Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

SRD03 – Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe zur Diversifizierung

  • Nicht aktiv

Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist am 30.04.2025 abgelaufen.

Maßnahme SRD03 – Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe zur Diversifizierung in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten – Strategischer Plan der GAP 2023–2027. Die Frist für die Einreichung der Anträge ist am 30.04.2025 abgelaufen.

Beschreibung

Die Maßnahme zielt darauf ab, Investitionen in die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe zu fördern, die das Wirtschaftswachstum und die nachhaltige Entwicklung in ländlichen Gebieten begünstigen und gleichzeitig zur Verbesserung des territorialen Gleichgewichts sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht beitragen. 
Darüber hinaus trägt sie zur Erreichung der allgemeinen Ziele gemäß Artikel 5 Buchstabe c (Stärkung des sozioökonomischen Gefüges ländlicher Gebiete) sowie der folgenden Ziele gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei:

  • SO2 Verbesserung der Marktorientierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe kurz- und langfristig, unter anderem durch eine stärkere Fokussierung auf Forschung, Technologie und Digitalisierung.
  • SO8 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, Geschlechtergleichstellung – einschließlich der Beteiligung von Frauen in der Landwirtschaft –, sozialer Inklusion und lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich der Kreislaufbioökonomie und der nachhaltigen Forstwirtschaft.

Im Rahmen der spezifischen Ziele, die im Maßnahmenblatt SRD03 des PSP vorgesehen sind, werden folgende Investitionsmaßnahmen durchgeführt:

1. Investitionen in den Agrotourismus (einschließlich pädagogischer Bauernhöfe) und den Weintourismus

2. Soziale Landwirtschaft

3. Anlagen zur Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung von Erzeugnissen, die nicht unter Anhang I des AEUV fallen und überwiegend aus betriebseigenen Erzeugnissen gewonnen werden.

Weitere Informationen zu den Förderkriterien, den förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben, den Auswahlkriterien sowie den Modalitäten für die Einreichung des Förderantrags sind im Text der Ausschreibung enthalten, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1959 vom 29. November 2024 genehmigt wurde.

Zeitplan der Ausschreibungen, Maßnahme und Förderbetrag pro Ausschreibung

Die öffentlichen Gesamtausgaben für die Maßnahme SRD03 im Programmplanungszeitraum 2023–2027 belaufen sich auf 3.871.319,55 Euro.

JAHR BETRAG
2025 3.871.319,55 Euro

Form und Umfang der Förderung sowie Ausgabenobergrenzen der Maßnahme

1. Die Förderung wird in Form eines Kapitalzuschusses gewährt.

2. Die Zuschüsse werden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis“-Beihilfen gewährt.Der Gesamtbetrag der von einem Mitgliedstaat einem einzelnen Unternehmen gewährten „De-minimis“-Beihilfen darf innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren 300.000 EUR nicht überschreiten.

3. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der folgenden Tabelle:

                 

Beschreibung Beihilfesatz
Kauf von beweglichen Vermögensgegenständen, Erwerb und Entwicklung von Software 30 %
Investitionen in Immobilien und Anlagen, einschließlich solcher zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen 40 %
Jugendliche * (10 %) – bewegliche Güter (30 %) 40
Jugendliche * (10 %) – Immobilien (40 %) 50 %

4. Der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben pro Beihilfeantrag beträgt 30.000,00 Euro ohne Mehrwertsteuer, sowohl in der Bewilligungsphase als auch bei der endgültigen Abrechnung.

5. Die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben pro Beihilfeantrag beträgt 500.000,00 Euro ohne Mehrwertsteuer.

6. Bei Anträgen von Landwirten, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags das 65. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die maximale förderfähige Ausgabenhöhe 100.000,00 Euro ohne MwSt. Bei Gesellschaften und Unternehmensverbänden gilt diese Bestimmung, wenn das Durchschnittsalter der Gesellschafter über 65 Jahre liegt.

7. Die spezifischen Ausgabenobergrenzen für die einzelnen Investitionsvorhaben sind in Anhang 1 des Beschlusses Nr. 1959/2024 aufgeführt.

Vereinbarkeit und Kumulierung mit anderen Beihilfen und Vergünstigungen

Hinsichtlich der Kumulierbarkeit von Beihilfen und der Doppelfinanzierung gelten die Bestimmungen in Abschnitt 4.7.3, Absatz 2 des PSP. In Anwendung von Kapitel 4.7.3 werden die Beihilfeanträge und Zahlungsanträge über ein Informationssystem eingereicht, das dazu dient, die Doppelfinanzierung von Maßnahmen zu überwachen und zu verhindern sowie die für die Maßnahme geltende maximale Beihilfeintensität gemäß Titel III der Verordnung (EU) 2021/2115 einzuhalten.

Abgrenzung (Doppelfinanzierung)

1. In Bezug auf die Maßnahme SRG06 – LEADER – Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien: Für Antragsteller, die im territorialen Anwendungsbereich der Maßnahme SRG06 tätig sind, sind im Rahmen dieser Maßnahme SRD03 für jedes einzelne Projekt Initiativen mit beantragten Ausgaben von weniger als 250.000,00 Euro nicht förderfähig.

2. Der Erwerb von Ausrüstung und Einrichtungsgegenständen für die Ausstellung und Verkostung von betriebseigenen Weinprodukten wird im Rahmen der sektoralen Weinmaßnahme – Investitionen (ehemals GMO Wein) gefördert und ist daher im Rahmen der Maßnahme SRD03 nicht förderfähig.

Kumulierbarkeit der Beihilfen

1. Die im Rahmen dieser Maßnahme finanzierten Ausgaben können nicht durch andere Finanzinstrumente der Europäischen Union gefördert werden.

2. Für dieselben Ausgaben ist eine Förderung im Rahmen nationaler (staatlicher oder regionaler) staatlicher Beihilferegelungen nur zulässig, wenn der kumulierte Gesamtbetrag, der durch die verschiedenen Förderformen gewährt wird, die maximale Beihilfeintensität oder den für die betreffende Fördermaßnahme geltenden Beihilfebetrag nicht überschreitet, gemäß den Bestimmungen in Titel III der Verordnung (EU) 2021/2115.

Auswahl der Beihilfeanträge

l Die Voraussetzungen für die Vergabe von Punkten müssen vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags erfüllt sein.

Die Erstellung der einheitlichen Rangliste für den Zugang zu den Fördermitteln aus den eingereichten Förderanträgen erfolgt auf der Grundlage der vergebenen Punkte, wie in Punkt 7 des Beschlusses Nr. 1959/2024 festgelegt und im beigefügten Dokument aufgeführt.

Beschränkungen

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit der Antragsteller

Zum Zeitpunkt der Einreichung des Beihilfeantrags ist jeder Antragsteller verpflichtet, seine elektronische Betriebsakte gemäß dem Präsidialdekret Nr. 503/99 in der jeweils gültigen Fassung anzulegen und auf dem neuesten Stand zu halten. Die Betriebsakte umfasst die vom Betrieb gemeldeten Informationen, die über das SIGC kontrolliert, überprüft und eindeutig verifiziert wurden. Für Informationen zur Betriebsakte können Sie sich unter folgendem Link an die Landeszahlungsstelle (APPAG) wenden:http://www.appag.provincia.tn.it/APPAG/Fascicolo-aziendale.

Bei allen Investitionsvorhaben muss der Antragsteller, um die Einhaltung der in Punkt 12 genannten Zweckbindung zu gewährleisten, Eigentümer oder Inhaber eines eingetragenen dinglichen Nutzungsrechts an den Grundstücken oder Gebäuden sein, die Gegenstand der Maßnahme sind. Alternativ kann diese Voraussetzung auch von einem Gesellschafter des antragstellenden Unternehmens erfüllt werden, sofern 100 % des Eigentums oder eines sonstigen dinglichen Rechts auf die Gesellschafter des Unternehmens zurückzuführen sind.

Die Voraussetzung des Eigentums an der Immobilie oder des eingetragenen dinglichen Nutzungsrechts an der Immobilie entfällt in folgenden Fällen:

a) Investitionen in Höhe von höchstens 100.000,00 Euro, sofern die betreffenden Vermögensgegenstände vom Antragsteller aufgrund eines ordnungsgemäß eingetragenen Nutzungsrechts gehalten werden und der Eigentümer die Durchführung der im Rahmen der Investition vorgesehenen Arbeiten genehmigt;

 b) Maßnahmen an Bauwerken, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen, gemeinnütziger Vereinigungen, Konsortien oder Stiftungen befinden und die aufgrund eines ordnungsgemäß eingetragenen Nutzungsrechts an Landwirte verpachtet oder in Konzession vergeben wurden.

An wen es sich richtet

Begünstigte sind landwirtschaftliche Unternehmer, entweder als Einzelunternehmer oder als Gesellschaften im Sinne von Art. 2135 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit Ausnahme von Unternehmern, die ausschließlich forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, Aquakultur ausüben und zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine landwirtschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie eine Eintragung in das Handelsregister (C.C.I.A.A.) verfügen.

Um den Antrag einzureichen, ist Folgendes erforderlich:

- über eine digitale Signatur zu verfügen;

- die Person, die den Antrag einreicht (der Antragsteller oder der beauftragte Berater), muss sich auf dem Portal registrieren, wie auf dieser Webseite beschrieben

Der Antrag muss von der zur Unterzeichnung des Dokuments berechtigten Person digital signiert werden, andernfalls ist er unzulässig.

Für eventuelle Unterstützung beim Zugang und bei der Freischaltung für das Portal können Sie sich per E-Mail anhelpdesk.srtrento@provincia.tn.it wenden.

Es darf nur ein einziger Förderantrag eingereicht werden.

