Beschreibung
Es handelt sich um eine Förderung für junge Sportler, die seit mindestens drei Jahren in der Provinz Trient ansässig sind und sich durch sportliche und schulische Leistungen im letzten Schuljahr, das zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen war, ausgezeichnet haben, um einen Beitrag zu ihren Bildungs- und Ausbildungskosten zu leisten.
Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.500 Euro und wird in einer einzigen Zahlung ausgezahlt. Das Stipendium ist mit anderen Beihilfen, Stipendien oder kostenlosen Plätzen in Internaten und Wohnheimen kumulierbar, die von der Provinz oder anderen öffentlichen Einrichtungen oder Institutionen für andere Zwecke gewährt werden.
Der Zuschuss ist in Artikel 24 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.
Beschränkungen
ACHTUNG! Bitte lesen Sie diesen Abschnitt aufmerksam durch.
Ergebnisse, die bei folgenden Veranstaltungen erzielt wurden, werden nicht berücksichtigt:
a) Gedenkveranstaltungen, Turnieren, Pokalwettbewerben, Rennserien;
b) Treffen, auch Vorbereitungstreffen;
c) Stadtmeisterschaften;
d) Trainingslagern;
e) Freundschaftsspielen;
f) Veranstaltungen im Rahmen der Schülerspiele, der Euregio und der Arge Alp.
Die bei Wettkämpfen erzielten Ergebnisse werden nur berücksichtigt, wenn sie sich auf einen Wettbewerb beziehen, der ausdrücklich zur Vergabe eines italienischen Meistertitels in einer bestimmten Kategorie oder eines absoluten Einzel- oder Mannschaftstitels vorgesehen ist.
Stipendien aufgrund sportlicher und schulischer Leistungen, die während der ersten Bildungsstufe (Grundschule und Mittelstufe) erzielt wurden, werden nicht gewährt.
Zulässig sind ausschließlich sportliche Leistungen in Sportarten, die von den jeweiligen Sportverbänden oder assoziierten Sportarten geregelt und vom CONI oder vom CIP anerkannt sind.
Das Stipendium ist mit anderen Beihilfen, Stipendien oder kostenlosen Plätzen in Internaten und Wohnheimen kumulierbar, die von der Provinz oder anderen öffentlichen Einrichtungen oder Institutionen für verschiedene Zwecke gewährt werden.
Jeder Schüler-Sportler kann pro Schulzyklus maximal zwei Stipendien erhalten.
Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben im Antrag; schulische oder sportliche Leistungen, die im Antrag nicht klar und eindeutig angegeben wurden, werden nicht berücksichtigt.
Eine Ergänzung durch neue Ergebnisse und/oder neue Angaben zu den erzielten Ergebnissen, die nach Ablauf der Antragsfrist vorliegen, ist nicht zulässig.
Studierende Sportler, die als Profis registriert sind oder beruflich den militärischen Sportgruppen angehören, haben keinen Anspruch auf das Stipendium.