SRD03 - Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zur Diversifizierung

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Die Fristen für die Einreichung von Beihilfeanträgen für die Maßnahme SRD03 - Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zur Diversifizierung in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen des Strategieplans der GAP 2023-2027 und seiner Ergänzung für die Entwicklung des ländlichen Raums in der Autonomen Provinz Trient sind nun offen. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 30. April 2025.

Beschreibung

Die Intervention zielt darauf ab, Investitionen für die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten zu fördern, die das Wirtschaftswachstum und die nachhaltige Entwicklung in ländlichen Gebieten begünstigen und zur Verbesserung des territorialen Gleichgewichts sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht beitragen.
Darüber hinaus trägt sie zur Erreichung der allgemeinen Ziele von Artikel 5 Buchstabe c (Stärkung des sozioökonomischen Gefüges der ländlichen Gebiete) und der folgenden Ziele von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei

  • SO2 Verbesserung der Marktorientierung und kurz- und langfristige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, u. a. durch eine stärkere Konzentration auf Forschung, Technologie und Digitalisierung.
  • SO8 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen in der Landwirtschaft, sozialer Eingliederung und lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich der Kreislaufwirtschaft in der Bioökonomie und der nachhaltigen Forstwirtschaft.

Die folgenden Investitionsvorhaben werden im Rahmen der spezifischen Ziele des Interventionsblatts SRD03 im PHP durchgeführt:

1. Investitionen in Agrartourismus (einschließlich Lehrbauernhöfe) und Weintourismus

2. Soziale Landwirtschaft

3. Strukturen für die Verarbeitung, Konservierung und Vermarktung von nicht in Anhang I des AEUV aufgeführten Erzeugnissen, die hauptsächlich aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen gewonnen werden.

Weitere Informationen zu den Förderkriterien, den förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten, den Auswahlkriterien und den Modalitäten für die Beantragung von Beihilfen finden Sie im Text der Bekanntmachung, die mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 1959 vom 29. November 2024 genehmigt wurde.

Zeitplan der Interventionsaufrufe und Finanzbetrag pro Aufruf

Die öffentlichen Ausgaben für die Intervention SRD03 belaufen sich für den Programmplanungszeitraum 2023-2027 auf insgesamt 3.871.319,55 €.

JAHR BETRAG
2025 3.871.319,55 Euro

Form und Höhe der Unterstützung und Obergrenzen der Interventionsausgaben

(1) Die Unterstützung wird in Form eines Kapitalbeitrags gewährt.

2. Die Beiträge werden gemäß der EU-Verordnung Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen gewährt. DerGesamtbetrag der "De-minimis"-Beihilfen, die ein Mitgliedstaat einem einzelnen Unternehmen gewährt, darf 300.000 EUR innerhalb eines Dreijahreszeitraums nicht übersteigen.

3. Die Höhe der Unterstützung wird wie in der nachstehenden Tabelle angegeben festgelegt:

 

Beschreibung Prozentsatz der Beihilfe
Erwerb von beweglichen Gütern, Erwerb und Entwicklung von Computerprogrammen 30%
Investitionen in Immobilien und Anlagen, einschließlich solcher zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen 40%
Junge Menschen * (10%) - bewegliche Sachen (30%) 40%
Jugendliche * (10%) - Immobilien (40%) 50%

4. Der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben pro Antrag beträgt 30.000,00 EUR ohne MwSt., sowohl in der Phase der Gewährung als auch in der Phase der Abschlusszahlung.

5. Der Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben pro Antrag beläuft sich auf 500.000,00 € (ohne MwSt.).

6. Bei Anträgen von Landwirten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 65. Lebensjahr vollendet haben, beträgt der Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben 100.000,00 € ohne MwSt. Bei Unternehmen und Unternehmensvereinigungen gilt diese Bestimmung, wenn das Durchschnittsalter der Mitglieder über 65 Jahre liegt.

7. Die spezifischen Ausgabengrenzen pro Investitionsvorhaben sind in der Anlage 1 des Beschlusses Nr. 1959/2024 aufgeführt.

Vereinbarkeit und Kumulierung mit anderen Beihilfen und Erleichterungen

Hinsichtlich der Kumulierung von Beihilfen und Doppelfinanzierungen gelten die Bestimmungen von Abschnitt 4.7.3 Absatz 2 des PSP. In Anwendung von Abschnitt 4.7.3 werden die Beihilfe- und Zahlungsanträge über ein Informationssystem eingereicht, das die Doppelzahlung von Interventionen überwacht und vermeidet und die für die Intervention geltende Beihilfehöchstintensität gemäß Titel III der Verordnung (EU) 2021/2115 einhält.

