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Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen Kampagne 2024-2025

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Mit Mitteln der Provinz gewährter Beitrag gemäß Artikel 46 des Gesetzes Nr. 4/2003.

© Provincia autonoma di Trento -

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Begünstigte, die einen Bescheid über die Förderfähigkeit erhalten und die Arbeiten abgeschlossen haben, können bis zum 31.12.2025 einen Zahlungsantrag über das Portal SRTrento stellen.

Bitte beachten Sie auch, dass es erforderlich ist, das Muster 3 ("Mitteilung der Wiederbepflanzung") oder das Modell 8 ("Mitteilung der Wiederbepflanzung mit Genehmigung") bis zum 31.07.2025 einzureichen ist, wenn Sie die Anpflanzung in der Kampagne 2024/2025 anmelden möchten. Wird das Formular nach diesem Datum eingereicht, wird die Anpflanzung im folgenden Weinwirtschaftsjahr eingetragen.

Beschreibung

Ziel der Beihilfe ist die Verbesserung der Gesamtleistung und der Nachhaltigkeit des Betriebs, insbesondere durch die Senkung der Produktionskosten oder die Verbesserung und Umstellung der Produktion im Weinbausektor.

Folgende Umstellungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen sind beihilfefähig:

A. die Sortenumstellung , die besteht in:

in der Neuanpflanzung einer anderen Rebsorte auf derselben oder einer anderen Parzelle, mit oder ohne Änderung des Erziehungssystems, die als önologisch oder kommerziell wertvoller angesehen wird.

B. Umstrukturierung , die darin besteht

B1. in der Verlegung eines Weinbergs mit Neuanpflanzung in einer agronomisch günstigeren Lage, sowohl hinsichtlich der Exposition als auch aus klimatischen, bodenkundlichen und wirtschaftlichen Gründen

B2. bei der Wiederbepflanzung eines Weinbergs in derselben Parzelle, jedoch mit Änderungen des Erziehungssystems oder der Pflanzung. In diesem Fall muss der Zuwachs an Rebstöcken pro Hektar mindestens 20 % betragen.

WICHTIG! In Anbetracht der Notwendigkeit, dass die an der Intervention Interessierten die Rodungsarbeiten im Herbst 2024 und die Pflanzung der bewurzelten Rebstöcke bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2025 durchführen und den Zeitrahmen für die Erzielung einer wirtschaftlichen Rentabilität der getätigten Investition bis zur Anmeldung der Beihilfe bei der Europäischen Kommission planen, wurde es für das Jahr 2024 als notwendig erachtet, den Aufruf zur Einreichung von Anträgen zu öffnen und die Sammlung der entsprechenden Beihilfeanträge zu ermöglichen, wobei die Gewährung der Beihilfe von der endgültigen Entscheidung der Europäischen Union zur Genehmigung der Beihilfe abhängig gemacht wird. Die in der Entscheidung der GP Nr. 1579 vom 4. Oktober 2024 enthaltenen Bedingungen könnten durch die endgültige Entscheidung der Kommission geändert werden. In diesem Fall wird der Provinzialrat eine neue Maßnahme beschließen und alle Antragsteller, die eine Beihilfe beantragt haben, werden davon in Kenntnis gesetzt.

Zugewiesene Mittel für das Wirtschaftsjahr 2024/2025: 1.200.000Euro

Für die Interventionen werden keine Prioritätskriterien festgelegt. Sollten die für diesen Aufruf zur Einreichung von Anträgen zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen, um alle eingereichten Anträge zu finanzieren, wird der Beitrag anteilig gekürzt, um alle eingereichten Anträge zu finanzieren.

Für die Quantifizierung des Beitrags sind die in den Standardtabellen der Einheitskosten (TSCU) aufgeführten Interventionsarten und Rebflächen heranzuziehen, die für die Programmplanung der GAP 2023 - 2027 vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forsten im Einvernehmen mit dem Rat für Forschung in der Landwirtschaft und Analyse der Agrarwirtschaft (CREA) und dem Nationalen Netzwerk für den ländlichen Raum ausgearbeitet wurden.

Der Beitrag zu den Umstrukturierungs- und Umstellungskosten wird in Höhe von 50 % der zuschussfähigen Ausgaben gewährt, die auch als Pauschalbetrag definiert sind, wie in Artikel 46 Absatz 3 des LP Nr. 4/2003 auf der Grundlage der oben genannten TSCU vorgesehen, die auf die gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2022/126 tatsächlich gemessenen Rebflächen angewandt werden, und zwar ausschließlich für die in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehenen Maßnahmen und Ausgaben, wie in Absatz "4. Definition der Unterstützung" des Anhangs A des Beschlusses des Provinzialrats Nr. 1579 vom 4. Oktober 2024 angegeben.

Beschränkungen

Mit der Gewährung des Beitrags verpflichtet sich der Begünstigte gemäß Artikel 6 der Norma Foral 4/2003, die vorgesehene Nutzung der Rebflächen für mindestens zehn Jahre zu respektieren.

