Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Umschreibung von Führerscheinen, die von Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgestellt wurden

  • Aktiv

So lassen Sie einen in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein in einen italienischen Führerschein umschreiben.

Beschreibung

Es ist möglich, die Umwandlung eines von denStaaten der EU oder des EWR ausgestellten Führerscheins ineinen italienischen Führerscheinzu beantragen.

Führerscheine, die von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt wurden, werden den entsprechenden italienischen Führerscheinen gleichgestellt. Inhaber eines gültigen EU-Führerscheins, die ihren Wohnsitz in Italien genommen haben, können die Umwandlung ihres Führerscheins in einen italienischen Führerschein beantragen, ohne eine Prüfung ablegen zu müssen.

Der Betroffene kann wählen, ob er die verbleibende Gültigkeitsdauer auf den italienischen Führerschein übertragen lassen möchte, ohne ein ärztliches Attest vorzulegen, oder ob er eine neue Gültigkeitsdauer erhalten möchte, indem er dem Antrag auf Umwandlung das vorgeschriebene ärztliche Attest beifügt.

Der Inhaber eines EU-Führerscheins ohne administrative Gültigkeitsbeschränkung muss zwei Jahre nach der Begründung seines Wohnsitzes die Umwandlung seines Führerscheins veranlassen.

An wen es sich richtet

Personen, die im Besitz eines von der Europäischen Union ausgestellten Führerscheins sind

So geht es

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Kraftfahrzeugbehörde, indem Sie den Dienst „Führerscheinumschreibungen“ auswählen (siehe Abschnitt „Digitale Kanäle“);
  • Füllen Sie die unter „Einzureichende Unterlagen“ aufgeführten Unterlagen aus und reichen Sie diese ein.

Für die Zahlung muss PAGOPA über das „Autofahrerportal“ genutzt werden, siehe:

PAGOPA-ANLEITUNG

Der PAGOPA-Code für die Gebühr „Umwandlung von Führerscheinen aus EU-Mitgliedstaaten“ lautet: 

  • T003 „Umwandlung eines ausländischen Führerscheins aus einem EU-Land“ (ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH TRENTO)

Hinweis: Vergewissern Sie sich vor der Zahlung, dass Sie „ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH TRENTO“ und nicht „NATIONAL“ ausgewählt haben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Inhaber von Führerscheinen, die von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden:

  • das Formular TT2112 ausfüllen;
  • den Original-Führerschein aus dem Ausland sowie zwei Fotokopien;
  • zwei aktuelle Passfotos auf weißem Hintergrund, ohne Kopfbedeckung, auf nicht thermischem Papier, auf der Rückseite unterschrieben
  • das Formular „Ersatzerklärung für eine notarielle Urkunde und Bescheinigung“ ausfüllen, aus dem das Datum des ersten Wohnsitzes in Italien hervorgeht;
  • ärztliches Attest mit Foto, ausgestellt von einem zugelassenen Arzt, sowie eine entsprechende Fotokopie (nur wenn der Betroffene eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Führerscheins beantragen möchte oder im Falle der Umwandlung von Führerscheinen ohne Ablaufdatum oder mit einem Ablaufdatum, das über das in der geltenden EU-Richtlinie vorgesehene hinausgeht);
  • gültiger Ausweis;
  • Zahlungsbeleg über PAGOPA;
  • falls der Antrag nicht vom Antragsteller selbst eingereicht wird, eine Vollmacht auf einfachem Papier sowie gültige Ausweisdokumente – im Original oder als Fotokopie – des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten.

Achtung: Während der Bearbeitung des Umtauschantrags wird kein vorläufiger Führerschein ausgestellt.

Formulare

Zeiten und Fristen

Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Kosten

Gebühren (Zahlung über PAGOPA, Tarif „T003“)
10,20 Euro

Stempelsteuer (Zahlung über PAGOPA, Tarif „T003“)
32,00 Euro

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Letzte Änderung: 27.08.2026 12:14

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren