Beschreibung
ISTAT-Erhebung - "Statistische Erhebung über Baugenehmigungen".
Erfasst werden Informationen über neue Gebäude für Wohn- und Nichtwohnzwecke oder Erweiterungsbauten an bestehenden Gebäuden. Die Statistiken über Baugenehmigungen stellen eine wichtige Informationsgrundlage für die Kenntnis der strukturellen Merkmale und der Dynamik der Bautätigkeit im Wohn- und Nichtwohnbau dar und entsprechen den Verpflichtungen gemäß der EU-Verordnung 2019/2152 (EBS) und der EU-Durchführungsverordnung 2020/1197.
Die statistische Erhebung über Baugenehmigungen wird monatlich durchgeführt und sammelt Informationen über die wichtigsten Merkmale von Projekten für neue (einschließlich abgerissene und vollständig wiederaufgebaute) Wohn- und Nichtwohngebäude oder Volumenerweiterungen von bereits bestehenden Gebäuden.
Trennwände und Nutzungsänderungen, die nicht mit einer Vergrößerung des Gebäudevolumens verbunden sind, werden von der ISTAT-Erhebung nicht erfasst.
Die Erhebung ist Teil des Nationalen Statistischen Programms, in dem alle statistischen Erhebungen von öffentlichem Interesse zusammengefasst sind.
ISPAT-Erhebung - "Statistische Erhebung über Eingriffe an bestehenden Gebäuden".
Im Gegensatz zur ISTAT-Erhebung zielt diese Erhebung darauf ab, Informationen über renovierte Flächen (Wohn- und Nichtwohngebäude) nach Art des Eingriffs (Fußböden, neue Dächer, Einbauten), Energieeffizienzmaßnahmen usw. zu sammeln.
Sie ist nicht nur im Statistischen Programm der Provinz enthalten, das den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung amtlicher Statistiken in der Provinz Trient vorgibt, sondern auch im Nationalen Statistischen Programm, um die Informationen über bauliche Eingriffe auch für den Teil zu vervollständigen, der die Renovierungen betrifft.
Beschränkungen
Antwortpflicht
Diese Erhebung, die zu den statistischen Erhebungen von öffentlichem Interesse gehört, ist im Nationalen Statistischen Programm 2020-2022 (Code IST-00564) enthalten, das durch Präsidialerlass vom 9. März 2022 genehmigt wurde. Das geltende Nationale Statistische Programm kann auf der Website von Istat im Bereich Verordnungen eingesehen werden.
Die Antwortpflicht für diese Erhebung ist in Art. 7 der Gesetzesverordnung Nr. 322/1989 und im Präsidialerlass vom 9. März 2022 zur Genehmigung des Nationalen Statistischen Programms 2020-2022 festgelegt; ein Verstoß gegen diese Pflicht wird gemäß Art. 7 und 11 der Gesetzesverordnung Nr. 322/1989 und des genannten Präsidialerlasses vom 9. März 2022 geahndet (Anlage "Liste der im Nationalen Statistischen Programm 2020-2022 enthaltenen Sdi und Sda, für die die Nichtbereitstellung von Daten einen Verstoß gegen die Antwortpflicht darstellt"). Die jeweils geltenden Listen können in den Abschnitten "Antwortpflicht" und "Sanktionen" eingesehen werden.
In der Liste mit den Erhebungen, bei denen im Falle eines Verstoßes gegen die Antwortpflicht eine Verwaltungssanktion verhängt wird, sind für jede Erhebung die "sanktionswürdigen Themen" und die Größenwerte für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens aufgeführt, sofern vorhanden.
Sanktionen
Nach Ablauf der Frist für die Datenübermittlung, die auf den 2. März 2024 festgesetzt wurde, wird das Institut das Verfahren zur Feststellung von Verstößen gegen Artikel 7 der Gesetzesverordnung Nr. 322/1989 zum Zwecke der Verhängung der Verwaltungssanktion gemäß den Bestimmungen der oben genannten Rechtsvorschriften über die Statistik (Art. 7 und 11 des Gesetzesdekrets Nr. 322/1989 und des Präsidialdekrets vom 9. März 2022 zur Genehmigung des NSP 2020-2022) unter Berücksichtigung der Schwellenwerte, die im geltenden NSP festgelegt sind und sich zum Zeitpunkt der Bewertung im Besitz der Detektionseinheit befinden. Zu diesem Zweck können die technischen Kriterien und die Überprüfung der Referenzvariablen und Schwellenwerte in der methodischen Anmerkung eingesehen werden, die unter folgenden Links verfügbar ist
https://www.istat.it/it/permessi-costruire
https://www.istat.it/it/permessi-costruire-rapida