Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Staatsexamen für den Beruf des Arbeitsberaters

  • Aktiv

Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung für den Zugang zum Beruf des Arbeitsberaters

Beschreibung

Die Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausübung des Berufs des Arbeitsberaters wird von der für das Gebiet zuständigen regionalen Arbeitsaufsichtsbehörde nach Bestehen einer staatlichen Prüfung ausgestellt, die vor den zuständigen regionalen Kommissionen abgelegt werden muss. Für die Provinz Trient ist das Arbeitsamt die zuständige Stelle.

Die Prüfungen finden jährlich statt und werden in jeder Region nach Verfahren und Programmen abgehalten, die per Dekret des Ministers für Arbeit und soziale Sicherheit im Einvernehmen mit dem Justiz- und dem Bildungsminister bis zum 31. Januar eines jeden Jahres festgelegt werden. In dem in diesem Absatz genannten Erlass sind auch die in Absatz 2 Buchstabe d) des vorliegenden Artikels vorgesehenen Qualifikationen im Einzelnen anzugeben. Die Prüfungen müssen in jedem Fall eine schriftliche und eine mündliche Prüfung über das Arbeitsrecht, die Sozialgesetzgebung und Teile des Steuerrechts vorsehen.

An wen es sich richtet

Zur Staatsprüfung können Personen zugelassen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) Sie sind italienische Staatsbürger oder Italiener, die zu Gebieten gehören, die politisch nicht mit Italien vereint sind, oder Bürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Bürger ausländischer Staaten, für die eine besondere Gegenseitigkeitsregelung gilt;

(b) mindestens 18 Jahre alt sind;

c) im Besitz eines Zeugnisses über gute Sitten und bürgerliches Verhalten sind;

(d) ein drei- oder fünfjähriges Studium an einer rechts-, wirtschafts- oder politikwissenschaftlichen Fakultät oder einen Hochschulabschluss oder ein dreijähriges Studium der Arbeitsberatung oder ein vierjähriges Studium der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften oder der Politikwissenschaft abgeschlossen haben

e) sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung im Büro eines eingetragenen Arbeitsberaters oder eines der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Berufe absolviert mindestens zwei Jahre Ausbildung nach den Modalitäten, die durch einen Erlass des Ministers für Arbeit und soziale Sicherheit, der innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Vorschlag des in Artikel 20 genannten Nationalen Rates zu erlassen ist, festgelegt werden

Der Kandidat darf die staatliche Prüfung nur in der Region oder autonomen Provinz ablegen, in der er zum Zeitpunkt der Einreichung seines Antrags seinen Wohnsitz hat, da er sonst von der Prüfung ausgeschlossen oder für ungültig erklärt wird.

So geht es

Der Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung muss unter Androhung des Ausschlusses ausschließlich auf telematischem Wege eingereicht werden. Zu diesem Zweck stellt das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik auf der institutionellen Website www.lavoro.gov.it das Verfahren zur Einreichung des Online-Antrags nach dem diesem Erlass beigefügten Muster zur Verfügung.

Der Zugang zum Online-Verfahren erfolgt ausschließlich über SPID (Sistema pubblico di identità digital) oder den elektronischen Personalausweis, der auch die Unterschrift des Bewerbers auf dem Antrag gewährleistet.

Kosten

Prüfungsgebühr
49,58 Euro

Stempelgebühr
16,00 Euro

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 20.10.2025 19:30

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren