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SRD04: Nichtproduktive Investitionen in der Landwirtschaft zu Umweltzwecken

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„Maßnahme SRD04 ‚Nichtproduktive Investitionen in der Landwirtschaft zu Umweltzwecken‘ – aus dem Nationalen Strategieplan der GAP 2023–2027 und den Ergänzungen zur ländlichen Entwicklung des PAT.“

Beschreibung

Es handelt sich um eine Fördermaßnahme zugunsten von Waldbesitzern für nichtproduktive Investitionen mit ökologischen Zielen in land- und forstwirtschaftlichen sowie weidewirtschaftlichen Gebieten und in Natura-2000-Lebensräumen. Die Beihilfe besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 70 % oder 80 % der förderfähigen Ausgaben für die Durchführung der Investition.

Zulässige Maßnahmen:

- Anlage von Tränken und/oder Feuchtgebieten zur Tränkung des Viehs auf den Almweiden;

- Errichtung von Speichertanks und/oder Wasserversorgungssystemen zur Tränkung des Viehs in den Almhütten;

- Errichtung von Tränken auf den Almhütten oder Sanierung von Steintränken auf Wiesen- oder Weideflächen;

- Pflanzenkläranlagen auf Wiesen- oder Weideflächen;

- Errichtung von Holzzäunen oder konservierende Sanierung von Steinumzäunungen, gegebenenfalls mit Hecken und Baumreihen;

- Wiederherstellung von Lebensräumen im Rückgang, bestehend aus der Wiederherstellung von Wiesen- oder Weideflächen oder verlassenen Lebensräumen;

- Projekte zugunsten von Natura-2000-Lebensräumen;

- Holzzäune mit Elektrozäunung;

- Elektrozäune zum Schutz des Viehs vor großen Raubtieren;

- Straßengitter zur Rückhaltung von Vieh an den Zugängen zu den Almhütten;

- Schutzhäuschen für Bienenstöcke (Bienenhaus mit dauerhaft elektrifiziertem Zaun)

Die Höhe der Förderung beträgt 70 % der förderfähigen Ausgaben, wobei der Satz auf 80 % erhöht wird, sofern es sich um Maßnahmen handelt, die im Jahresprogramm eines Forstverbands enthalten sind. Der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben pro Antrag beträgt 15.000,00 €. Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben beträgt 100.000,00 € pro Begünstigtem.

Beschränkungen

Verpflichtungen im Zusammenhang mit Anlagegeschäften

Der Begünstigte einer Investitionsmaßnahme verpflichtet sich:

• das Vorhaben gemäß den Bestimmungen des Bewilligungsbescheids durchzuführen, vorbehaltlich etwaiger festgelegter Änderungen und/oder Ausnahmen;

• die Stabilität des geförderten Investitionsvorhabens (Beibehaltung des Verwendungszwecks und Instandhaltung) für einen Zeitraum von mindestens 6 Jahren ab dem Datum der Abschlusszahlung an den Begünstigten sicherzustellen. Ausgenommen sind Fälle, die von der zuständigen Landesverwaltung ordnungsgemäß geprüft, begründet und anerkannt wurden und mit den Durchführungsbestimmungen des PSP vereinbar sind. Im Falle einer Veräußerung ist eine Übernahme nur zulässig, wenn der Übernehmer die bestehenden Verpflichtungen übernimmt;

• für antragstellende Personen die Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen einzuhalten und die von der Zahlstelle (Provinzagentur für Zahlungen in der Landwirtschaft – APPAG) erstellten Kontrollbögen für Ausschreibungen und Auftragsvergaben auszufüllen, die auf der Website https://www.provincia.tn.it verfügbar sind.

• dem Forstdienst den eventuellen Beginn der Arbeiten vor Gewährung des Zuschusses mindestens 15 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen. Die unterlassene Mitteilung des Baubeginns innerhalb der angegebenen Fristen kann zu einer Unzulässigkeitserklärung des Vorhabens führen, sofern dies die Forstämter daran gehindert hat, eine Vorabprüfung des Zustands der Standorte und damit die ordnungsgemäße Durchführung der technischen Prüfung vorzunehmen.

An wen es sich richtet

Antragsberechtigt sind:

• Einzelne Landwirte oder Landwirte in Verbänden, einschließlich Zweckverbände;

• andere öffentliche oder private Landbewirtschafter, auch in Verbänden, wie Grundstückeigentümer und deren Verbände, Konsortien zur Bodenverbesserung, Personen, die aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung die Bewirtschaftung von Grundstücken innehaben, sowie Imker, die ordnungsgemäß bei der Landesbehörde für Gesundheitsdienste (APSS) registriert sind;

• Kollektive, einschließlich der Begünstigten von Kooperationsmaßnahmen, zu deren Zusammensetzung Personen gehören, die die oben genannten Kriterien erfüllen.

