Überprüfung des kulturellen Interesses von beweglichen Gütern

  • Aktiv

Im Rahmen des Verfahrens wird das kulturelle Interesse an beweglichen Gütern oder dekorierten Oberflächen festgestellt, die öffentlichen oder gemeinnützigen juristischen Personen gehören, mehr als 70 Jahre alt sind und deren Urheber verstorben ist.

Beschreibung

Das Gesetz über das kulturelle Erbe und die Landschaft (Gesetzesdekret vom 22. Januar 2004, Nr. 42, Art. 12) sieht vor, dass der Superintendent von Amts wegen oder auf Antrag der Subjekte, zu denen die Objekte gehören, und in Verbindung mit den entsprechenden kognitiven Daten das Vorhandensein von künstlerischem, historischem, archäologischem oder ethno-anthropologischem Interesse an unbeweglichen und beweglichen Objekten überprüft, die dem Staat, den Regionen, anderen öffentlichen Gebietskörperschaften sowie allen anderen öffentlichen Körperschaften und Instituten und privaten juristischen Personen ohne Erwerbszweck (insbesondere kirchlichen Körperschaften/Pfarreien) gehören, die Kunstwerke eines nicht mehr lebenden Urhebers sind und deren Ausführung mehr als 70 Jahre zurückliegt.

Das Formular bezieht sich insbesondere auf die Überprüfung des kulturellen Interesses von beweglichen Gütern und/oder dekorierten Oberflächen des architektonischen Erbes.

Bis zur Überprüfung sind die Güter unveräußerlich und bedürfen für jeden Eingriff einer vorherigen Genehmigung. Fällt die Prüfung des kulturellen Interesses negativ aus, ist das Gut von der Anwendung des Kodex ausgeschlossen.

An wen es sich richtet

Eigentümer, Inhaber oder private Besitzer des Vermögens, Staat und Regionen, öffentliche Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, private juristische Personen ohne Erwerbszweck einschließlich zivilrechtlich anerkannter kirchlicher Körperschaften, einschließlich Kirchengemeinden.

So geht es

Um einen Antrag auf Überprüfung einzureichen, muss das dafür vorgesehene Formular ausgefüllt werden, in dem Folgendes anzugeben ist: persönliche Daten des Antragstellers, Art der beantragten Überprüfung und Kurzbeschreibung des/der zu überprüfenden Gegenstandes/Gegenstände, Liste der dem Antrag beigefügten Dokumente. Dem Antrag ist zwingend das Identifizierungsformular beizufügen, für das die im Anhang verfügbare spezifische Vorlage erstellt wurde, die die Felder bezüglich des Standorts der Sache(n), der Definition des Gegenstands und des Themas, der Entstehungszeit, des Autors, des Themas, der Maße, des rechtlichen Status und eventueller Verweise auf Bibliografie und Inventare enthält.

Das ausgefüllte Formular ist an die Oberaufsichtsbehörde für Kulturgüter und kulturelle Aktivitäten der UMSt unter folgender E-Mail-Adresse zu senden: umst.soprintendenza@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Zusammen mit dem ausgefüllten Formular müssen folgende Unterlagen eingereicht werden

  • Ordnungsgemäß ausgefülltes Identifizierungsformular;
  • Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016;
  • Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird).

Formulare

Zeiten und Fristen

Keine

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Beginnt am Tag nach dem Eingang des AntragsBei unzureichenden Unterlagen setzt die Verwaltung das Verfahren aus und fordert Klärung oder zusätzliche Unterlagen an.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Von der Stempelsteuer befreit gemäß Art. 16 (z.B. öffentliche Einrichtung) und gemäß Art. 27bis (z.B. ONLUS, APS) der Tabelle all. B des Präsidialdekrets Nr. 642 vom 20. Oktober 1972

Kontakt

Contatti di Umst soprintendenza per i beni e le attivita' culturali

Email - Segreteria:
umst.soprintendenza@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
umst.soprintendenza@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.496616

Fax - Segreteria:
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Contatti di Ufficio per i beni storico-artistici

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Pec - Segreteria:
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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 16.07.2025 12:26

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