Abgrenzung (Doppelfinanzierung)

1. In Bezug auf die Intervention SRG06 - LEADER - Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien sind für Antragsteller, die im räumlichen Geltungsbereich der Intervention SRG06 tätig sind, für jedes einzelne Projekt Initiativen mit beantragten Ausgaben von weniger als 250.000,00 € im Rahmen dieser Intervention SRD03 nicht förderfähig.

2. Der Kauf von Ausrüstung und Mobiliar für die Ausstellung und Verkostung von landwirtschaftlichen Weinerzeugnissen wird im Rahmen der sektoralen Weinintervention - Investitionen (ex OCM Vino) gefördert und ist daher im Rahmen der Intervention SRD03 nicht förderfähig.

Kumulierbarkeit der Beihilfe

1. Die im Rahmen dieser Maßnahme finanzierten Ausgaben kommen nicht für eine andere Finanzierung durch Finanzinstrumente der Europäischen Union in Betracht.

2. Dieselben Ausgaben können nur dann durch nationale (staatliche oder regionale) Beihilferegelungen unterstützt werden, wenn der kumulierte Gesamtbetrag, der mit den verschiedenen Formen der Unterstützung gewährt wird, die maximale Beihilfeintensität oder den für die betreffende Art der Intervention geltenden Beihilfebetrag gemäß Titel III der Verordnung (EU) 2021/2115 nicht überschreitet.

Auswahl der Beihilfeanträge

l Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Beihilfeantrags die Anforderungen für die Punktevergabe erfüllen.

Die einheitliche Rangliste für den Zugang zu den eingereichten Beihilfeanträgen wird auf der Grundlage der gemäß Punkt 7 des Beschlusses Nr. 1959/2024 vergebenen und im beigefügten Dokument aufgeführten Punktzahlen erstellt.

Beschränkungen

Bedingungen für die Förderfähigkeit der Antragsteller

Zum Zeitpunkt der Einreichung des Beihilfeantrags ist jeder Antragsteller verpflichtet, seine eigene elektronische Betriebsakte gemäß dem Präsidialerlass Nr. 503/99 ff. und ii einzurichten und zu aktualisieren. Die Betriebsakte ist die Gesamtheit der vom Betrieb gemeldeten, kontrollierten und überprüften Informationen, die über das InVeKoS eindeutig festgestellt werden. Informationen über die Betriebsdatei erhalten Sie bei der Zahlstelle der Provinz - APPAG - unter folgendem Link: http://www.appag.provincia.tn.it/APPAG/Fascicolo-aziendale.

Bei allen Investitionsmaßnahmen muss der Antragsteller Eigentümer oder Inhaber eines eingetragenen dinglichen Nutzungsrechts an den Parzellen oder Gebäuden sein, die Gegenstand der Intervention sind, um die Einhaltung der unter Punkt 12 genannten Bestimmungsbeschränkungen zu gewährleisten. Alternativ kann diese Voraussetzung auch von einem Gesellschafter des antragstellenden Unternehmens erfüllt werden, sofern das Eigentum oder ein sonstiges dingliches Recht zu 100 % den Gesellschaftern des Unternehmens zuzurechnen ist.

Das Erfordernis des Eigentums an der Immobilie oder des Eigentums an einem eingetragenen dinglichen Recht an der Immobilie ist in den folgenden Fällen nicht erforderlich

a)Investitionen mit einem Betrag von bis zu 100.000,00 Euro, sofern die betreffenden Vermögenswerte im Besitz des Antragstellers sind und der Eigentümer die Ausführung der mit der Investition beabsichtigten Arbeiten genehmigt

b)Vorhaben, die sich auf Arbeiten an Strukturen beziehen, die Eigentum von öffentlichen Einrichtungen, gemeinnützigen Einrichtungen, Konsortien oder Stiftungen sind, die an Landwirte verpachtet oder mit einem ordnungsgemäß eingetragenen Nutzungstitel versehen sind.

An wen es sich richtet

Begünstigte sind einzelne oder verbundene landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne von Artikel 2135 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit Ausnahme von Unternehmern, die ausschließlich forstwirtschaftliche und aquakulturelle Tätigkeiten ausüben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz einer landwirtschaftlichen Mehrwertsteuernummer und bei der C.C.I.A.A. registriert sind.

Für die Einreichung des Antrags ist es erforderlich, dass

- eine digitale Unterschrift;

- Die Person, die den Antrag einreicht (der Antragsteller oder der beauftragte Berater), muss für das Portal akkreditiert sein, wie auf dieser Webseite angegeben.

Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital signiert werden, andernfalls ist er unzulässig.

