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Silberkarte Trentino – C.a.T.

  • Aktiv

Finanzielle Unterstützung, die bei zugelassenen Anbietern eingelöst werden kann, für Haushalte, die am 1. Januar 2026 Anspruch auf die Stufe A des einheitlichen Familiengeldes haben und deren Mitglieder alle mindestens 65 Jahre alt sind.

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Beschreibung

Die „Carta argento Trentino“ (C.a.T.) ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Haushalte, die zum 1. Januar 2026 Anspruch auf die „Quota A“ haben und deren Mitglieder alle mindestens 65 Jahre alt sind.

Die Karte ermöglicht es dem berechtigten Haushalt, Waren bei akkreditierten Händlern (Lebensmittelgeschäften und Apotheken in der Provinz) zu erwerben.

Höhe der Unterstützung

Die C.a.T. berechtigt zu einereinmaligen Unterstützung in Höhe von maximal 3.600,00 Euro,die bis zum 30. Juni 2027 in Anspruch genommen werden muss. Einkäufe bei den zugelassenen Händlern können auch kumuliert getätigt werden: Pro Transaktion gilt ein Höchstbetrag von 150,00 Euro.

An wen es sich richtet

  • Haushalte, die am 1. Januar 2026 die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    - die den Anspruch auf die Stufe A der einheitlichen Provinzbeihilfe (AUP) haben;
    - bei denen alle Mitglieder ein Alter von mindestens 65 Jahren aufweisen.
       
  • ZugelasseneHändler (Lebensmittelgeschäfte und Apotheken im Provinzgebiet). Zu den zulassungsfähigen Händlern gehören:
    A) Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Minimärkte sowie andere gewerbliche Betriebe, deren Tätigkeit unter mindestens einen der folgenden ATECO-Codes fällt: 47.11, 47.21, 47.22, 47.23, 47.24;
    B) Apotheken und Drogerien, deren Tätigkeit unter mindestens einen der folgenden ATECO-Codes fällt: 47.73.10, 47.73.20.
    Diese müssen außerdem:
    - dürfen sich nicht in einer der in den Artikeln 94 und 95 des Gesetzesdekrets 36/2023 genannten Situationen befinden;
    - mindestens einen Betriebsstandort auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Trient haben.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Modalitäten sind im Beschluss der Landesregierung Nr. 2104 vom 19. Dezember 2025 enthalten.

So geht es

  • Die anspruchsberechtigten Haushalte, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten im Laufe des Monats April 2026 eine Mitteilung der Provinzagentur für Sozialhilfe und Zusatzvorsorge (APAPI) der Autonomen Provinz Trient, in der die Karte von Amts wegen zugeteilt wird und die auch die notwendigen Informationen für die Abholung enthält.
  • Händler, die an der Initiative teilnehmen möchten, können sich über eine spezielle Online-Plattform akkreditieren, indem sie sich mittels SPID oder CIE des gesetzlichen Vertreters oder einer von diesem eigens bevollmächtigten Person identifizieren.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Der Begünstigte erhält eine Mitteilung, in der aufgeführt ist, welche Unterlagen bei der Abholung der Karte vorzulegen sind.
      
  • Der Betreiber muss den Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis zusammen mit den Anlagen ausschließlich über die dafür vorgesehene Online-Plattform einreichen. Für den Antrag ist eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro zu entrichten (sofern keine Befreiung vorliegt).

Zeiten und Fristen

-

Kosten

KOSTENLOS FÜR HAUSHALTE
KOSTENLOS

STEMPELMARKE FÜR GEWERBETREIBENDE
16 €

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge di stabilità provinciale 2017

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Legge provinciale 29 dicembre 2016, n. 20 art. 28: attivazione del progetto della Carta argento Trentino - C.a.T. per l''anno 2026 e approvazione dei criteri e delle modalità di utilizzo. CUP n. C69I25003570003.

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Determinazioni di accreditamento degli esercenti ai fini dell'inserimento nell'Elenco dei Soggetti accreditati presso i quali è possibile utilizzare la Carta argento Trentino (C.a.T)

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