Die Frist beginnt mit dem Datum des Antrags auf endgültige Zahlung des Beitrags.

An wen es sich richtet

Beihilfeempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen, die in der Primärproduktion im Weinsektor tätig sind. Für die Beihilfe kommen in Frage

(a) einzelne landwirtschaftliche Betriebe, die in den geltenden Rechtsvorschriften des Staates und der Provinzen festgelegt sind;

(b) Gesellschaften, die zur Führung der unter Buchstabe a genannten landwirtschaftlichen Betriebe gegründet wurden;

(d) landwirtschaftliche Genossenschaften und Genossenschaften für die Sammlung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Zusammenschlüsse, die in das Genossenschaftsregister der Provinz Trient eingetragen sind, sowie landwirtschaftliche Vereinigungen, sofern sie rechtmäßig gegründet sind

(e) Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugern, die nach den geltenden einschlägigen Vorschriften anerkannt sind;

die ihre Interessenbekundung bis zum 16. September 2024 eingereicht haben.

Von den Beihilfen im Rahmen dieser Maßnahme sind ausgeschlossen

1. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Entscheidung der Kommission, mit der eine Beihilfe für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurde, Gegenstand einer ausstehenden Rückforderungsanordnung sind;

2. Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Definition in Kapitel 2.4 Absatz 33 (63) der Leitlinien;

3. Unternehmen, die aus pflanzenschutzrechtlichen Gründen eine Rodungsanordnung gemäß Artikel 55a der Verordnung (EG) Nr. 4/2003 erhalten haben und dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind

4. Unternehmen, die Genehmigungen nutzen, die auf der Grundlage der Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten erteilt wurden, die von anderen Erzeugern erworben wurden, wie in der Mitteilung der Europäischen Kommission Ref (2016)7158486 vom 23.12.2016 unter Punkt 9 festgelegt, oder die vom Ministerium für Neuanpflanzungen erteilt wurden

5. große Unternehmen gemäß der Definition in Kapitel 2.4, Absatz 36 des Gemeinschaftsrahmens.

Der angehende Begünstigte kann einen CAA beauftragen, der die bei SRTrento eingerichteten IT-Verfahren nutzen wird.

So geht es

Der Antrag auf Unterstützung muss über das Portal SRTrento eingereicht werden, vom Antragsteller digital unterzeichnet sein und Folgendes enthalten

- die Verweise auf die Interessenbekundung, die gemäß den von der Dienststelle für die Politik der ländlichen Entwicklung festgelegten Modalitäten eingereicht wurde (bei Strafe der Nichtzulässigkeit des Antrags auf Unterstützung)

- das Verzeichnis der Parzellen und Rebeinheiten, die Gegenstand der Erneuerung der Anpflanzung sind, und die entsprechenden Nutzungstitel

- die von jedem Betrieb bewirtschaftete Fläche

- die Sorte und das Alter der gerodeten Pflanzen;

- die erneuerten Sorten;

- die Pflanzabstände vor und nach dem Eingriff;

- die Frist für die Durchführung der Maßnahmen. Dieses Kriterium stellt das Chronoprogramm der Maßnahmen dar und muss im Antrag unbedingt angegeben werden.

- eine ausführliche Beschreibung der einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen mit einer Übersicht über die Kosten der Maßnahme (die in die Telematik-Anwendung in SRTRENTO aufzunehmen ist) und die Verbesserung der Gesamtleistung und der Nachhaltigkeit des Betriebs, die insbesondere durch eine Senkung der Produktionskosten oder die Verbesserung und Umstellung der Produktion erreicht werden soll.

Der Zahlungsantrag muss ebenfalls über das SRTrento-Portal eingereicht und vom Antragsteller digital unterzeichnet werden. Ihm ist Folgendes beizufügen

- Anhang A - Endabrechnung und Beschreibung der durchgeführten Maßnahme

- Anhang B - Aufstellung der Ausgabenberechnung

- Fotodokumentation der vorbereitenden Arbeiten an der Anlage

- eine georeferenzierte Fotodokumentation, die für die von der Maßnahme betroffene Rebfläche repräsentativ ist (mindestens 4 Fotos für jeden Körper) (nur obligatorisch, wenn die Verwaltung keine Vor-Ort-Besichtigung zur Vermessung der von der Maßnahme betroffenen Fläche verlangt)

- Shapefile-Planimetrie des angelegten Weinbergs (nur dann obligatorisch, wenn die Verwaltung keine Vor-Ort-Besichtigung zur Vermessung der Eingriffsfläche verlangt)

- Belege für die Gesundheitsbescheinigung der gekauften bewurzelten Stecklinge

- Belege für Bodenanalysen (nur obligatorisch, wenn diese Ausgaben im Antrag auf Unterstützung in Anhang B angegeben wurden).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Antrag auf Unterstützung:

Ristrutturazione e riconversione vigneti c.2024/25 - Allegato A) alla domanda di sostegno

Allegato A) Prospetti unità vitate e particelle fondiarie pre e post intervento

Ristrutturazione e riconversione vigneti c.2024/25 - Allegato C) alla domanda di sostegno

Dichiarazione sostitutiva di certificazione antimafia e dichiarazione sostitutiva di certificazione dei familiari conviventi del richiedente

Ristrutturazione e riconversione vigneti c.2024/25 - Allegato D) alla domanda di sostegno

Dichiarazione di assenso del proprietario/dei comproprietari delle superfici

Darüber hinaus muss erklärt werden:

- dass er vom Eigentümer/Eigentümer/Nutzer des Grundstücks die Erlaubnis zur Durchführung der Arbeiten erhalten hat, wenn es sich um Grundstücke handelt, die nicht dem Antragsteller gehören;

- dass er für die geplanten Arbeiten weder eine andere Unterstützung beantragt noch erhalten hat, außer im Rahmen der geltenden Bestimmungen;

- dass er nicht Gegenstand einer ausstehenden Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt ist

- dass es sich nicht in Schwierigkeiten im Sinne von Kapitel 2.4 - Begriffsbestimmungen - Punkt 33 (63) der Leitlinien befindet .

Antrag auf Auszahlung:

Ristrutturazione e riconversione vigneti c.2024/25 - Allegato A) alla domanda di pagamento

Allegato A) Prospetto consuntivo e descrizione intervento realizzato

  • fotografische Dokumentation der vorbereitenden Arbeiten der Anlage
  • georeferenzierte Fotodokumentation, die repräsentativ für die Rebfläche ist, die Gegenstand der Intervention ist (mindestens 4 Fotos für jeden Körper) (nur obligatorisch, wenn die Verwaltung keine Feldbesichtigung zur Vermessung der Interventionsfläche verlangt)
  • Shapefile-Planimetrie des angelegten Weinbergs (nur obligatorisch, wenn die Verwaltung keine Vor-Ort-Besichtigung zur Vermessung der Eingriffsfläche verlangt)
  • Belege für die Gesundheitsbescheinigung der gekauften bewurzelten Stecklinge
  • Belege für Bodenanalysen (nur obligatorisch, wenn diese Ausgaben im Antrag auf Unterstützung in Anhang B angegeben wurden)
  • Erklärung anstelle der eidesstattlichen Erklärung des gesetzlichen Vertreters über die Anwendbarkeit der Quellensteuer gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Präsidialerlasses 600/1973 (auf dem Portal https://srt.infotn.it gibt es einen eigenen Abschnitt im Zahlungsantrag).

Um die Einreichung des Zahlungsantrags zu erleichtern, wurde ein Handbuch erstellt, das dem Begünstigten beim Ausfüllen der verschiedenen Abschnitte des Online-Antrags hilft und auf der Website https://srt.infotn.it/ veröffentlicht ist.

Ristrutturazione e riconversione vigneti c. 2024/25 - Manuale Utente domanda di pagamento

Linee guida alla presentazione della domanda di pagamento ristrutturazione e riconversione vigneti campagna 2024/2025

Formulare

Zeiten und Fristen

2025 31 Dez

Scadenza presentazione domande di pagamento

Vor der endgültigen Zahlung führt die zuständige Struktur bei mindestens 20 % der Betriebe, die in den Genuss des Beitrags kommen, Stichprobenkontrollen durch, um zu überprüfen, ob die Systeme gemäß den Bestimmungen des Provinzialratsbeschlusses Nr. 1579 vom 4. Oktober 2024 umgesetzt wurden.

Bei der Kontrolle wird überprüft, ob die durchgeführten Maßnahmen mit dem Antrag übereinstimmen. Pflanzen, die zum Zeitpunkt der Kontrolle in ihren Merkmalen (Sorte, Anbauform, Sechstel usw.) von dem abweichen, was im Bilanzantrag akzeptiert wurde, sind nicht beihilfefähig.

Das Ergebnis der Vor-Ort-Kontrolle wird in einem von der zuständigen Struktur erstellten Kontrollbericht festgehalten.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione dei criteri per la concessione di contributi per investimenti relativi alla ristrutturazione e riconversione vigneti, art. 46 'Agevolazione per le produzioni vegetali' della Legge provinciale n.4/2003

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Begleitdokumente

Linee guida alla presentazione della domanda di sostegno ristrutturazione e riconversione vigneti campagna 2024/2025

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Linee guida alla presentazione della domanda di pagamento ristrutturazione e riconversione vigneti campagna 2024/2025

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Kontakt

Contatti di Ufficio tutela delle produzioni agricole

Email - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@pec.provincia.tn.it

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0461.495782

Fax - Segreteria:
0461.495763

Contatti di Servizio politiche sviluppo rurale

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Fax - Segreteria:
0461.495872

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.12.2025 10:30

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