Umstrukturierung von Umstellungsweinbergen ca. 2024-2025. Interessenbekundung

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Öffentliche Bekanntmachung. Einreichung von Interessenbekundungen für den Zugang zu den Vergünstigungen des Provinzialgesetzes Nr. 4/2003 - Artikel 46 "Erleichterung der pflanzlichen Erzeugung" - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Weinwirtschaftsjahr 2024-2025 Hinweis: Das Weinwirtschaftsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres.

Beschreibung

Ziel dieser Bekanntmachung ist es, den an der Maßnahme "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" interessierten Unternehmen bis zum Erlass der Maßnahme zur Festlegung der Kriterien und Verfahren für die Einreichung von Anträgen auf Unterstützung und Zahlung der Beihilfe für das Weinwirtschaftsjahr 2024/2025 ( LP 4/2003, Art. 46) die Möglichkeit zu geben, in Analogie zur Gemeinschaftsmaßnahme W001 des PSP 2023-2027 die "Ex-ante-Kontrollen" durchzuführen und gleichzeitig die Pflanzung der bewurzelten Reben bereits im Weinwirtschaftsjahr 2024/2025 vorzunehmen.

Beschränkungen

Gemäß Art. 42 der Verordnung (EU) Nr. 1150/2016 umfasst die Ex-ante-Kontrolle die Überprüfung des Vorhandenseins des Weinbergs und der Rebfläche, die in Anwendung von Art. 44 derselben Verordnung festgelegt wurde.

Diese Kontrolle zielt auch darauf ab, die Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 46 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf nicht förderfähige Maßnahmen, insbesondere die normale Erneuerung von Rebflächen, zu überprüfen ("normale Erneuerung von Rebflächen, die das Ende ihrer natürlichen Lebensdauer erreicht haben" bedeutet die Wiederbepflanzung derselben Parzelle mit derselben Sorte und demselben Weinbausystem).

Die Dienststelle für Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zieht eine Stichprobe von mindestens 5 % der Interessenbekundungen, für die sie eine Vor-Ort-Kontrolle der von der Intervention betroffenen Rebflächen durchführt.

Die Überprüfung der agronomischen Merkmale der umzustrukturierenden/umzustellenden Rebflächen (Sorte, Erziehungssystem, Bepflanzung und Zustand der Reben) im Vergleich zu den mit der Interessenbekundung gemachten Angaben ist für die Möglichkeit der Einreichung des späteren Antrags auf Unterstützung verbindlich.

Als nicht förderfähig gelten

  • Rebflächen, die mit anderen als den angegebenen Sorten bepflanzt werden sollen;
  • Rebflächen, die mit der angegebenen Sorte bepflanzt werden, aber mit einem anderen Erziehungssystem als dem angegebenen;
  • Rebflächen, die mit der angegebenen Sorte bepflanzt werden, aber mit einem anderen Pflanzschema als dem angegebenen;
  • Rebflächen, die auf "aufgegebenen Rebflächen" im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 bepflanzt sind, d. h. Rebflächen, die auf einer Fläche bepflanzt sind, die seit mehr als fünf Weinjahren nicht mehr regelmäßig zur Erzeugung eines vermarktbaren Erzeugnisses bewirtschaftet wird.

Die Vor-Ort-Kontrolle wird durch einen Kontrollbericht dokumentiert. Flächen, die als nicht konform befunden werden, können nicht Gegenstand des nachfolgenden Beihilfeantrags sein.

Nach den Ex-ante-Kontrollen werden die Liste der eingereichten Interessenbekundungen, die der Ex-ante-Kontrolle unterzogen werden, und die Ergebnisse dieser Überprüfung durch eine Entscheidung des Direktors innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Interessenbekundung genehmigt. Interessenbekundungen, die nach dem Zufallsprinzip ausgelost werden und den Anforderungen nicht entsprechen, werden negativ beschieden und können im Rahmen des Förderantrags nicht weiterverfolgt werden.

Es ist möglich, Interessenbekundungen für Umstellungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen einzureichen, die den Förderkriterien für die Intervention w001 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen des PHP 2023-2027 entsprechen.

Bitte beachten Sie, dass Ausgaben, die nach der Interessenbekundung, aber vor dem Antrag auf Unterstützung getätigt werden, nicht förderfähig sind. Nur Ausgaben, die nach dem Datum der Einreichung des Antrags auf Unterstützung getätigt werden, sind förderfähig.

An wen es sich richtet

Die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a), b), d) und e) der Norma Foral Nr. 4/2003 genannten Subjekte können ihre Interessenbekundungen einreichen:

a) landwirtschaftliche Einzelunternehmen, wie sie in den geltenden staatlichen und provinzialen Vorschriften festgelegt sind;

(b) Gesellschaften, die zur Führung der unter Buchstabe a) genannten landwirtschaftlichen Betriebe gegründet wurden;

(d) landwirtschaftliche Genossenschaften und Genossenschaften für die Sammlung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Zusammenschlüsse, die im Genossenschaftsregister der Provinz Trient eingetragen sind, sowie landwirtschaftliche Vereinigungen, sofern sie rechtmäßig gegründet sind

(e) Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugern, die nach den einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften anerkannt sind.

Bei den Begünstigten handelt es sich um natürliche und/oder juristische Personen, die Rebflächen mit Keltertraubensorten bewirtschaften, die dem Genehmigungssystem für Rebflächen entsprechen und/oder über eine gültige Genehmigung für die Wiederbepflanzung von Rebflächen verfügen. Großunternehmen können keine Interessenbekundungen einreichen.

