Schutzhütten von Sette Selle und Erdemolo - feste Investitionszuschüsse PNRR - M1C3I2.1

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare zur Beantragung von Beiträgen und Abrechnungen für feste Investitionen in den Schutzhütten Sette Selle und Erdemolo in der Gemeinde Palù del Fersina.

Beschreibung

Beiträge aus NRP-Mitteln werden gewährt für:

Investitionen in Berghütten

  • Renovation, Erweiterung, Anpassung an Standards und ausserordentliche Instandhaltung
  • Anschaffung von Mobiliar, Ausrüstung (auch für Internetanschlüsse);
  • Bau von Anlagen, Strukturen und ergänzenden Arbeiten wie Seilbahnen, Wasserkraftwerke, Anschlüsse an das Stromnetz und Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen.

Beschränkungen

Dem Projekt wurde der Unique Project Code - CUP D62I22000010007 - zugewiesen.

Die bezuschussten Vermögenswerte sind im Falle von Immobilieninvestitionen 15 Jahre und im Falle von beweglichen Investitionen 5 Jahre lang an ihren Bestimmungsort gebunden.

Diese Verpflichtung wird durch eine Erklärung des Begünstigten begründet, die für ihn selbst und für die Unterbegünstigten verbindlich ist und vom Eigentümer des Wirtschaftsguts unterzeichnet wird, wenn es sich bei dem Begünstigten um eine andere Einrichtung handelt.

Der Zuschussempfänger verpflichtet sich außerdem, die Stabilität der Arbeiten zu gewährleisten, indem er sich verpflichtet

  • innerhalb von 5 Jahren nach ihrer Fertigstellung keine wesentlichen Änderungen vorzunehmen, die ihren Charakter verändern oder einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung einen unzulässigen Vorteil verschaffen
  • innerhalb von 15 Jahren nach der Fertigstellung das Eigentum an den Vermögenswerten, die Gegenstand der Interventionen sind, oder an einem Teil davon nicht an Dritte zu übertragen, unbeschadet des Erwerbs einer Genehmigung der Diputación Foral; in dem Bewusstsein, dass ein Verstoß gegen das vorgenannte Verbot der für den Tourismus zuständigen Diputación Foral das Recht gibt, die bereitgestellten Mittel zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zurückzufordern;
  • im Falle der Übertragung des Eigentums an der betreffenden Immobilie oder eines Teils davon an einen Dritten (in den Fällen, in denen die im vorstehenden Punkt genannte Genehmigung eingeholt wurde) oder der Einräumung anderer Nutzungsrechte an derselben Immobilie in den Vertrag eine ausdrückliche Klausel aufzunehmen, die den übernehmenden Dritten verpflichtet, die im Provinzialratsbeschluss Nr. 1480 vom 12. August 2022 genannten Vorgaben/Verpflichtungen in allen Teilen einzuhalten.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von den Eigentümern und Verwaltern der Berghütten "Sette Selle" und "Erdemolo" gestellt werden, die vom Provinzialrat mit Beschluss Nr. 356 vom 15. März 2022 bereits ausgewiesen wurden.

So geht es

Der auf dem entsprechenden Formular abgefasste Beitragsantrag muss bis spätestens 30. September 2024 bei der Dienststelle für Tourismus und Sport eingereicht werden.

Nach Ablauf dieser Frist werden die Beitragsanträge für unzulässig erklärt.

Die Initiativen müssen ab dem Tag nach dem Tag der Einreichung des Antrags beginnen.

Zeiten und Fristen

Die Frist für den Abschluss der Arbeiten ist auf den 31.12.2025 festgesetzt.

Die maximale Frist für die Berichterstattung über die Arbeiten ist der 30/06/2026 .

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung des Antrags prüft der Dienst für Tourismus und Sport das Vorliegen der Fördervoraussetzungen, die Angemessenheit der Ausgaben, die Höhe des fälligen Beitrags, etwaige Auflagen und trifft die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung des Beitrags. Das Ergebnis wird dem Antragsteller des Beitrags mit der Vollstreckbarkeit der Maßnahme oder nach der positiven Kontrolle durch den Dienst für Haushalt und Rechnungswesen mitgeteilt.

Im Falle der Bewilligung des Zuschusses wird dem Verwalter auch mitgeteilt, bis zu welchem Datum er den Zahlungsantrag beim Dienst für Tourismus und Sport unter Verwendung des entsprechenden Formulars einreichen muss.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Beitragsantrag (Befreiung APS-registrierte RUNTS)

keine
KOSTENLOS

Antrag auf Zahlung des Beitrags auf Rechnung

keine
KOSTENLOS

Antrag auf Auszahlung des Restbetrags der Finanzhilfe

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate

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Modifica dei criteri di attuazione del Capo V della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 (Interventi a favore delle strutture alpinistiche) e dell'articolo 13 della legge provinciale 20 marzo 2000, n. 3, (Partecipazione della Provincia ad una Fondazione per la gestione del rifugio alpino 'ai Caduti dell'Adamello') approvati con propria deliberazione n. 1283 del 29 maggio 2009 e successive modificazioni.

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Modifica dei criteri di attuazione del Capo V della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 (Interventi a favore delle strutture alpinistiche) e dell'articolo 13 della legge provinciale 20 marzo 2000, n. 3, (Partecipazione della Provincia ad una Fondazione per la gestione del rifugio alpino 'ai Caduti dell'Adamello') approvati con propria deliberazione n. 1283 del 29 maggio 2009 e successive modificazioni.

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Approvazione dei criteri e delle modalità per la concessione di agevolazioni di cui al Capo V - articolo 24, comma 1, della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 (Interventi a favore delle strutture alpinistiche) effettuati in attuazione del progetto 'La forza della minoranza: rinascita di un borgo di matrice germanica a Sud delle Alpi' - Missione 1 Componente 3 Investimento 2.1. per l' 'Attrattività dei Borghi' - Linea A a finanziamento PNRR. CUP D62I22000010007.

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