Umstrukturierung, Fusion, Entflechtung, Aufhebung von Verbesserungskonsortien

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Informationen und Formulare, die für die Einreichung eines der folgenden Anträge auf rechtliche Anerkennung erforderlich sind: Neugründung, Verschmelzung und Spaltung eines Bodenverbesserungskonsortiums ersten Grades, Erweiterung eines Bodenverbesserungskonsortiums zweiten Grades und Aufhebung eines Bodenverbesserungskonsortiums.

Beschreibung

Dieser Dienst billigt die rechtliche Anerkennung von:

  • Änderung des Konsortialumfangs, die mit einer Verringerung oder Vergrößerung der Konsortialfläche einhergeht. Die Referenzfläche, auf der die Änderung zu berechnen ist, ist die bei der zuständigen Struktur hinterlegte.
  • Fusion von zwei oder mehreren cmf 1. Grades: Bildung einer neuen cmf aus zwei oder mehreren bereits bestehenden cmf oder Fusion durch Eingliederung oder Eingliederung einer oder mehrerer cmf in ein anderes Konsortium.
  • Aufspaltung einer ZMF1. Grades: Teilung des Umfangs einer ZMF, die zur Verringerung des Umfangs des bestehenden Konsortiums und zur Bildung eines neuen Konsortiums führt. Für das bestehende Konsortium muss das Verfahren zur Neubegrenzung aktiviert werden, während für den verbleibenden Teil ein neues Konsortium gebildet werden muss.
  • Erweiterung einer cmf2. Grades: Die Erweiterung erfolgt durch den Beitritt einer oder mehrerer cmf 1.
  • Auflösung einer ZMF: Beendigung eines Bodenverbesserungskonsortiums für alle rechtlichen Zwecke.

Beschränkungen

Der Antrag kann zu jeder Zeit des Jahres gestellt werden.

An wen es sich richtet

Empfänger der rechtlichen Anerkennung sind Bodenverbesserungsgemeinschaften 1. oder 2. Grades.

BITTE BEACHTEN: Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Bestimmungen der Provinzen.

So geht es

Der Vorsitzende des Bodenverbesserungskonsortiums muss das Formular gemäß dem nachstehenden Schema mit allen beschriebenen Anlagen ausfüllen und unterzeichnen und es auf einem der folgenden Wege an das zuständige Landwirtschaftsamt senden

  • elektronische Übermittlung per E-Mail an die Adresse: serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it;
  • persönliche Übergabe direkt bei der zuständigen Stelle oder bei den peripheren Informations- und Beratungsstellen für die Öffentlichkeit
  • Versand per Post.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

FÜR DIE WIEDEREINTRAGUNG

  • eine einfache Kopie des Protokolls der Versammlung, die die neue Umschreibung genehmigt hat; sie muss auch den Hinweis auf die Veröffentlichung am schwarzen Brett des Konsortiums enthalten
  • eine Kopie des Verzeichnisses der betroffenen Flurstücke, die nach der Neueinteilung des Konsortiums als Konsortialflurstücke entstehen, gekennzeichnet nach der fortschreitenden Reihenfolge der Flurstücke selbst und mit Angabe der Nummer und des Namens der Katastralgemeinde, der Flurstücksnummer, der Katasterfläche und der Konsortialfläche
  • eine Kopie der Planimetrie im PDF- und Shapefile-Format, aus der die genaue Angabe der Konsortialgrenze und der nach der erneuten Prüfung in den Konsortialumfang einbezogenen Parzellen hervorgeht, wobei die Katastralgemeinden durch eine andere Farbgebung gekennzeichnet werden. Außerdem müssen die neuen Parzellen eine andere Farbe haben als die bereits im Perimeter vorhandenen. Alle Parzellen außerhalb des Konsortialperimeters müssen weiß sein.
  • einen vom Präsidenten unterzeichneten Bericht zur Unterstützung der Neukartierungsinitiative;
  • Informationsmitteilung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 über die Datenverarbeitung.

FÜR DIE FUSION:

  • Einfache Kopie der Protokolle der Versammlungen der einzelnen Konsortien, die den Zusammenschluss der Einheiten selbst und die Satzung genehmigt haben. Diese Sitzungsprotokolle müssen den Hinweis enthalten, dass die Verschmelzung und die Genehmigung der Satzung von der Mehrheit der anwesenden Konsortien, die mindestens ein Viertel der Fläche des Gebiets vertreten, gemäß Artikel 55, Absatz II, Buchstabe b) des Königlichen Dekrets 215/1933 beschlossen wurden; diese Protokolle müssen auch den Hinweis enthalten, dass die Verschmelzung in den Registern der ursprünglichen Konsortien veröffentlicht wurde
  • eine Kopie der Planimetrie im PDF- und Shapefile-Format, aus der die genaue Angabe der Konsortialgrenzen und der nach der Fusion in den Konsortialumfang einbezogenen Parzellen hervorgeht, wobei die Perimeter der ursprünglichen Konsortien zu unterscheiden sind und die Katastergemeinden durch unterschiedliche Farbschraffuren gekennzeichnet sind
  • eine Kopie der von den Versammlungen genehmigten neuen Statuten;
  • eine Kopie des Verzeichnisses der Parzellen, die nach dem Zusammenschluss der Konsortien zu Konsortien geworden sind, mit Angabe der Nummer und des Namens der Katastergemeinde, der Parzellennummer, der Katasterfläche und der Konsortialfläche
  • von den Vorsitzenden der betroffenen Konsortien unterzeichneter Bericht, in dem die Gründe für den Antrag auf Zusammenlegung der Konsortien angegeben sind;
  • Informationsschreiben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 über die Datenverarbeitung.

