Hervorgehobenes
Betriebskalender
schnelle landwirtschaftliche Zugmaschinen, die vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen werden
- erste Revision bis 30. Juni 2026
Schnelle landwirtschaftliche Zugmaschinen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2022 zugelassen werden
- erste Überarbeitung bis zum 31. Dezember 2026
Ab dem 1. Januar 2027 wird der Zeitplan für die technische Überwachung auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) des Erlasses des Ministers für Infrastruktur und Verkehr Nr. 214 vom 19. Mai 2017 festgelegt
- erste Überprüfung innerhalb von vier Jahren für schnelle landwirtschaftliche Zugmaschinen, die im Jahr 2023 zugelassen werden
- die auf die erste Revision folgenden Revisionen innerhalb von zwei Jahren nach der vorangegangenen Revision.
Wie im Ministerialerlass Nr. 12345 vom 18. April 2023 vorgesehen, können Personen, die eine Revision buchen, ab dem 22. Mai 2023 ab 00.00 Uhr desselben Tages keine Änderungen mehr an der Buchung vornehmen. Daher wird jeder nachfolgende Vorgang als neuer Vorgang betrachtet, für den die Gebühren und gegebenenfalls die Entgelte zu entrichten sind. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass gemäß Rundschreiben Nr. 22366 vom 21. Juli 2023 die Fristen für die Änderung des Kennzeichens des Fahrzeugs, für das die Reservierung beantragt wurde, wie folgt sind: für technische Sitzungen am Vormittag bis 10 Uhr am Sitzungstag; für technische Sitzungen am Nachmittag bis 15 Uhr am Sitzungstag.