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Studienbeihilfen für Personen, die in vergleichbaren Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind

  • Aktiv

Antrag auf Erstattung der Einschreibe- und Besuchskosten für paritätische Schulen a.s. 2025/2026

Beschreibung

Die Provinz Trient hat gemäß Artikel 76 des Provinzgesetzes Nr. 5 vom 7. August 2006 die Kriterien und Verfahren für die Gewährung von Studienbeihilfen genehmigt.

Es handelt sich um eine Leistung zugunsten von Studentinnen und Studenten, die in den folgenden kirchlichen Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind und diese besuchen

  • Steinersche Pädagogische Vereinigung - Rudolf-Steiner-Schule von Trient
  • Erzbischöfliches Kolleg "Celestino Endrici" in Trient und Erzbischöfliches Kolleg "Dame Inglesi" in Rovereto
  • Fondazione Famiglia Materna - Schuleinrichtung "La Vela" in Rovereto
  • Cooperativa Sociale Sacra Famiglia - "Sacra Famiglia"-Schule von Trient
  • Gardascuola Società Cooperativa - "Gardascuola" Institut von Arco
  • Istituto Figlie del Sacro Cuore di Gesù von Trient
  • Salesianisches Institut "Maria Ausiliatrice" in Trient
  • Salesianisches Institut "Santa Croce" in Mezzano del Primiero
  • Oxford Civezzano Cooperative Society - Institut "Ivo de Carneri" von Civezzano
  • Polo Giuseppe Veronesi - Liceo Steam International von Rovereto

Zuschussfähig sind die Einschreibe- und Teilnahmegebühren der oben genannten Peer-Schulen.

Höhe der Studienbeihilfe und Berechnungsmethode

Die Studienbeihilfe wird in Höhe von mindestens 50,00 € und höchstens

  • 600,00 Euro für diejenigen, die in der Grundschule eingeschrieben sind
  • 700,00 Euro für diejenigen, die in der Sekundarstufe eingeschrieben sind
  • 1.100,00 Euro für diejenigen, die an einer weiterführenden Schule eingeschrieben sind

Bei der Festlegung der Höhe der Studienbeihilfe, die jedem Studenten zusteht, werden folgende Faktoren berücksichtigt

a) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Haushalts, die nach den in der ICEF-Verordnung gemäß Beschluss 1256/2025 festgelegten Kriterien beurteilt werden.
Insbesondere wird die Studienbeihilfe

  • wird maximal gezahlt, wenn der Haushalt einen ICEF-Indikator "Familie" zwischen 0,00 und 0,2532 (ICEF_inf) aufweist
  • bei Werten des ICEF-Indikators "Familie" zwischen 0,2532 (ICEF_inf) und 0,3794 (ICEF_sup) verringert sich der Betrag der Studienbeihilfe proportional zum Anstieg des ICEF, bis er beim Wert ICEF_sup 50,00 € beträgt, in Schritten von einem Euro

b) für Minderjährige, die in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, für die die ICEF-Anforderung nicht gilt (ICEF gleich Null).
c) Der Betrag der Studienbeihilfe darf in keinem Fall den Betrag der Studien- und Teilnahmegebühren übersteigen, die dem begünstigten Studenten in Rechnung gestellt werden.

Die Studienbeihilfe darf nicht mit anderen Beihilfen oder Stipendien kumuliert werden, die von der Provinz im Rahmen anderer Provinzgesetze für dieselben Zwecke gewährt werden.

Beschränkungen

Der Student oder die Studentin muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags folgende Voraussetzungen erfüllen