FÜR DIE VERLÄNGERUNG EINES CMF 2. GRADES:

  • Einfache Kopie des Protokolls der Generalversammlung der Flurbereinigungsgenossenschaft 1. Grades, aus dem die Genehmigung der Mitgliedschaft in der Flurbereinigungsgenossenschaft 2. Grades hervorgeht, sowie die Genehmigung der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft 2. Grades. Das vorgenannte Sitzungsprotokoll muss den Hinweis enthalten, dass der Beitritt zum Konsortium des zweiten Grades und die Genehmigung der Satzung von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Konsortiums, die mindestens ein Viertel der Fläche des Territoriums repräsentieren, gemäß Art. 55, Absatz II, Buchstabe b) des Königlichen Dekrets 215/1933 angenommen wurden; das Protokoll muss auch den Hinweis enthalten, dass das Konsortium am Schwarzen Brett des Konsortiums veröffentlicht wurde.
  • eine Abschrift des Protokolls der Versammlung des Bodenverbesserungskonsortiums zweiten Grades, aus dem hervorgeht, dass der Aufnahmeantrag des Bodenverbesserungskonsortiums ersten Grades mit der in den geltenden Gesetzen und Satzungen vorgeschriebenen Mehrheit angenommen wurde und dass die Satzung des Bodenverbesserungskonsortiums zweiten Grades genehmigt wurde; das Protokoll muss auch den Hinweis auf die Veröffentlichung am schwarzen Brett des Konsortiums enthalten
  • eine Kopie des Lageplans im PDF-Format, aus dem die genauen Grenzen des Konsortiums sowie die der einzelnen ihm angehörenden Konsortien ersten Grades hervorgehen
  • eine Kopie des genehmigten Statuts des Konsortiums 2.
  • einen vom gesetzlichen Vertreter des Bodenverbesserungskonsortiums zweiten Grades unterzeichneten Bericht zur Unterstützung der Expansionsinitiative des Konsortiums
  • einen Informationsvermerk gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 über die Datenverarbeitung.

 

FÜR DIE UNTERDRÜCKUNG EINER CMF:

  • Einfache Kopie des Protokolls der Versammlung, die die Auflösung der Körperschaft beschlossen hat, aus der auch die Bestimmung des Konsortialvermögens hervorgeht, mit dem Hinweis auf die Veröffentlichung am schwarzen Brett des Konsortiums. Aus dem genannten Versammlungsprotokoll muss hervorgehen, dass die Aufhebung von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Konsortiums beschlossen wurde, die mindestens ein Viertel der Fläche des Gebiets repräsentieren, gemäß Art. 55, Absatz II, Buchstabe b) des Königlichen Dekrets 215/1933. Für die Aufhebung eines Bodenverbesserungskonsortiums der Kategorie II müssen die in den geltenden Gesetzen und Satzungen vorgesehenen Mehrheiten eingehalten werden;
  • einen vom Präsidenten unterzeichneten Bericht über die Gründe für die Aufhebung des Unternehmens sowie über die Aufteilung der Instandhaltung der geschaffenen Strukturen und der zu diesem Zweck vorbereiteten Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
  • eine einfache Kopie der endgültigen Liquidationsbilanz, die von der Generalversammlung genehmigt wurde, zusammen mit einer einfachen Kopie des Protokolls der Genehmigung durch den Delegiertenrat und des Berichts des Rechnungsprüfungsausschusses;
  • Erklärung des Schatzmeisters des Konsortiums, dass es keine offenen Rechnungen gibt;
  • Informationsschreiben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 über die Datenverarbeitung.

Formulare

Zeiten und Fristen

110 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disposizioni in materia di bonifica e miglioramento fondiario, di ricomposizione fondiaria e conservazione dell'integrità dell'azienda agricola e modificazioni di leggi provinciali in materia di agricoltura

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Approvazione dei criteri inerenti gli adempimenti connessi all'applicazione del capo VIII della legge provinciale n. 9 del 3 aprile 2007, concernenti i procedimenti di costituzione, riperimetrazione, fusione, e scissione di un consorzio di miglioramento fondiario di 1° grado, di costituzione e ampliamento di un consorzio di miglioramento fondiario di 2° grado, nonché di soppressione, approvazione dello statuto, commissariamento e approvazione dei criteri inerenti il piano di riparto delle spese dei consorzi di miglioramento fondiario, costituiti ai sensi del Regio decreto 13 febbraio 1933, n. 215 e operanti in provincia di Trento.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 09:38

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