Beschreibung
Die Abschrift des Hauptbuchs ersetzt den alten Grundbuchauszug und enthält alle Eintragungen und Vermerke bis zum Tag der Erstellung.
Die Grundbucheinträge werden täglich elektronisch aktualisiert, indem die in den Anträgen enthaltenen und in den Grundbuchbeschlüssen angeordneten Änderungen eingetragen werden.
Die heruntergeladene Kopie des Hauptbuchs (oder die Kopie des Grundbucheintrags) hat keine beglaubigende Wirkung, sondern dient lediglich als Auszug.
Beschränkungen
Der Dienst steht nur dann zur Verfügung, wenn anhand der Steuernummer des Bürgers ein einzelner Datensatz in der Datenbank eindeutig identifiziert werden kann.