Hervorgehobenes
Ab dem 1. November 2026 tretendie Richtlinien für die Zertifizierung des „Open“-Gütesiegels sowie die vierzehn (14) Fachvorschriften in Kraft, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1032 vom 10. Juli 2026 genehmigt wurden.
Das „Open“-Gütesiegel wird an öffentliche und private Einrichtungen vergeben, die die Barrierefreiheit und Nutzbarkeit ihrer Räumlichkeiten und Dienstleistungen insbesondere für Menschen mit Behinderungen gewährleisten.