Beschreibung
Eine Herabstufung oder Neueinstufung von Lizenzen kann in folgenden Fällen erfolgen
- auf freiwilligen Antrag des Inhabers
- auf Anordnung der örtlichen Ärztekommission, weil der Inhaber die Anforderungen für den Führerschein nicht mehr erfüllt oder die erforderlichen Anforderungen wiedererlangt hat.
In beiden Fällen übermittelt die örtliche Ärztekommission die Daten des Fahrzeugführers per Computer an die Zentrale der Straßenverkehrsbehörde in Rom, die den neuen Führerschein ausdruckt und an die vom Antragsteller angegebene Adresse sendet.
Sollte die örtliche Ärztekommission die Umklassifizierung nicht auf elektronischem Wege vornehmen können (z. B. aufgrund von Hindernissen, Widersprüchen zwischen personenbezogenen Daten usw.), muss der Betroffene einen Antrag bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle gemäß den nachstehend beschriebenen Verfahren stellen.