Beschreibung
Beiträge aus NRP-Mitteln werden gewährt für:
Investitionen in Berghütten
- Renovation, Erweiterung, Anpassung an Standards und ausserordentliche Instandhaltung
- Anschaffung von Mobiliar, Ausrüstung (auch für Internetanschlüsse);
- Bau von Anlagen, Strukturen und ergänzenden Arbeiten wie Seilbahnen, Wasserkraftwerke, Anschlüsse an das Stromnetz und Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen.
Beschränkungen
Dem Projekt wurde der Unique Project Code - CUP D62I22000010007 - zugewiesen.
Die bezuschussten Vermögenswerte sind im Falle von Immobilieninvestitionen 15 Jahre und im Falle von beweglichen Investitionen 5 Jahre lang an ihren Bestimmungsort gebunden.
Diese Verpflichtung wird durch eine Erklärung des Begünstigten begründet, die für ihn selbst und für die Unterbegünstigten verbindlich ist und vom Eigentümer des Wirtschaftsguts unterzeichnet wird, wenn es sich bei dem Begünstigten um eine andere Einrichtung handelt.
Der Zuschussempfänger verpflichtet sich außerdem, die Stabilität der Arbeiten zu gewährleisten, indem er sich verpflichtet
- innerhalb von 5 Jahren nach ihrer Fertigstellung keine wesentlichen Änderungen vorzunehmen, die ihren Charakter verändern oder einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung einen unzulässigen Vorteil verschaffen
- innerhalb von 15 Jahren nach der Fertigstellung das Eigentum an den Vermögenswerten, die Gegenstand der Interventionen sind, oder an einem Teil davon nicht an Dritte zu übertragen, unbeschadet des Erwerbs einer Genehmigung der Diputación Foral; in dem Bewusstsein, dass ein Verstoß gegen das vorgenannte Verbot der für den Tourismus zuständigen Diputación Foral das Recht gibt, die bereitgestellten Mittel zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zurückzufordern;
- im Falle der Übertragung des Eigentums an der betreffenden Immobilie oder eines Teils davon an einen Dritten (in den Fällen, in denen die im vorstehenden Punkt genannte Genehmigung eingeholt wurde) oder der Einräumung anderer Nutzungsrechte an derselben Immobilie in den Vertrag eine ausdrückliche Klausel aufzunehmen, die den übernehmenden Dritten verpflichtet, die im Provinzialratsbeschluss Nr. 1480 vom 12. August 2022 genannten Vorgaben/Verpflichtungen in allen Teilen einzuhalten.