Stipendien für die Spezialisierung von Absolventen "nicht-medizinischer" Studiengänge

  • Aktiv

Stipendienbescheid für Studenten mit Wohnsitz in der Provinz Trient, die in das erste Jahr der "nichtmedizinischen" Fachschulen aufgenommen werden, Ausbildungsjahr 2023/2024

Beschreibung

Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens für Absolventen der Fachrichtungen Biologie, Chemie, Pharmazie, Physik, Veterinärmedizin, Psychologie und Zahnmedizin mit Wohnsitz in der Provinz Trient zur Vergabe von Stipendien für den Besuch einer Spezialisierungsschule im Gesundheitsbereich.

Beschränkungen

Zielgruppe sind die Einwohner der Provinz Trient, die ab dem 01.11.2023 in das erste Jahr einer Fachschule für das Gesundheitswesen aufgenommen werden, wobei der Zugang den Personen vorbehalten ist, die im Ausbildungsjahr 2023/2024 über einen anderen Abschluss als einen Abschluss in Medizin und Chirurgie verfügen

An wen es sich richtet

Um in den Genuss einer finanziellen Unterstützung zu kommen, muss der Antragsteller die folgenden Voraussetzungen erfüllen

  • Wohnsitz in der Provinz Trient am 1. November 2023, was vereinbarungsgemäß als Beginn des betreffenden Studienjahres gilt (Ausbildungszeitraum 2023/2024)
  • Hochschulabschluss in einer der folgenden Disziplinen: Biologie, Pharmazie, Physik, Veterinärmedizin, Psychologie, Zahnmedizin (oder gleichwertig);
  • im Ausbildungsjahr 2023/2024 zum ersten Studienjahr an einer der universitären Fachschulen oder Fachinstitute für Psychotherapie zugelassen sein, die gemäß den Vorschriften des Ministerialerlasses Nr. 509 vom 11. Dezember 1998 qualifiziert sind, die den Zugang zu dem Berufsprofil in den unter Buchstabe b) genannten Disziplinen ermöglichen, das zu den Aufgaben des nichtmedizinischen Hochschulpersonals im nationalen Gesundheitsdienst gehört (gemäß den Erlassen des Gesundheitsministeriums vom 30. und 31. Januar 1998 sowie späteren Änderungen und Ergänzungen)
  • gegebenenfalls im Besitz der Genehmigung zur Berufsausübung sein;
  • keine beruflichen Tätigkeiten in Gesundheitseinrichtungen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis ausüben;
  • keine anderen ähnlichen Leistungen, wie auch immer benannt, in Anspruch nehmen und auch nicht zuvor die gleiche Förderung erhalten haben.

Die oben genannten Voraussetzungen müssen von den Antragstellern zu dem in Artikel 3 angegebenen Stichtag erfüllt werden, mit Ausnahme der Wohnsitzvoraussetzung.

So geht es

  • Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist auf normalem Papier unter Verwendung des dieser Aufforderung zur Einreichung von Anträgen beigefügten Formulars (Anhang 1A), das auf der institutionellen Website der Provinz zur Verfügung steht, bis zum 31. Mai 2024 an die Dienststelle für Gesundheitsberufe, Ausbildung und Hochschulbeziehungen der Autonomen Provinz Trient zu richten, und zwar ab dem Tag nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf der institutionellen Website der Autonomen Provinz Trient. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, sind unzulässig.
  • Für den Fall, dass der Antragsteller an der Fachschule zugelassen wurde, ohne ein Auswahlverfahren oder eine Aufnahmeprüfung bestanden zu haben, muss der Antragsteller im Antrag in Form einer Erklärung anstelle einer Bescheinigung und einer eidesstattlichen Erklärung gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialdekrets 445/2000 die durchgeführten wissenschaftlichen Produktions- und Forschungstätigkeiten, die durchgeführten Berufs- und Lehrtätigkeiten und/oder Praktika (keine curricularen Praktika) sowie die durchgeführten postgradualen und universitären Weiterbildungsmaßnahmen unter Angabe des Ortes und des entsprechenden Zeitraums angeben.
  • Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist an die zuständige Provinzstruktur zu richten, und zwar ausschließlich per beglaubigter elektronischer Post an die PEC-Adresse serv.personalesanitarioeuniversita@pec.provincia.tn.it gemäß den Bestimmungen des Provinzratsbeschlusses Nr. 2468/2016 und des Provinzgesetzes Nr. 23/1992 in der geltenden Fassung.
  • Der Antrag kann mit einer handschriftlichen Unterschrift (unter Beifügung einer Ausweiskopie), mit einer digitalen Signatur oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden. Anträge mit Unterschriften, die mit Hilfe von Computeranwendungen kopiert und eingefügt wurden, werden nicht akzeptiert, da sie keinen rechtlichen Wert haben. Werden die Informationen in einem ausfüllbaren PDF-Format bereitgestellt, muss der Antrag in Form einer statischen Datei übermittelt werden, da das ausfüllbare PDF keine Garantie für die Unveränderbarkeit des elektronischen Verwaltungsdokuments bietet. Die digitale Signatur darf nur auf der Version der Datei in statischem Format angebracht werden.

Zeiten und Fristen

55 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Von der Bewerbungsfrist an.

Kosten

KOSTENLOS

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:31

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren