SRD04: Nichtproduktive landwirtschaftliche Investitionen mit ökologischer Zielsetzung - Aufforderung 2025

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"Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2025 SRD04 "Nichtproduktive landwirtschaftliche Investitionen mit ökologischer Zielsetzung" - des Nationalen Strategischen Plans der GAP 2023-2027 und der Ergänzung für die Entwicklung des ländlichen Raums von PAT für die Aufforderung 2025 "Frist für die Einreichung von Anträgen 31/08/2025.

Beschreibung

Es handelt sich um eine Intervention zur Unterstützung von Waldeigentümern für nichtproduktive Investitionen mit ökologischer Zielsetzung im agro-sylvo-pastoralen Gebiet und in Natura-2000-Gebieten. Die Beihilfe besteht aus einem Beitrag von 70 % oder 80 % der zuschussfähigen Ausgaben für die Durchführung der Investition.

Zulässige Arten von Maßnahmen

- Anlage von Teichen und/oder Feuchtgebieten für die Bewässerung von Almen;

- Bau von Lagertanks/Behältern und/oder Wasserversorgungssystemen für die Tränkung des Viehs auf den Almen;

- Bau von Tränken auf den Almen oder Renovierung von Steintrögen in den Wiesen- und Weidegebieten;

- Pflanzenkläranlagen in Wiesen- und Weidegebieten;

- Bau von Holzzäunen oder konservierende Restaurierung von Steinzäunen, eventuell mit Hecken und Baumreihen;

- Wiederherstellung von rückläufigen Lebensräumen, d. h. Wiederherstellung von Grünland- oder Weideflächen oder verlassenen Lebensräumen;

- Projekte zugunsten von Natura-2000-Lebensräumen;

- Holzzäune mit einem Elektrifizierungssystem;

- Elektrifizierungssysteme zum Schutz des Viehs vor großen Fleischfressern;

- Gitter am Straßenrand, um das Vieh an den Zufahrten zu den Almen zu halten;

- Schutz von Bienenstöcken (Bienenhaus mit permanenter elektrischer Umzäunung)

Die Höhe der Unterstützung beträgt 70 % der zuschussfähigen Ausgaben, wobei eine Erhöhung auf 80 % nur für Initiativen möglich ist, die im Jahresprogramm einer forstwirtschaftlichen Vereinigung enthalten sind. Der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben pro Antrag beträgt 15.000,00 €. Der Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben liegt bei 100.000,00 € pro Begünstigtem.

Beschränkungen

Mit den Investitionsvorhaben verbundene Verpflichtungen

Der Begünstigte einer Investitionsmaßnahme verpflichtet sich

- das Vorhaben wie in der Bewilligungsmaßnahme festgelegt durchzuführen, vorbehaltlich etwaiger Varianten und/oder Ausnahmeregelungen;

- die Stabilität des geförderten Investitionsvorhabens (fortgesetzte Nutzung und Instandhaltung) während eines Zeitraums von mindestens sechs Jahren ab dem Zeitpunkt der Abschlusszahlung an den Begünstigten zu gewährleisten. Ausnahmen sind die von der zuständigen Provinzverwaltung ordnungsgemäß bewerteten, begründeten und anerkannten Fälle, die mit den Durchführungsbestimmungen des PHP vereinbar sind. Im Falle einer Übertragung ist die Übernahme nur zulässig, wenn die bestehenden Verpflichtungen vom Untermieter unterzeichnet werden;

- im Falle von Unterantragstellern die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe einzuhalten und die von der Zahlstelle (APPAG) vorbereiteten Formulare für die Vergabe- und Abtretungskontrolle auszufüllen, die unter https://www.provincia.tn.it abrufbar sind .

- dem Forstdienst den Beginn der Arbeiten mindestens 15 Tage vor Gewährung der Finanzhilfe schriftlich mitteilen. Wird der Beginn der Arbeiten nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist gemeldet, kann die Initiative als nicht förderfähig eingestuft werden, wenn die Forstbehörde dadurch nicht in der Lage war, eine Ex-ante-Kontrolle des Zustands der Flächen und damit eine ordnungsgemäße Durchführung der technischen Voruntersuchung durchzuführen.

An wen es sich richtet

Anträge können eingereicht werden von:

- Einzelne oder assoziierte Landwirte, einschließlich Zweckverbänden;

- andere öffentliche oder private Landbewirtschafter, einschließlich assoziierter Landbewirtschafter, wie z. B. Landeigentümer und ihre Vereinigungen, Bodenverbesserungsgemeinschaften, Inhaber von Landbewirtschaftungsrechten auf der Grundlage einer schriftlichen Urkunde und Imker, die ordnungsgemäß bei der Provinzialagentur für Gesundheitsdienste (APSS) registriert sind;

- Kollektive Einrichtungen, einschließlich der Begünstigten von Kooperationsmaßnahmen, zu deren Mitgliedern die in den oben genannten Kriterien genannten Einrichtungen gehören.

Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital unterzeichnet werden, andernfalls ist er unzulässig.

Wenn Sie Hilfe beim Zugriff auf das Portal und bei der Aktivierung benötigen, wenden Sie sich bitte an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Bedingungen für die Förderfähigkeit der Antragsteller

Zum Zeitpunkt der Einreichung des Beihilfeantrags ist jeder Antragsteller

1. ist verpflichtet, seine elektronische Betriebsakte gemäß dem Präsidialerlass Nr. 503/99 ff.mm. und ii. einzurichten, zu aktualisieren und jährlich zu validieren. Die Betriebsdatei ist die Gesamtheit der vom Betrieb gemeldeten Informationen, die über das InVeKoS überprüft, verifiziert und eindeutig festgestellt werden. Für Einrichtungen, die nicht unter Artikel 1 des Präsidialdekrets Nr. 503/99 ff. fallen, muss die Betriebsdatei bei APPAG auf der Grundlage der personenbezogenen Daten des Begünstigten erstellt werden. Informationen über die Betriebsdatei und das Benutzerhandbuch sind auf der institutionellen Website der Autonomen Provinz Trient unter folgendem Link verfügbar: https://www.provincia.tn.it/Documenti-e-dati/Documenti-di-supporto/Manuale-del-fascicolo-aziendale-versione-1.0-APPAG;

2. Er muss Eigentümer der Grundstücke oder Gebäude sein, auf die sich die Investition bezieht, oder über diese verfügen können, um die Einhaltung und Dauer der sich aus der Finanzierung ergebenden Auflagen zu gewährleisten.

3. sie darf nicht Empfänger von Rückforderungen von Beiträgen sein, die im Rahmen der Entwicklungspläne für den Zeitraum 2007-2013 und 2014-2022 gewährt und dann zurückgezogen wurden, ohne dass sie zurückgezahlt wurden.

Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen nicht vor, ist das Unternehmen nicht förderfähig.

Alle erforderlichen Voraussetzungen und Auswahlkriterien sind im Text der Ausschreibung aufgeführt, die durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2141 vom 23. Dezember 2024 genehmigt wurde.

So geht es

Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter https://srt.infotn.it eingereicht werden, das auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/ zu erreichen ist, und zwar innerhalb der Frist.

Der Zugang zum reservierten Bereich ist nur registrierten Nutzern gestattet; jeder Nutzer muss sich zuvor gemäß den im Handbuch auf der Homepage der SRTrento angegebenen Verfahren akkreditieren. Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital unterzeichnet werden, andernfalls ist er unzulässig. Für jegliche Unterstützung beim Zugang und der Aktivierung des Portals können Sie sich an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it wenden .

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

- Technisch-wirtschaftliches Durchführbarkeitsprojekt, einschließlich der geschätzten metrischen Berechnung. Dem Projekt sind außerdem der Bericht zur Begründung der im Antrag enthaltenen Auswahlkriterien und das Investitionsprojekt mit den in der Bekanntmachung genannten Inhalten beizufügen.

- Formular "Liste der erworbenen Titel" (z. B. SCIA, CIL, CILA. Baugenehmigungen, Genehmigungen, Stellungnahmen, Freigaben) https://forestefauna.provincia.tn.it/Foreste/Attivita-forestali/Contributi-allo-sviluppo-rurale-PSP-2023-2027;

- Alle erworbenen und in der obigen Liste aufgeführten Titel;

- Technisches Informationsblatt;

- Shapefile (EPSG25832) mit der Lage der Eingriffe (punktuell für Brunnen, Tränken und andere punktuelle Eingriffe; linear für Zäune und Reihen; flächig für Erholungsgebiete);

- Bei Anträgen von Bewirtschaftungseinheiten: Kopie des Mietvertrags o.ä., Erklärung des Eigentümers, dass er keinen Antrag auf Unterstützung gestellt hat und auch nicht beabsichtigt, einen solchen zu stellen, und Vereinbarung zwischen den Parteien über die Erfüllung der Unterhaltspflichten.