Der Antrag muss von der zur Unterzeichnung des Dokuments berechtigten Person digital unterzeichnet werden, andernfalls ist er unzulässig.

Für eventuelle Unterstützung beim Zugang und bei der Registrierung auf dem Portal können Sie sich per E-Mail an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it wenden.

Zulassungsvoraussetzungen für Antragsteller

Zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags muss jeder Antragsteller:

1. verpflichtet sein, seine elektronische Betriebsakte gemäß dem Präsidialdekret Nr. 503/99 in der jeweils gültigen Fassung jährlich anzulegen, zu aktualisieren und zu validieren; und ii. Die Betriebsakte umfasst die vom Betrieb gemeldeten Informationen, die über das SIGC eindeutig kontrolliert, überprüft und bestätigt wurden. Für Antragsteller, die nicht unter Artikel 1 des DPR Nr. 503/99 in der jeweils gültigen Fassung fallen, muss die Betriebsakte bei der APPAG auf der Grundlage der Stammdaten des Begünstigten angelegt werden. Die Informationen zur Betriebsakte und zum Benutzerhandbuch sind auf der offiziellen Website der Autonomen Provinz Trient unter folgendem Link verfügbar: https://www.provincia.tn.it/Documenti-e-dati/Documenti-di-supporto/Manuale-del-fascicolo-aziendale-versione-1.0-APPAG;

2. Er muss über Eigentumsnachweise oder eine entsprechende Verfügungsgewalt über die Grundstücke oder Gebäude verfügen, auf denen die Investition erfolgt, um die Einhaltung und Dauer etwaiger mit der Finanzierung verbundener Auflagen zu gewährleisten.

3. Er darf nicht Gegenstand von Rückforderungen von Beihilfen sein, die im Rahmen der PSR 2007–2013 und 2014–2022 gewährt und anschließend widerrufen wurden, ohne dass eine Rückzahlung dieser Beihilfen erfolgt ist.

Das Fehlen einer der oben genannten Voraussetzungen führt zur Unzulässigkeit der Förderung.

Alle erforderlichen Voraussetzungen und Auswahlkriterien sind im Text der Ausschreibung festgelegt, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2141 vom 23. Dezember 2024 genehmigt wurde.

So geht es

Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter der Adresse https://srt.infotn.it – das auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/ erreichbar ist – innerhalb der festgelegten Fristen eingereicht werden.

Der Zugang zum geschützten Bereich ist ausschließlich registrierten Nutzern gestattet; jeder Nutzer muss sich zuvor gemäß den Anweisungen in den Anleitungen auf der Startseite der Website SRTrento registrieren. Der Antrag muss von der zur Unterzeichnung des Dokuments berechtigten Person digital signiert werden; andernfalls ist er unzulässig. Für eventuelle Unterstützung beim Zugang und bei der Freischaltung für das Portal wenden Sie sich bitte an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Beihilfeantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

• Technisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudie einschließlich der Kostenschätzung. Dem Projekt sind außerdem der Bericht zur Begründung der im Antrag angegebenen Auswahlpunkte sowie das Investitionsvorhaben mit den in der Ausschreibung festgelegten Inhalten beizufügen.

• Formular „Liste der erworbenen Genehmigungen“ (z. B.: SCIA, CIL, CILA. Baugenehmigungen, Genehmigungen, Gutachten, Unbedenklichkeitsbescheinigungen) https://forestefauna.provincia.tn.it/Foreste/Attivita-forestali/Contributi-allo-sviluppo-rurale-PSP-2023-2027;

• Etwaige eingereichte Unterlagen, die in der unter dem vorstehenden Punkt genannten Liste aufgeführt sind;

• Technisches Informationsblatt;

• Shapefile (EPSG25832) mit der Lokalisierung der Maßnahmen (punktgenau für Gruben, Tränken und andere punktuelle Maßnahmen; linear für Zäune und Reihen; flächenbezogen für Renaturierungsflächen);

• Bei Anträgen, die von Bewirtschaftern eingereicht werden: Kopie des Pachtvertrags oder eines ähnlichen Vertrags, Erklärung des Eigentümers, dass er keinen Förderantrag gestellt hat und auch nicht beabsichtigt, einen solchen zu stellen, sowie Vereinbarung zwischen den Parteien über die Erfüllung der Instandhaltungspflichten.

