbstbedienungskiosk für Passfotos in der Kfz-Zulassungsstelle zu benutzen)
  • wenn der Führerschein bald abläuft, ist es ratsam, die ärztliche Bescheinigung auf Stempeln vorzulegen, die vom zugelassenen Arzt ausgestellt wurde (im Falle einer Neueinstufung ist die ärztliche Bescheinigung immer erforderlich)
  • ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen;
  • wenn die Akte nicht vom Antragsteller vorgelegt wird, müssen dem Vordruck TT 2112 (vom Antragsteller unterschrieben) eine Vollmacht auf Normalpapier und die gültigen Ausweisdokumente im Original oder in Fotokopie der delegierenden Partei und des Delegierten beigefügt werden;
  • die Quittung der über PAGOPA geleisteten Zahlung.

N.B. Nicht-EU-Bürger müssen ihren gültigen Aufenthaltstitel im Original vorlegen.

Formulare

Zeiten und Fristen

Sie können sich jederzeit bewerben.

Kosten

Gebühren (Zahlung über PAGOPA-Tarif "T003")
32,00 Euro

Stempelgebühr (Zahlung über PAGOPA-Tarif "T003")
10,20 Euro

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.11.2025 13:10

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