Beschreibung
Es ist möglich, die Umwandlung eines von denStaaten der EU oder des EWR ausgestellten Führerscheins ineinen italienischen Führerscheinzu beantragen.
Führerscheine, die von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt wurden, werden den entsprechenden italienischen Führerscheinen gleichgestellt. Inhaber eines gültigen EU-Führerscheins, die ihren Wohnsitz in Italien genommen haben, können die Umwandlung ihres Führerscheins in einen italienischen Führerschein beantragen, ohne eine Prüfung ablegen zu müssen.
Der Betroffene kann wählen, ob er die verbleibende Gültigkeitsdauer auf den italienischen Führerschein übertragen lassen möchte, ohne ein ärztliches Attest vorzulegen, oder ob er eine neue Gültigkeitsdauer erhalten möchte, indem er dem Antrag auf Umwandlung das vorgeschriebene ärztliche Attest beifügt.
Der Inhaber eines EU-Führerscheins ohne administrative Gültigkeitsbeschränkung muss zwei Jahre nach der Begründung seines Wohnsitzes die Umwandlung seines Führerscheins veranlassen.