Beschreibung
Die Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausübung des Berufs des Arbeitsberaters wird von der für das Gebiet zuständigen regionalen Arbeitsaufsichtsbehörde nach Bestehen einer staatlichen Prüfung ausgestellt, die vor den zuständigen regionalen Kommissionen abgelegt werden muss. Für die Provinz Trient ist das Arbeitsamt die zuständige Stelle.
Die Prüfungen finden jährlich statt und werden in jeder Region nach Verfahren und Programmen abgehalten, die per Dekret des Ministers für Arbeit und soziale Sicherheit im Einvernehmen mit dem Justiz- und dem Bildungsminister bis zum 31. Januar eines jeden Jahres festgelegt werden. In dem in diesem Absatz genannten Erlass sind auch die in Absatz 2 Buchstabe d) des vorliegenden Artikels vorgesehenen Qualifikationen im Einzelnen anzugeben. Die Prüfungen müssen in jedem Fall eine schriftliche und eine mündliche Prüfung über das Arbeitsrecht, die Sozialgesetzgebung und Teile des Steuerrechts vorsehen.