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Überholung von schnellen landwirtschaftlichen Zugmaschinen (T1b, T2b, T3b, T4b, T5)

  • Aktiv

Die Kraftfahrzeuginspektion ist eine Kontrolle, die sicherstellt, dass die Fahrzeuge trotz ihrer Nutzung die bei der Typgenehmigung festgestellten Anforderungen an die Verkehrssicherheit erfüllen.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Betriebskalender

schnelle landwirtschaftliche Zugmaschinen, die vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen werden

  • erste Revision bis 30. Juni 2026

Schnelle landwirtschaftliche Zugmaschinen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2022 zugelassen werden

  • erste Überarbeitung bis zum 31. Dezember 2026

Ab dem 1. Januar 2027 wird der Zeitplan für die technische Überwachung auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) des Erlasses des Ministers für Infrastruktur und Verkehr Nr. 214 vom 19. Mai 2017 festgelegt

  • erste Überprüfung innerhalb von vier Jahren für schnelle landwirtschaftliche Zugmaschinen, die im Jahr 2023 zugelassen werden
  • die auf die erste Revision folgenden Revisionen innerhalb von zwei Jahren nach der vorangegangenen Revision.

Wie im Ministerialerlass Nr. 12345 vom 18. April 2023 vorgesehen, können Personen, die eine Revision buchen, ab dem 22. Mai 2023 ab 00.00 Uhr desselben Tages keine Änderungen mehr an der Buchung vornehmen. Daher wird jeder nachfolgende Vorgang als neuer Vorgang betrachtet, für den die Gebühren und gegebenenfalls die Entgelte zu entrichten sind. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass gemäß Rundschreiben Nr. 22366 vom 21. Juli 2023 die Fristen für die Änderung des Kennzeichens des Fahrzeugs, für das die Reservierung beantragt wurde, wie folgt sind: für technische Sitzungen am Vormittag bis 10 Uhr am Sitzungstag; für technische Sitzungen am Nachmittag bis 15 Uhr am Sitzungstag.

Beschreibung

Durchgeführte Kontrollen (alle I Punkt 2 und Punkt 3 der DM 214/2017):

  1. Identifizierung des Fahrzeugs (Prüfung der Kategorie - Nummernschild - Fahrgestellnummer);
  2. Bremsanlage: Betriebs-, Feststell- und Notbremse (mechanischer Zustand und Funktion - Wirksamkeit) - Prüfung mit Verzögerungsmesser;
  3. Lenkung (mechanischer Zustand - Lenkrad, Säule und Lenkstange - Lenkungsspiel);
  4. Sicht (Sichtfeld - Zustand der Scheiben - Rückspiegeleinrichtungen - Scheibenwischer und -waschanlage - Antibeschlagsystem);
  5. Elektrische Anlage und Teile des Stromkreises: Scheinwerfer, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler, vorgeschriebene Leuchten, Stromkreis und Batterie (Zustand und Funktion - Ausrichtung - Einhaltung der Vorschriften - Einstellsysteme)
  6. Achsen, Räder, Reifen, Federung (mechanischer Zustand, Spiel, Übereinstimmung mit dem Fahrzeugschein);
  7. Fahrgestell und daran befestigte Teile: allgemeine Struktur [Auspuffrohre und Schalldämpfer, Kraftstofftanks und -leitungen, Stoßfänger, Getriebe, Motorraum] Fahrerhaus und Karosserie [Türen und Schlösser, Boden, Sitze, Bedienelemente, Griffe und Trittstufen] - (allgemeiner Zustand, Unversehrtheit)
  8. Sonstige Ausrüstung: Schlösser und Diebstahlsicherungen, Innen- und Außenspiegel, Batterietrennschalter, Hupe, Tachometer und Kilometerzähler;
  9. Schädliche Auswirkungen: Phonometrische Prüfung, Abgasemissionen (Abgasanalyse/Rauchtrübungstest), keine Leckagen verschiedener Flüssigkeiten

Art der Durchführung der Kontrollen

Die Kontrolle des Fahrzeugs erfolgt durch folgende Maßnahmen

  • instrumentelle Kontrollen mit speziellen Geräten (Verzögerungsmesser, Abgasanalysegerät oder Trübungsmesser, Schallpegelmesser);
  • Sichtprüfung (so genannte Sichtkontrollen) durch Beobachtung von Bauteilen; der Prüfer kann diese auch bedienen oder benutzen, Geräusche beurteilen oder andere geeignete Kontrollmittel ohne Einsatz von Geräten verwenden.
  • Dokumentenprüfung der Fahrzeugpapiere und etwaiger zusätzlicher Unterlagen.