Unter Pächter oder Erzeuger ist die natürliche oder juristische Person zu verstehen, die, in welcher Eigenschaft auch immer, eine Rebfläche zum Zwecke der Erzeugung von Keltertrauben bewirtschaftet.

Der Pächter oder Erzeuger ist derjenige, der die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Betriebsdatei und der Einreichung von Änderungen, die die Rebfläche betreffen, zu erfüllen hat.

Der Pächter wird durch den eindeutigen Betriebscode (CUAA) identifiziert, der in jedem Antrag oder jeder Mitteilung angegeben werden muss.

So geht es

Die Einreichung der Interessenbekundung kann von Montag , dem 5. August, bis zum 16. September 2024 erfolgen.

Die Interessenbekundung stellt den Titel für den Erwerb des Rechts dar, den Antrag auf Unterstützung "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 zu stellen.

Die Einreichung der Interessenbekundung garantiert in keinem Fall die Förderungswürdigkeit des nachfolgenden Förderungsantrags und verpflichtet den Antragsteller auch nicht zur Einreichung desselben, wenn er auf die Beantragung des öffentlichen Beitrags verzichten möchte.

Die Interessenbekundung wird auf der Grundlage des Informationsgehalts der Betriebsakte erstellt und kann ausschließlich im telematischen Modus (online) durch Zugriff auf das Portal https://srt.infotn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Interessenbekundung muss enthalten

- die Liste der Parzellen und Rebeinheiten, die Gegenstand der Erneuerung der Anpflanzung sind, und die entsprechende Nutzungsbezeichnung

- die von der Maßnahme betroffene Fläche

- die Sorte und das Alter der gerodeten Pflanzen;

- das Anpflanzungs- und Erziehungssystem vor der Intervention;

Diese Informationen sind aus Siap zu extrahieren (über die Druckfunktion im Menü " Weinbergseinheiten") und der Interessenbekundung in Form eines pdf-Anhangs beizufügen.

Darüber hinaus muss das Vorhandensein einer Wiederbepflanzungsgenehmigung (im Bestand oder in Vorbereitung) angegeben werden; diese Angaben sind für die Beantragung der Unterstützung verbindlich.

Mit der Einreichung der Interessenbekundung erklärt der Begünstigte,"die Bestimmungen für die Einreichung der Interessenbekundung zu kennen und zu wissen, dass diese Einreichung das vorbereitende Dokument für den Antrag auf Unterstützung für den Zugang zu den Leistungen für die Intervention "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" gemäß Artikel 46 ist "Erleichterungen für die pflanzliche Erzeugung" des LP 4/2003.

In dem anschließenden Antrag auf Unterstützung müssen die von der Intervention betroffenen Rebflächeneinheiten den in der Interessenbekundung angegebenen Parzellen entsprechen (gleiche Katasterparzellen).

Die Gesamtfläche muss gleich oder kleiner sein als die in der Interessenbekundung angegebene Fläche.

Die eingereichten Interessenbekundungen müssen mit einem gültigen digitalen Signaturgerät unterzeichnet werden, weshalb es ratsam ist, im Voraus über ein solches Gerät zu verfügen.

Wenn Sie Hilfe beim Zugang und der Aktivierung des Portals benötigen, wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mail-Adresse

helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Die Interessenbekundung muss von der unterschriftsberechtigten Person digital unterzeichnet werden, andernfalls ist sie unzulässig.

Unter Anpflanzung versteht man die Anpflanzung von veredelten oder unveredelten Rebstöcken zur Erzeugung von Trauben, die für die Weinherstellung klassifiziert sind, oder zur Anpflanzung von Mutterpflanzen für Edelreiser oder zu Versuchszwecken.
Die Rebfläche ist definiert als die Fläche innerhalb des Pflanzschemas, Reihe an Reihe und Rebe an Rebe, erhöht in den Seiten- und Kopfstreifen um die Fläche, die tatsächlich in der vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten definierten Nutzung der Rebfläche vorhanden ist.
DieRodung ist die vollständige Entfernung der Rebstöcke aus dem Boden.

Die Weinbaukartei ist die Datenbank, die alle Informationen über die Rebfläche, die agronomischen Merkmale, die angebauten Sorten, die Anbauformen, die Pflanzabstände und die erzeugten Weine enthält.

Sie ist das in den EU-Verordnungen vorgesehene Instrument, ein integraler Bestandteil des SIAN sowie des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und mit einem geografischen Identifikationssystem (GIS) ausgestattet.

Die Änderungen in der Kartei sind die weiteren Änderungen, die im Weinberg vorgenommen werden (Erziehungssystem, Verringerung der Bepflanzung, usw.).

DieWeinbergseinheit (U.V.) besteht aus der zusammenhängenden Rebfläche, die zu einer einzigen Katasterparzelle gehört und in Bezug auf die folgenden Merkmale homogen ist

  • Eigentumstitel
  • produktive Nutzung (Weintrauben);
  • Bepflanzungsart;
  • Jahr der Anpflanzung;
  • Form der Ausbildung;
  • Bewässerung;
  • Rebsorte.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Avviso pubblico. Presentazione di manifestazioni di interesse per l'accesso ai benefici della Legge provinciale n.4/2003 - art.46 'Agevolazione per le produzioni vegetali' - Ristrutturazione e riconversione vigneti, campagna 2024-2025.

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Approvazione della modulistica per la raccolta delle manifestazioni di interesse per l'intervento 'Ristrutturazione e riconversione dei vigneti' - campagna 2024/2025 ai sensi dell'art.46 Legge provinciale 4/2003

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Kontakt

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.12.2025 10:26

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