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Sicherheitsschule - Ausgabe 2025

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Gewährung von Zuschüssen an Bildungseinrichtungen für die Durchführung von Bildungsprojekten im Bereich Gesundheit und Sicherheit

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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Die Bewerbungsfrist wurde durch den Beschluss Nr. 1538 vom 10. Oktober 2025 bis zum 17. November 2025 verlängert!

Beschreibung

Die Ausschreibung "A scuola di sicurezza 2025" wird von der Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung, Forschung und Beschäftigung und der Arbeitsverwaltung der Autonomen Provinz Trient im Rahmen der Förderung einer Kultur der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gefördert.

Es sieht die Vergabe von Stipendien an Trienter Schulen und Ausbildungseinrichtungen des zweiten Zyklus für die Durchführung von interdisziplinären und multidisziplinären Bildungsprojekten zur Förderung einer Kultur der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und im Lebensumfeld vor, die im Schuljahr 2025/2026 durchgeführt und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen werden.

Die für diese Initiative zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 250.000,00 € stammen - gemäß den Bestimmungen von Artikel 13 des Gesetzesdekrets 81/2008 - aus dem Sanktionsverfahren im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz gemäß Gesetzesdekret 758/94.

Projekte können eingereicht werden von

1. einzelnen Schulen und Ausbildungseinrichtungen
2. von Netzwerken von Schul- und Berufsbildungseinrichtungen
3. Schul- und Berufsbildungseinrichtungen in assoziierter Form

Die förderfähigen Initiativen müssen sich auf Projekte beziehen, die Ausbildungs-/Bildungsaktivitäten im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz entwickeln: Es ist nicht möglich, in die Projektaktivitäten Kurse zur Sicherheit gemäß der Gesetzesverordnung 81/08 einzubeziehen.

Die geplanten Aktivitäten können theoretischer Art sein (Schulungen oder vertiefte Studien von Experten usw.), doch wird auch bei der Bewertung praktischen/operativen Methoden der Vorzug gegeben, so dass der Schwerpunkt insbesondere auf Workshop-Erfahrungen, dem Vergleich zwischen bewussten und unbewussten Aktivitäten oder Verhaltensweisen, zwischen "sicheren" und "unsicheren" Arbeitserfahrungen, legalem und illegalem Verhalten, richtigem und falschem Lebensstil usw. liegt.

Darüber hinaus wird die Organisation einer geführten Besichtigung einer der auf dem Gebiet der Sicherheit zuständigen Einrichtungen/Forschungszentren positiv bewertet.

Alle Projekte müssen zwingend die Erstellung eines Endprodukts in Form eines Multimediaprodukts (Video, Podcast usw.) vorsehen, das die Verbreitung von bewährten Praktiken im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz fördern kann.

Jedes Projekt muss jedoch die Beteiligung von mindestens 50 Schülern vorsehen. Die Projekte müssen im Schuljahr 2025/2026 begonnen und abgeschlossen werden.

Beschränkungen

Die im Text der Bekanntmachung beschriebenen Maßnahmen müssen bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

An wen es sich richtet

Projekte können eingereicht werden von

1. einzelnen Schul- und Berufsbildungseinrichtungen
2. Netzwerke von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung
3. von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen in assoziierter Form

Bei Projekten, die von Netzwerken von Schul- und Berufsbildungseinrichtungen oder von Schul- und Berufsbildungseinrichtungen in assoziierter Form eingereicht werden, muss die federführende Einrichtung angegeben werden, die die Verantwortung für die organisatorische und finanzielle Abwicklung des Projekts übernimmt.

Initiativen können auch in Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die über lokales Fachwissen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz verfügen, und/oder mit Verbänden, Unternehmen und Sozialpartnern durchgeführt werden.

Jede Einrichtung kann nur ein Projekt als eine einzige Schule einreichen, mit Ausnahme von Einrichtungen mit einer einzigen Rechtspersönlichkeit und mehreren Zweigstellen in dem betreffenden Gebiet. Erforderlichenfalls kann dasselbe Institut zusätzlich zu dem einzeln eingereichten Projekt an einem Netzwerkprojekt beteiligt sein, bei dem es jedoch nicht die Rolle des Leiters übernehmen darf. Außerdem darf jedes Institut nur Partner in einem Projekt sein.

Es können auch mehrere Klassen aus verschiedenen Jahrgängen und Bildungsgängen an dem Projekt beteiligt sein.

So geht es

Der Antrag auf Teilnahme muss unter Verwendung der entsprechenden Formulare Anlage 1 (Antrag auf Zuschuss) und Anlage 2 (Formular für die Projektvorstellung) erstellt, in allen Teilen ordnungsgemäß ausgefüllt und vom gesetzlichen Vertreter der vorschlagenden Schuleinrichtung oder vom federführenden Partner unterzeichnet werden; der Antrag muss bis zum 17. November 2025 von PEC an die Adresse serv.lavoro@pec.provincia.tn.it geschickt werden, wobei als Betreff "A SCUOLA DI SICUREZZA 2025" anzugeben ist.

Zeiten und Fristen

2025 17 Nov

Scadenza termine per la presentazione delle domande 14.09.2025 ⇢ 17.11.2025

Bewerbungen können bis zum 17. November 2025 eingereicht werden.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Frist für die Einreichung von Anträgen

Kosten

Stempel
16,00 €

Freistellung in Rechtsfällen

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione dello schema di avviso "A scuola di sicurezza 2025" per l''assegnazione di contributi alle istituzioni scolastiche e formative provinciali e paritarie del secondo ciclo per la realizzazione di progetti educativi in materia di salute e sicurezza nei luoghi di lavoro e negli ambienti di vita.

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Begleitdokumente

Bando "A scuola di sicurezza" - edizione 2025. Per maggiori informazioni, consultare la pagina web dedicata all'iniziativa.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 20.10.2025 18:13

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