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Sportgutschein für Familien: Teilnahme von Familien mit minderjährigen Kindern

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Sind Sie eine Familie, die die Voraussetzungen erfüllt, und möchten Sie am Projekt „Sportgutschein“ teilnehmen?

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Die neuen Kriterien und Modalitäten für die Gewährung des Zuschusses wurden genehmigt.

Anträge können von Montag, dem 21. September, bis Freitag, dem 16. Oktober 2026, eingereicht werden .

Informationen und Sprechzeiten

Für Informationen und Rückfragen können Sie sich zu folgenden Zeiten an unser Büro wenden:

  • Montag bis Donnerstag: von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr.
  • Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Beschreibung

Das Projekt „Sportgutschein für Familien“ hat zum Ziel, Familien in wirtschaftlicher Notlage und kinderreiche Familien (mit drei oder mehr Kindern), die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und in der Provinz ansässig sind, dabei zu unterstützen, ihren minderjährigen und gleichgestellten Kindern den Zugang zum Sport zu ermöglichen, und zwar durch einen Zuschuss zu den Teilnahmegebühren.

Beschränkungen

Bevor der Online-Antrag ausgefüllt wird, muss die Familie das Kind bereits bei einem deram Projekt teilnehmenden Vereine ( sieheListe) für den Kurs angemeldet haben und sich zudem zur Zahlung des entsprechenden Beitrags verpflichten.

Die Auszahlung des Zuschusses ist an eine Mindestteilnahmequote von 70 % gebunden.

Andernfalls muss der Gutschein – außer bei ordnungsgemäß nachgewiesenen Unfällen, Krankheiten oder Fällen höherer Gewalt – zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zurückgegeben werden, und das Kind kann im folgenden Jahr keinen Anspruch auf den Sportgutschein geltend machen.

An wen es sich richtet

Anspruch auf den Zuschuss haben minderjährige Jugendliche, minderjährige Kinder oder gleichgestellte Personen mit Wohnsitz in der Autonomen Provinz Trient ab Vollendung des 6. Lebensjahres sowie diejenigen, die bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Antrag gestellt wird, das 6. Lebensjahr vollenden:

a) die einem Haushalt mit drei oder mehr Kindern angehören und deren „Familienindikator“ gemäß den Definitionen zur Identifizierung des Haushalts im Rahmen der ICEF-Regelung (siehe Beschluss Nr. 1256/25) höchstens 0,34 beträgt.

oder

b) die einem Haushalt angehören, dessen „Armutsindikator“ gemäß den Definitionen zur Identifizierung des Haushalts im Rahmen der ICEF-Regelung gemäß Beschluss Nr. 1256/25 nicht höher als 0,165 ist.

oder

c) Minderjährige, die in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht sind und für die die in den Punkten a) und b) genannten wirtschaftlichen ICEF-Voraussetzungen nicht gelten.

So geht es

Der Zuschussantrag muss für jeden minderjährigen Jugendlichen – ob leibliches Kind oder gleichgestelltes Kind – von einem der Elternteile, einschließlich Pflegeeltern, ausschließlich onlinegestellt werden. Dazu ist die Schaltfläche „Zum Dienst“ auf dieser Seite zu nutzen und die Authentifizierung mit den Zugangsdaten des öffentlichen digitalen Identitätsdienstes – SPID, mit dem elektronischen Personalausweis (CIE) oder mit der Provinzdienstleistungskarte (CPS) und durch Online-Ausfüllen des Formulars, das von der für Jugendpolitik zuständigen Provinzbehörde bereitgestellt wird.

Zeiten und Fristen

Die Einreichung der Anträge erfolgt ausschließlich online über das Portal „Stanza del cittadino“ in dem Zeitraum, der jährlich durch einen Verwaltungsbeschluss festgelegt wird.

Für das Jahr 2026 ist die neue Phase für die Einreichung der Anträge von Montag, dem 21. September, bis Freitag, dem 16. Oktober 2026, vorgesehen.

Zugang zum Service

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sistema integrato delle politiche strutturali per la promozione del benessere familiare e della natalità

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Progetto denominato "Voucher sportivo per le famiglie". Approvazione nuovi criteri e delle modalità per la concessione di contributi alle famiglie per favorire e sostenere le famiglie nella crescita sportiva. Legge provinciale 2 marzo 2011, n. 1 e ss.mm., articolo 6 bis.

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Begleitdokumente

Informativa relativa al trattamento dei dati personali per gli utenti che richiedono il voucher sportivo o culturale

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