State Property Desk

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Melden Sie sich am Schalter an, um neue Anträge für die Nutzung von Staatseigentum zu stellen, den Status der Anträge abzufragen und die erlassenen Rechtsakte und Maßnahmen einzusehen.

Beschreibung

Das Büro für Wassereigentum ist die zentrale Anlaufstelle zwischen dem Dienst für Berggebiete der Autonomen Provinz Trient und den Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen für die Verwaltung von Anträgen auf Konzessionen und Genehmigungen für die Nutzung des öffentlichen Wassereigentums der Provinz.

Die Antragsteller können

  • Anträge auf Konzessionen für die Inanspruchnahme und Nutzung von öffentlichem Wassergut sowie für Arbeiten, Tätigkeiten und Eingriffe, die in dieses Eigentum eingreifen können, zusammenstellen und einreichen
  • Ausfüllen und Einreichen von Anträgen auf Genehmigungen für die Nutzung oder Ausführung von Arbeiten und hergestellten Produkten innerhalb des hydraulischen Pufferstreifens der staatlichen Wasserdomäne und in Flussgebieten von hydraulischem Interesse
  • das Ausfüllen und Versenden von Anträgen auf Änderung, Verzicht, Übernahme, Erneuerung und Verlängerung der Fristen für die Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit früheren Praktiken
  • die Beantwortung von Anträgen auf Integration, Ablehnungsbescheide
  • die Befolgung der erteilten Anordnungen
  • den Status von Anträgen zu überprüfen
  • die ausgestellten Dokumente einzusehen.

Die erlassenen Maßnahmen werden in der entsprechenden Rubrik veröffentlicht, wo es möglich ist

  • freien Zugang zur vollständigen Liste der erlassenen Maßnahmen zu erhalten.

An wen es sich richtet

Bürger, Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, juristische Personen

Der Antrag kann von den Empfängern der Dienstleistung persönlich oder mit Unterstützung eines Fach- oder Beratungsunternehmens eingereicht werden.

So geht es

Der Bürger oder das Unternehmen meldet sich persönlich oder über einen Fachmann mit der digitalen Identität SPID oder CPS/CNS am Schalter an: Das System leitet ihn an, den Antrag auszufüllen, der dann an den Servizio Bacini Montani geschickt wird, um die entsprechende Akte anzulegen.

Konsultieren Sie das Handbuch mit den Betriebsanweisungen zum Ausfüllen des Antrags >>

Der Zugang zu dem speziellen Bereich, in dem die vollständige Liste der Maßnahmen eingesehen werden kann, ist kostenlos.

Der Betrieb des Dienstes ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr gewährleistet. Während der anderen Zeiten kann es zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit kommen: In diesem Fall ist es ratsam, sich nach etwa 15 Minuten erneut einzuloggen.

Unterstützung bei der Zusammenstellung

Sie können 0461-495575 zu den folgenden Zeiten erreichen:

  • Montags: 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
  • Dienstag bis Freitag: 9 - 12 Uhr

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Liste der einzureichenden Dokumente wird je nach Antrag vom System vorgeschlagen.

Für jede Art von Bewerbung sind folgende Dokumente erforderlich

  • Chorographie
  • Kartenausschnitt
  • fotografische Dokumentation

Zeiten und Fristen

Der Zugriff kann jederzeit erfolgen.

Kosten

Stempel
16,00 Euro

wenn nicht befreit

Mit Ausnahme derjenigen, die von der Stempelsteuer befreit sind, und der Verwendung virtueller Steuermarken muss für die Einreichung des Antrags eine Steuermarke im Wert von 16,00 Euro erworben werden, deren Angaben in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden müssen. Die Seriennummer, das Datum und die Uhrzeit kennzeichnen die Steuermarke eindeutig, die als Anlage in das System hochgeladen und für eine eventuelle Überprüfung aufbewahrt werden muss und nicht wiederverwendet werden kann. (Gemäß Artikel 3 des Ministerialdekrets 10/11/2011).

Für alle konformen Kopien oder wenn eine Konzessionsurkunde erforderlich ist, können zusätzliche Steuermarken in Übereinstimmung mit dem Gesetz angefordert werden.

Zugang zum Service

Desk für die Nutzung der Wasserressourcen der Provinz

Spezieller Abschnitt für die Konsultation der Liste der Maßnahmen

Authentifizierung

Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2
Keine - freier Zugang

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme in materia di acque pubbliche, opere idrauliche e relativi servizi provinciali

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Regolamento di attuazione del capo I della legge provinciale 8 luglio 1976, n. 18 (Legge provinciale sulle acque pubbliche) in materia di demanio idrico provinciale

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Il Piano Generale per l’Utilizzazione delle Acque Pubbliche (P.G.U.A.P.) è lo strumento di governo delle risorse idriche che la Provincia ha adottato d’intesa con lo Stato. Esso equivale a un vero e proprio Piano di Bacino di rilievo nazionale, pertanto le sue previsioni e prescrizioni costituiscono direttive nei confronti degli strumenti di pianificazione territoriale.

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Indicazioni operative per la presentazione e gestione delle domande per realizzare opere/interventi su beni appartenenti al demanio idrico e/o in fascia di rispetto idraulica.

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