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Stipendien für sportliche und schulische Leistungen

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags im Rahmen des Bewertungsverfahrens.

Beschreibung

Es handelt sich um eine Förderung für junge Sportler, die seit mindestens drei Jahren in der Provinz Trient ansässig sind und sich durch sportliche und schulische Leistungen im letzten Schuljahr, das zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen war, ausgezeichnet haben, um einen Beitrag zu ihren Bildungs- und Ausbildungskosten zu leisten.

Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.500 Euro und wird in einer einzigen Zahlung ausgezahlt. Das Stipendium ist mit anderen Beihilfen, Stipendien oder kostenlosen Plätzen in Internaten und Wohnheimen kumulierbar, die von der Provinz oder anderen öffentlichen Einrichtungen oder Institutionen für andere Zwecke gewährt werden.

Der Zuschuss ist in Artikel 24 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

ACHTUNG! Bitte lesen Sie diesen Abschnitt aufmerksam durch.

Ergebnisse, die bei folgenden Veranstaltungen erzielt wurden, werden nicht berücksichtigt:
a) Gedenkveranstaltungen, Turnieren, Pokalwettbewerben, Rennserien;
b) Treffen, auch Vorbereitungstreffen;
c) Stadtmeisterschaften;
d) Trainingslagern;
e) Freundschaftsspielen;
f) Veranstaltungen im Rahmen der Schülerspiele, der Euregio und der Arge Alp.

Die bei Wettkämpfen erzielten Ergebnisse werden nur berücksichtigt, wenn sie sich auf einen Wettbewerb beziehen, der ausdrücklich zur Vergabe eines italienischen Meistertitels in einer bestimmten Kategorie oder eines absoluten Einzel- oder Mannschaftstitels vorgesehen ist.

Stipendien aufgrund sportlicher und schulischer Leistungen, die während der ersten Bildungsstufe (Grundschule und Mittelstufe) erzielt wurden, werden nicht gewährt.

Zulässig sind ausschließlich sportliche Leistungen in Sportarten, die von den jeweiligen Sportverbänden oder assoziierten Sportarten geregelt und vom CONI oder vom CIP anerkannt sind.

Das Stipendium ist mit anderen Beihilfen, Stipendien oder kostenlosen Plätzen in Internaten und Wohnheimen kumulierbar, die von der Provinz oder anderen öffentlichen Einrichtungen oder Institutionen für verschiedene Zwecke gewährt werden.

Jeder Schüler-Sportler kann pro Schulzyklus maximal zwei Stipendien erhalten.

Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben im Antrag; schulische oder sportliche Leistungen, die im Antrag nicht klar und eindeutig angegeben wurden, werden nicht berücksichtigt.

Eine Ergänzung durch neue Ergebnisse und/oder neue Angaben zu den erzielten Ergebnissen, die nach Ablauf der Antragsfrist vorliegen, ist nicht zulässig.

Studierende Sportler, die als Profis registriert sind oder beruflich den militärischen Sportgruppen angehören, haben keinen Anspruch auf das Stipendium.

An wen es sich richtet

Junge Schüler und Sportler, die zum Zeitpunkt der Antragstellung:

  1. ein Schuljahr der Sekundarstufe II an öffentlichen oder gleichgestellten Schulen und Bildungseinrichtungen abgeschlossen haben;
  2. seit mindestens drei Jahren in der Provinz Trient wohnhaft sind;
  3. das Schuljahr ohne Lerndefizite mit einem Notendurchschnitt von mindestens 7,50 oder 7/10 abgeschlossen haben, sofern es sich um Schüler-Sportler mit geistiger Behinderung handelt (ausgenommen sind die Note im Fach Religion sowie Noten in alternativen/wahlfreien Fächern wie beispielsweise Praktika, Workshops, usw.) oder haben im Jahr der Antragstellung den Schul- oder Ausbildungsgang erfolgreich mit einer Note von mindestens 75/100 oder 70/100 abgeschlossen, sofern es sich um Schüler-Sportler mit geistiger Behinderung handelt. Bei Schulnoten, die nach anderen Bewertungsmaßstäben ausgedrückt werden, werden die erzielten Ergebnisse unter Einhaltung der schulrechtlichen Vorschriften proportional in die entsprechenden Dezimal- oder Hundertstelwerte umgerechnet;
  4. sie sind Mitglied eines Amateur-Sportvereins oder -verbands, der einem nationalen Sportverband oder einer vom CONI oder CIP anerkannten Sportart angehört, oder sie sind Mitglied eines Profi-Sportvereins oder -verbands, der einem vom CONI oder CIP anerkannten nationalen Sportverband angehört, der auch Aktivitäten im Bereich des LeistungssportsAmateursportaktivitäten ausübt;
  5. sind keine Profisportler und gehören nicht beruflich zu militärischen Sportgruppen;
  6. im Laufe des betreffenden Schuljahres (Zeitraum vom 1. September des Vorjahres bis zum 31. August des Jahres der Antragstellung) EINES der folgenden sportlichen Ergebnisse erzielt haben, das sie als Mitglied einer der unter Punkt 5 genannten Einrichtungen erreicht haben:
    a) erster, zweiter oder dritter Platz bei einer Europa- oder Weltmeisterschaft (100 Punkte);
    b) Einberufung durch den Verband in die italienische Nationalmannschaft mit Teilnahme an mindestens einem der entsprechenden vorgesehenen Wettkämpfe (90 Punkte);
    c) erster, zweiter oder dritter Platz bei Einzelwettbewerben zur Vergabe eines italienischen Meistertitels in einer Altersklasse oder als absoluter Meister (80 Punkte);
    d) Spieltätigkeit in der höchsten Amateurliga, die Meisterschaften auf nationaler Ebene austrägt (50 Punkte);
    e) Einberufung durch den lokalen Sportverband in die Provinz- und/oder Regionalauswahl und Teilnahme an mindestens einem der vorgesehenen Wettbewerbe zur Vergabe eines italienischen Titels in einer bestimmten Kategorie oder als absoluter Meister (50 Punkte);
    f) erster Platz in der Provinz- oder Regionalrunde der jeweiligen Kategorie mit Teilnahme an der nationalen Runde der jeweiligen Kategorie (40 Punkte).

Der Antrag kann gestellt werden:
a) von einem Elternteil oder einer Person, die die elterliche Sorge ausübt, wenn der/die Schüler-Sportler/in minderjährig ist;
b) vom Schüler-Sportler selbst, sofern er volljährig ist.

So geht es

Der Antrag muss digital über die Plattform „Stanza del cittadino“ eingereicht werden, auf die Sie zugreifen können, indem Sie unten auf die Schaltfläche „Zum Online-Dienst“ klicken. Die Schaltfläche ist nur während des Antragszeitraums aktiv.

Zeiten und Fristen

Der Antrag mussjedes Jahr zwischen dem 10. Juli und dem 10. September gestellt werden.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 90 Tage beginnen am 11. September, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Nach der Bewilligung des Stipendiums muss der Stipendiat für die Auszahlung die Erklärung zu den Steuerabzügen vorlegen, die auf dem dafür vorgesehenen Formular gemäß Artikel 23 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 600 vom 29. September 1973 abgegeben wurde.

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)
Elektronischer Personalausweis (CIE)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Begleitdokumente

Modello di delega a terzi per la riscossione di benefici economici da parte di terzi (art.21, comma 2, D.P.R. 445/2000).

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 06.07.2026 12:06

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