  1. zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Wohnsitz in der Provinz Trient haben
  2. am Ende des Schuljahres, auf das sich das Stipendium bezieht, nicht älter als 20 Jahre sein (das Schuljahr endet vereinbarungsgemäß am 31. August eines jeden Jahres; daher können auch Schüler, die zu diesem Zeitpunkt das 21.)
  3. in dem Schuljahr, auf das sich das Stipendium bezieht, in die besuchte Klasse versetzt worden sein
  4. in dem Schuljahr, auf das sich die Gewährung der Studienbeihilfe bezieht, mindestens ein Schuljahr lang die besuchte Klasse besuchen
  5. einem Haushalt mit einem "Familien"-Indikator von höchstens 0,3794 angehören, gemäß den Definitionen für die Identifizierung der Familieneinheit, die in den ICEF-Vorschriften im Beschluss Nr. 1256/25 enthalten sind, mit Ausnahme von Minderjährigen, die in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht sind und für die diese Anforderung nicht gilt
  6. keine anderen Leistungen für dieselben Zwecke nach anderen Provinzgesetzen beantragt oder erhalten haben

An wen es sich richtet

Begünstigter der Studienbeihilfe ist der Student, der an der betreffenden Bildungseinrichtung eingeschrieben ist und diese besucht.

Der Antrag kann eingereicht werden

  • von den Eltern oder einer anderen Person, die die elterliche Verantwortung ausübt - einschließlich des Vormunds oder Pflegers, falls ein solcher bestellt wurde -, wenn der Begünstigte minderjährig ist
  • von dem Begünstigten selbst, wenn er über 18 Jahre alt ist, oder von seinem gesetzlichen Vertreter oder einer anderen Person, die aufgrund eines besonderen Rechtstitels dazu befugt ist, falls vorhanden

So geht es

Es ist möglich, den Antrag per EDV-Verfahren unter Verwendung der SPID-, CIE- oder CPS-Anmeldedaten einzureichen(Beschluss Nr. 1570 vom 17.10.2025, Anhang A, Art. 5).

Für das Schuljahr 2025/2026 erstreckt sich der Antragszeitraum vom 3. November bis zum 20. Dezember 2025.
Für die folgenden Schuljahre können die Anträge zwischen dem 20. Oktober und dem 20. Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Um diesen Antrag einzureichen, müssen die Familien zu den CAFs oder Informationsstellen der Provinz gehen, um die ICEF-Einkommens- und Vermögenserklärungen 2024 einzureichen und gleichzeitig die zusätzlichen Informationen für die Berechnung der Indikatoren zu liefern. Auf diese Weise kann der ICEF-Indikator "Familie" für den Haushalt ermittelt werden und sein Wert ist sofort bekannt.

Zeiten und Fristen

2025 20 Dez

Domanda di Assegno di studio per iscrizione e frequenza delle scuole paritarie 03.11.2025 ⇢ 20.12.2025

Anmerkung

Le domande possono essere presentate dalle ore 8.00 di lunedì 3 novembre alle ore 23.59 di sabato 20 dicembre 2025

Die Online-Bewerbung ist von Montag, dem 3. November 2025, 8 Uhr, bis Samstag, dem 20. Dezember 2025, 23.59 Uhr, möglich.

Art der Auszahlung der Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe wird von der zuständigen Provinzstruktur nach eigenem Ermessen gewährt.
Bei angeschlossenen kirchlichen Bildungseinrichtungen wird der Betrag der Beihilfe vom Schulgeld abgezogen.
Ansonsten wird die Studienbeihilfe von der Provinz direkt an den Antragsteller ausgezahlt.
Für die Auszahlung müssen im Antrag der IBAN-Code für die Gutschrift des Schecks und der Name des Kontoinhabers angegeben werden.
Die Studienbeihilfe wird ausgezahlt, nachdem die zuständige Provinzstruktur das "Formular für den Steuerabzug" für das betreffende Steuerjahr erhalten hat.

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sistema educativo di istruzione e formazione del Trentino

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Approvazione del 'Regolamento di attuazione concernente il riconoscimento della parità scolastica e formativa e relativi interventi, nonché la disciplina degli interventi a favore delle scuole steineriane (articoli

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Approvazione dei criteri e delle modalità per la concessione degli assegni di studio, di cui all''articolo 76 della legge provinciale 7 agosto 2006, n. 5. Nuova modalità di presentazione della domanda.

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Begleitdokumente

Informativa privacy per i soggetti autorizzati ad inoltrare la domanda di Concessione degli assegni di studio per studenti iscritti e frequentanti le istituzioni scolastiche paritarie.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.11.2025 18:05

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