Das Ergebnis der Inspektion kann regulär, wiederholt oder ausgesetzt sein. Nach dem Ergebnis "Wiederholung" oder "Aussetzung" kann die Überholung in derselben Werkstatt, die das Ergebnis ausgestellt hat, oder im Büro der zivilen Kfz-Zulassungsbehörde reguliert werden, die eine erneute Zahlung über PAGOPA in Höhe von 45 Euro verlangen wird.

Erklärung der Arbeiten

Wenn im Falle einer "Wiederholungsprüfung" oder einer "Aussetzung der Zulassung" auf dem Fahrzeugschein der Vermerk "Arbeitserklärung erforderlich" angegeben ist, muss diese von einer im Fahrzeugreparaturregister eingetragenen Werkstatt ausgestellt werden und muss

  • vom gesetzlichen Vertreter der Reparaturwerkstatt in Form einer eidesstattlichen Erklärung ausgestellt werden (gemäß Präsidialerlass 445/2000);
  • die vollständige Liste der durchgeführten Reparaturen enthalten;
  • den Vermerk "fachmännisch ausgeführte Arbeiten" tragen.

An wen es sich richtet

Wie man "schnelle" Traktoren erkennt

Schnelle Landmaschinen sind gemäß der EU-Verordnung 167/2013 typgeprüft; die Kategorie ist angegeben

  • in den beschreibenden Zeilen auf Seite 5 der Zulassungsbescheinigung
  • im technischen Anhang, der Bestandteil der Zulassungsbescheinigung ist.

So geht es

Die Buchungs- und Zahlungsmodalitäten sind wie folgt:

  • mit PAGOPA-Zahlung (SPID erforderlich) über:

-"Das Portal für Autofahrer";

- Folgen Sie den PAGOPA-Anweisungen;

- der PAGOPA-Code lautet T046 "Fahrzeugkontrolle" (AMBITO TRENTO);

  • Senden Sie den Zahlungsbeleg per E-Mail anprenotazionerevisionecollaudo@provincia.tn.it und geben Sie dabei das Kennzeichen des (oder der) zu überholenden Fahrzeugs (Fahrzeuge), die persönlichen Daten, die Telefonnummer und eventuelle Präferenzen für Datum und Uhrzeit, vormittags oder nachmittags, an (die im Rahmen der vom Informationssystem vorgegebenen Grenzen eingehalten werden);
  • Das Büro schickt dann die Buchung(en) an die E-Mail-Adresse des Antragstellers mit dem angegebenen Datum und der Uhrzeit, die nur bei nachgewiesenem Bedarf geändert werden können.

Reservierungen, die vor Ablauf der Revisionsfrist getätigt werden, können über die Frist hinaus bis zum Tag der Revision weitergegeben werden:

Reservierungen, die nach Ablauf der Revisionsfrist getätigt werden, erlauben nur die Fahrt des Fahrzeugs zur Revision am angegebenen Tag:

Eine Verschiebung des Revisionsdatums führt dazu, dass die Reservierung mit dem neuen Revisionsdatum aktualisiert wird und eine eventuell zuvor erteilte Verkehrsgenehmigung widerrufen wird.

Alternativ können Sie sich an eine Fahrzeugservice-Agentur wenden(klicken Sie hier für eine Liste).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Eigentümer oder sein Beauftragter bringt das Fahrzeug in die Räumlichkeiten der Driver and Vehicle Licensing Agency mit

  • dem Buchungsformular für die Revision
  • den technischen Unterlagen und den Zulassungspapieren des Fahrzeugs;
  • den Anweisungen für den Fahrer.

die Zugmaschine muss zur Überholung in folgendem Zustand vorgeführt werden

  • sauber und frei von Rückständen aus der landwirtschaftlichen Arbeit;
  • ohne angebaute oder aufgesattelte Ausrüstung und ohne angehängten Anhänger;
  • die gestempelte Fahrgestellnummer und die Kennzeichnungsschilder des Fahrzeugs und aller Ausrüstungen müssen vorhanden und gekennzeichnet sein.

Vor der Bremsprobe ist eine Sichtkontrolle durchzuführen

  • die Kontrolle des Betriebszustands des Reifensatzes, mit dem das Fahrzeug ausgerüstet ist
  • Kontrolle des richtigen Reifendrucks der an der Zugmaschine montierten Reifen;
  • Kontrolle des Abnutzungsgrads der Reifen.

Zeiten und Fristen

Sie können sich jederzeit bewerben.

Kosten

Gebühren
45,00 Euro

Zahlung über den PAGOPA-Tarif "T046"

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Istruzione per poter pagare tramite Pagopa all'interno del portale dell'automobilista.

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Avviso revisioni utenza

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Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 05.05.2026 18:12

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