die Anträge müssen zwischen dem 2. und 30. November des Vorjahres eingereicht werden, auf das sie sich beziehen
Nach Einreichung des Antrags auf Steuererleichterung (Projektvorlage) führt der Dienst für kulturelle Aktivitäten und Produktion eine Voruntersuchung durch, um die Voraussetzungen zu prüfen. Auf der Grundlage der von der Dienststelle für kulturelle Aktivitäten und Produktion durchgeführten Voruntersuchung genehmigt der Provinzialrat bis zum 28. Februar des Folgejahres die Liste der Projekte, die von den in Artikel 3 des Provinzgesetzes 17/2015 genannten Einrichtungen großzügig finanziert werden können.
Der Dienst für kulturelle Aktivitäten und Produktion teilt dem Begünstigten die Liste der Projekte mit, die für Spenden in Frage kommen.
Anschließend kann der Begünstigte im Falle eines positiven Ergebnisses den Antrag auf Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen vom 1. März bis zum 30. Juni einreichen.
Innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Antragsfrist, d.h. bis zum 29. August, erstellt der Verwalter einen Bescheid mit einer Rangfolge der Anträge nach Eingangsdatum, in dem die Höhe der Steuervergünstigung in Höhe von 40 % des gezahlten Betrags angegeben wird; im Falle des Art Bonus beträgt der Prozentsatz 35 %.