Zeiten und Fristen

2025 31 Aug

Termini per la presentazione delle domande (Orario/Intervallo di tempo) 31.01.2025 ⇢ 31.08.2025

Verfahren für die Gewährung oder Ablehnung der Beihilfe

Das Verfahren zur Gewährung oder Verweigerung des Beitrags ist wie folgt unterteilt:

1. Mitteilung des Beginns des Verwaltungsverfahrens und der gemäß der Norma Foral 23/1992 und späteren Änderungen und Ergänzungen erforderlichen Angaben

2. Prüfung der Förderungswürdigkeit aller eingereichten Anträge und Erstellung der Liste der Begünstigten (Rangliste) unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Prioritäten und Punkte. In dieser Phase werden Anträge als nicht förderfähig betrachtet, wenn sie die Fördervoraussetzungen der Antragsteller nicht erfüllen oder ihnen kein Investitionsplan in Bezug auf die in der Aufforderung vorgesehenen Maßnahmen beigefügt ist. Anträge, die die in der Bekanntmachung angegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen, gelten ebenfalls als nicht förderfähig;

3. die Genehmigung einer Rangliste der Anträge innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge durch den Leiter der Forstbehörde bei gleichzeitigem Abschluss des Verwaltungsverfahrens gemäß der Norma Foral 23/1992 und ihrer späteren Änderungen und Ergänzungen. Die Maßnahme umfasst eine Liste aller eingereichten Anträge, unterteilt in förderfähige Anträge mit relativer Punktzahl (Rangliste) und Anträge, die als nicht förderfähig eingestuft werden. Die förderfähigen Anträge werden unterteilt in

(a) förderfähige Anträge, die auf der Grundlage der in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angegebenen Mittelausstattung potenziell förderfähig sind;

b) förderfähige Anträge in der Reserve (Liste, die dazu dient, mögliche Ausgabenkürzungen auszugleichen, die sich während der technischen Überprüfungsphase ergeben haben und die in der Reihenfolge der Rangliste und bis zu maximal 20 % der in der Aufforderung angegebenen Mittelausstattung erreicht werden)

c) förderfähige Anträge, die keiner technischen Prüfung unterzogen werden.

Die Rangliste bleibt bis zum Zeitpunkt der Genehmigung einer eventuellen weiteren Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die SRD04-Intervention und in jedem Fall höchstens 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Genehmigung der Rangliste gültig.

4. Mitteilung an den Antragsteller über die Position seines Antrags in der Liste, die im Rahmen der unter dem vorstehenden Punkt genannten Maßnahme genehmigt wurde;

5. Gewährung des Zuschusses (innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach der Annahme des Beschlusses zur Genehmigung der Rangliste) nach Abschluss der technischen Untersuchung und der Erstellung des "Berichts über die erste verwaltungsmäßige technisch-wirtschaftliche Bewertung" durch den zuständigen technischen Sachbearbeiter, in dem Umfang und Art der förderfähigen Ausgaben sowie der entsprechende Zuschuss festgelegt werden, wobei auch die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen über staatliche Beihilfen berücksichtigt werden. In der Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe können Bedingungen festgelegt werden, die vor der Auszahlung zu erfüllen sind. Der gewährte Betrag darf in keinem Fall den in der Liste der förderfähigen Ausgaben angegebenen Betrag übersteigen. Die technische Bewertung wird für potenziell förderfähige Anträge und für förderfähige Reserveanträge durchgeführt. Erhöht der Provinzialrat während der Gültigkeitsdauer des Verzeichnisses der förderfähigen Anträge die finanzielle Ausstattung der Ausschreibung, um weitere förderfähige Anträge zu berücksichtigen, nimmt der Forstdienst auch die technische Bewertung der verbleibenden förderfähigen Anträge nach den in Punkt 3) genannten Kriterien vor. Die Zuschüsse können kumulativ, auch in mehreren Stufen, unter Berücksichtigung der genehmigten Rangfolge vergeben werden;

6. Mitteilung über die Gewährung/Ablehnung des Beitrags und etwaige Auflagen, die vor der Auszahlung zu erfüllen sind;

7. die Einreichung von Anträgen auf Varianten und/oder Verlängerungen.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Immagine decorativa per il contenuto Criteri di selezione Interventi SRD01, SRD02, SRD03, SRD04, SRD07, SRD11, SRD13, SRD15

Criteri di selezione approvati dal Comitato di Monitoraggio del CSR Trento per gli Interventi sugli Investimenti (SRD)

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Approvazione dei termini e delle modalità di agevolazione ai sensi dell'intervento SRD04 'Investimenti non produttivi agricoli con finalità ambientale' - del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023- 2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027. Apertura bando 2025

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