Zeiten und Fristen

2026 15 Sep

Termini per la presentazione delle domande (Orario/Intervallo di tempo) 15.07.2026 ⇢ 15.09.2026

Verfahren zur Gewährung oder Ablehnung des Zuschusses

Das Verfahren zur Gewährung oder Ablehnung des Zuschusses gliedert sich wie folgt:

1. Mitteilung über die Einleitung des Verwaltungsverfahrens und Übermittlung der gemäß Landesgesetz 23/1992 in der jeweils gültigen Fassung vorgesehenen Informationen;

2. Prüfung der dokumentarischen Eignung aller eingereichten Anträge und Erstellung der Liste der Begünstigten (Rangliste) unter Berücksichtigung der in dieser Ausschreibung vorgesehenen Prioritäten und Punktzahlen. In dieser Phase gelten Anträge als unzulässig, die die Zulassungsvoraussetzungen der Antragsteller nicht erfüllen oder denen kein Investitionsplan gemäß den Vorgaben der Ausschreibung beigefügt ist. Ebenfalls als unzulässig gelten Anträge, die die in der Ausschreibung angegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen;

3. Genehmigung einer Rangliste der Anträge durch den Leiter des Forstdienstes innerhalb einer Frist von 90 Tagen ab Ablauf der Einreichungsfrist für die Anträge, verbunden mit dem gleichzeitigen Abschluss des Verwaltungsverfahrens gemäß dem Landesgesetz 23/1992 in der jeweils gültigen Fassung. Der Beschluss enthält eine Liste aller eingereichten Anträge, unterteilt in förderfähige Anträge mit der entsprechenden Punktzahl (Rangliste) und nicht förderfähige Anträge. Die förderfähigen Anträge werden wie folgt unterteilt:

a) förderfähige Anträge, die auf der Grundlage der in der Ausschreibung angegebenen Mittelzuweisung potenziell finanziert werden können;

b) förderfähige Anträge auf der Reserveliste (Liste, die dazu dient, eventuelle im Rahmen der technischen Prüfung festgestellte Ausgabenkürzungen auszugleichen, und die in der Reihenfolge der Rangliste bis zu maximal 20 % der in der Ausschreibung angegebenen Mittelzuweisung erstellt wird);

c) förderfähige Anträge, die keiner technischen Prüfung unterzogen werden müssen.

Die Rangliste bleibt bis zum Datum der Genehmigung einer eventuellen weiteren Ausschreibung zur Maßnahme SRD04 gültig, in jedem Fall jedoch nicht länger als 12 Monate ab dem Datum der Genehmigung der Rangliste selbst.

4. Mitteilung an den Antragsteller über die Position seines Antrags in der mit dem im vorstehenden Punkt genannten Beschluss genehmigten Rangliste;

5. Beschluss über die Gewährung des Zuschusses (innerhalb einer Frist von 90 Tagen ab dem Tag nach dem Datum der Verabschiedung des Beschlusses zur Genehmigung der Rangliste) im Anschluss an den Abschluss der technischen Prüfung und die Erstellung des „Protokolls über die erste administrative, technische und wirtschaftliche Feststellung“ durch den beauftragten technischen Sachbearbeiter, in dem Umfang und Art der förderfähigen Ausgaben sowie des entsprechenden Zuschusses festgelegt werden, wobei auch die Bestimmungen der Ausschreibung in Bezug auf staatliche Beihilfen zu berücksichtigen sind. Mit dem Bewilligungsbescheid können Auflagen festgelegt werden, die vor der Auszahlung zu erfüllen sind. Der bewilligte Betrag darf in keinem Fall höher sein als der in der Eignungsrangliste angegebene Betrag. Die technische Prüfung wird für potenziell förderfähige Anträge sowie für Anträge auf der Reserveliste durchgeführt. Erhöht die Landesregierung während der Gültigkeitsdauer der Eignungsrangliste die Finanzausstattung der Ausschreibung, um die Förderung auf weitere förderfähige Anträge auszuweiten, führt die Forstbehörde die technische Prüfung auch für die verbleibenden förderfähigen Anträge gemäß den in Punkt 3) genannten Kriterien durch. Die Maßnahmen zur Gewährung der Zuschüsse können unter Berücksichtigung der genehmigten Ranglisten kumulativ, auch in mehreren Schritten, erfolgen;

6. Mitteilung über die Gewährung bzw. Ablehnung des Zuschusses und etwaige Auflagen, die vor der Auszahlung zu erfüllen sind;

7. Einreichung etwaiger Anträge auf Änderungen und/oder Fristverlängerungen.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Immagine decorativa per il contenuto Criteri di selezione Interventi SRD01, SRD02, SRD03, SRD04, SRD07, SRD11, SRD13, SRD15

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