Wenn Sie Hilfe beim Zugriff auf das Portal und bei der Aktivierung benötigen, wenden Sie sich bitte an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Es kann nur ein Antrag eingereicht werden

Folgende Gründe sind für die Unzulässigkeit des Antrags maßgebend

  1. Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung der Anträge
  2. das Fehlen von Informationen, die eine eindeutige Identifizierung des Antragstellers ermöglichen;
  3. fehlende Unterzeichnung des Antrags durch den gesetzlichen Vertreter;
  4. die Einreichung von Anträgen unter Verwendung anderer als der oben beschriebenen Methoden;
  5. Anträge, die von einer anderen Person als dem gesetzlichen Vertreter oder einer ausdrücklich beauftragten Person oder ohne Unterschrift unterzeichnet wurden.

So geht es

Der Antrag muss bis zum 30. April 2025 online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento eingereicht werden. Der Zugang zum reservierten Bereich ist nur registrierten Nutzern gestattet.

SRTrento kann auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/ aufgerufen werden.

Zeiten und Fristen

2025 30 Apr

Termini presentazione domande SRD03 - investimenti per la diversificazione aziende agricole 02.12.2024 ⇢ 30.04.2025

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

das Verfahren endet mit einer Entscheidung des Direktors des Landwirtschaftsdienstes innerhalb von 120 Tagen nach der Genehmigung der Rangliste (Tage, an denen das Verwaltungsverfahren abläuft), mit der dem Antragsteller der Beitrag gewährt oder verweigert wird. Bei der Bewilligung des Beitrags können Bedingungen und Einschränkungen in Bezug auf das spezifische Investitionsprojekt festgelegt werden;

VERFAHRENSABLAUF

Das Verfahren zur Gewährung oder Ablehnung der Beihilfe ist wie folgt strukturiert:

1. Verfahren zur Genehmigung einer Rangliste der eingereichten Anträge durch Festlegung des Direktors des Landwirtschaftsdienstes innerhalb von 45 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge;

2. Mitteilung des Verfahrensleiters an den Antragsteller über die Position in der Rangliste, die für eine Finanzierung in Frage kommt, über den eventuellen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung der Unterlagen für die Voruntersuchung und über den Antrag auf eine computergestützte Berechnung der geschätzten Kosten in Form einer Tabelle (.xls .xlsx .odf)

3.alternativ wird dem Antragsteller eine Mitteilung über die Position in der Rangliste der nicht förderfähigen Projekte übermittelt;

4. die vorliegenden Kriterien sehen eine einzige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Intervention SRD03 in der Programmplanung 2023-2027 vor, und für diese Aufforderung werden alle im CSR-Finanzplan 2023-2027 verfügbaren Mittel verwendet. Aus diesem Grund wird es als notwendig erachtet, am Ende der Genehmigungen (oder eventuellen Ablehnungen) der Anträge, die in der Prioritätenliste innerhalb der maximalen Frist von 18 Monaten ab dem Datum der Genehmigung derselben an geeigneter Stelle für eine Finanzierung platziert sind, alle Einsparungen wieder einzuziehen, die sich aus folgenden Gründen ergeben: geringerer Bedarf während der Prüfung der einzelnen Anträge, Verzicht, Widerruf oder reduzierte Zahlungen und alles andere, was zur Verfügbarkeit von Ressourcen innerhalb des für die SRD03 CSR-Intervention aufgestellten Finanzplans führen kann. Mit diesen Mitteln wird die Prioritätenliste der darin enthaltenen und aufgrund der Ausschöpfung der Mittel nicht finanzierten Anträge durchlaufen. Das Scrolling kann auch nach einer im CSR-Finanzplan für SRD03 genehmigten Aufstockung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck werden die Antragsteller aufgefordert, ihr Interesse an einer Finanzierung zu bestätigen. Die Fristen des Verfahrens beginnen wieder ab dem Tag nach der Genehmigung der Prioritätenliste, mit der die finanzielle Verfügbarkeit und die Anträge, die unter diese Bestimmung fallen, bestätigt werden;

5. das Verfahren endet mit einer Entscheidung des Direktors des Landwirtschaftsdienstes innerhalb von 120 Tagen nach der Genehmigung der Rangliste (Tage, an denen das Verwaltungsverfahren abläuft), mit der dem Antragsteller der Beitrag gewährt oder verweigert wird. Der Bescheid über die Gewährung des Beitrags kann Bedingungen und Auflagen in Bezug auf das konkrete Investitionsvorhaben enthalten;

6. Mitteilung über die Gewährung/Ablehnung des Zuschusses.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione dei termini e delle modalità di agevolazione ai sensi dell'intervento SRD03 'Investimenti nelle aziende agricole per la diversificazione in attività non agricole' - del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027. Apertura bando 2025.

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Immagine decorativa per il contenuto Criteri di selezione Interventi SRD01, SRD02, SRD03, SRD04, SRD07, SRD11, SRD13, SRD15

Criteri di selezione approvati dal Comitato di Monitoraggio del CSR Trento per gli Interventi sugli Investimenti (SRD)

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 10:05

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