Technischer Leiter eines Reisebüros werden

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Wie man sich für den touristischen Beruf des technischen Leiters eines von der Autonomen Provinz Trient regulierten Reisebüros qualifiziert.

Beschreibung

Der technische Direktor ist eine Person, die über eine besondere Qualifikation verfügt und dafür sorgt, dass die von der Agentur erbrachten Dienstleistungen mit höchster Professionalität erbracht werden. Seine Anwesenheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit des Reise- und Tourismusbüros.

Der technische Direktor nimmt folgende Aufgaben wahr: Er überwacht die Aktivitäten des Unternehmens, indem er sich um deren Organisation, Programmierung und Werbung kümmert, er verwaltet die Humanressourcen und nimmt spezielle Aufgaben im Zusammenhang mit der Produktion, Organisation und Vermittlung von Reisen und anderen Tourismusprodukten wahr.

Die Aufgaben des technischen Leiters werden normalerweise vom Inhaber des Reisebüros wahrgenommen, aber wenn dieser nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt, muss er die technische Leitung einem hauptamtlichen technischen Leiter übertragen, der ein Mitarbeiter des Unternehmens ist und die Anforderungen erfüllt.

Der Inhaber oder der technische Direktor, falls vorhanden, muss in einer einzigen Agentur arbeiten, und zwar in Vollzeit und auf einer kontinuierlichen und ausschließlichen Basis.

An wen es sich richtet

Italienische und europäische Bürger

So geht es

Der Zugang zur Position des technischen Direktors kann auf drei Arten erfolgen:

  • Bestehen der vom Tourismusdienst der Autonomen Provinz Trient organisiertenEignungsprüfung, die ausreichende Kenntnisse in den folgenden Bereichen bescheinigt: Tourismusgesetzgebung, Verwaltung der Tourismustechnik und Organisation von Reise- und Tourismusagenturen; Tourismusgeographie, Verkehrstechnik; Tourismusmarketing. (siehe)
  • Von anderen Provinzen/Regionen erworbeneQualifikationen und Antrag auf Eintragung Liste der technischen Direktorennach Streichung aus dem Register der Herkunftsregion oder autonomen Provinz.(siehe)
  • Anerkennung der beruflichen Qualifikation des Technischen Direktors eines Reise- und Tourismusbüros auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen, die den Besitz bestimmter subjektiver, bildungsbezogener und sprachlicher Voraussetzungen belegen.(siehe)

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle agenzie di viaggio e turismo

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Regolamento di esecuzione degli articoli 6 e 7 della legge provinciale 17 marzo 1988, n. 9 (Disciplina delle agenzie di viaggio e turismo)

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Individuazione dei requisiti di onorabilità di cui all'articolo 3, comma 2, lettera b), della legge provinciale 17 marzo 1988, n. 9

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Modifica della deliberazione della Giunta provinciale 1461 di data 28 giugno 2002 inerente le modalita` di espletamento delle verifiche di onorabilita` e di capacita` finanziaria di cui all'articolo 3, comma 2, lettera b), della legge provinciale 17 marzo 1988, n. 9. Approvazione testo coordinato.

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Attuazione della direttiva 2005/36/CE relativa al riconoscimento delle qualifiche professionali, nonche' della direttiva 2006/100/CE che adegua determinate direttive sulla libera circolazione delle persone a seguito dell'adesione di Bulgaria e Romania.

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