Folgende Gründe führen zur Unzulässigkeit des Antrags:

  1. die Nichteinhaltung der Fristen für die Einreichung der Anträge;
  2. das Fehlen von Angaben, die eine eindeutige Identifizierung des Antragstellers ermöglichen;
  3. die fehlende Unterschrift des gesetzlichen Vertreters auf dem Antrag;
  4. die Einreichung von Anträgen in einer anderen als der oben genannten Form;
  5. Anträge, die von einer anderen Person als dem gesetzlichen Vertreter oder einer ausdrücklich bevollmächtigten Person unterzeichnet wurden oder keine Unterschrift enthalten.

So geht es

Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento innerhalb der Frist bis zum 30. April 2025eingereicht werden .Der Zugang zum geschützten Bereich ist ausschließlich registrierten Nutzern gestattet.

SRTrento ist auch über das Portalhttps://a4g.provincia.tn.it/ erreichbar.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Hinsichtlich der Unterlagen, die dem Beihilfeantrag beizufügen sind – andernfalls ist dieser unzulässig –, wird auf Punkt 7.5 des Beschlusses über die Kriterien Nr. 1959/2024 verwiesen.

Formulare

Zeiten und Fristen

2025 30 Apr

Termini presentazione domande SRD03 - investimenti per la diversificazione aziende agricole 02.12.2024 ⇢ 30.04.2025

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Verfahren endet mit einer Entscheidung des Leiters der Landwirtschaftsabteilung innerhalb von 120 Tagen nach Genehmigung der Rangliste (Frist für den Abschluss des Verwaltungsverfahrens) über die Gewährung oder Ablehnung des Zuschusses für den Antragsteller. Mit dem Bescheid über die Gewährung des Zuschusses können in Bezug auf das jeweilige Investitionsvorhaben begründete Bedingungen und Auflagen festgelegt werden;

VERFAHRENSABLAUF

Das Verfahren zur Gewährung oder Ablehnung des Zuschusses ist wie folgt aufgebaut:

1. Genehmigungsverfahren, bei dem der Leiter der Abteilung für Landwirtschaft innerhalb von45 Tagenab dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist eine Rangliste der eingereichten Anträge erstellt;

2. Benachrichtigung des Antragstellers durch den Verfahrensverantwortlichen über die für eine Förderung in Frage kommende Position in der Rangliste, über eine eventuelle Aufforderung zur Berichtigung oder Ergänzung der Unterlagen für die Prüfung sowie über die Anforderung einer Kostenvoranschlagsaufstellung in elektronischer Form als Tabellenkalkulation (.xls, .xlsx, .odf);

3. Alternativ wird dem Antragsteller eine Mitteilung über seine Platzierung in der Rangliste auf einem für eine Förderung nicht in Frage kommenden Platz zugesandt;

4. Die vorliegenden Kriterien sehen eine einzige Ausschreibung für die Maßnahme SRD03 im Programmplanungszeitraum 2023–2027 vor, wobei diese Ausschreibung alle im Finanzplan des CSR 2023–2027 verfügbaren Mittel ausschöpft. Aus diesem Grund wird es als notwendig erachtet, nach Abschluss der Genehmigungen (oder etwaiger Ablehnungen) der Anträge, die in der Prioritätenrangliste auf einer für eine Förderung in Frage kommenden Position stehen, innerhalb einer Frist von höchstens 18 Monaten ab dem Datum der Genehmigung dieser Rangliste etwaige Einsparungen zu nutzen, die sich ergeben aus: geringerem Mittelbedarf bei der Prüfung der einzelnen Anträge, aus Verzichtserklärungen, Rücknahmen oder geringeren Auszahlungen sowie aus sonstigen Gründen, die zur Verfügbarkeit von Mitteln innerhalb des für die Maßnahme SRD03 des CSR festgelegten Finanzplans führen können. Mit diesen Mitteln erfolgt eine Nachrückung in der Prioritätenrangliste der darin aufgeführten Anträge, die aufgrund erschöpfter Mittel nicht finanziert wurden. Die Nachrückung kann auch infolge etwaiger genehmigter Aufstockungen des Finanzplans des CSR für die Maßnahme SRD03 erfolgen. Zu diesem Zweck werden die Antragsteller gebeten, ihr Interesse an der Finanzierung zu bestätigen. Die Fristen des Verfahrens beginnen erneut am Tag nach der Genehmigung der Prioritätenrangliste, mit der die Verfügbarkeit der Mittel und die Anträge, die unter diese Prognose fallen, bestätigt werden;

5. Das Verfahren endet mit einer Entscheidung des Leiters des Landwirtschaftsamtes innerhalb von120 Tagen nach Genehmigung der Rangliste (Frist für den Abschluss des Verwaltungsverfahrens) über die Gewährung oder Ablehnung des Zuschusses an den Antragsteller. Mit dem Bescheid über die Gewährung des Zuschusses können in Bezug auf das jeweilige Investitionsvorhaben begründete Bedingungen und Auflagen festgelegt werden;

6. Mitteilung über die Gewährung bzw. Ablehnung des Zuschusses.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione dei termini e delle modalità di agevolazione ai sensi dell'intervento SRD03 'Investimenti nelle aziende agricole per la diversificazione in attività non agricole' - del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027. Apertura bando 2025.

Weiterlesen

Immagine decorativa per il contenuto Criteri di selezione Interventi SRD01, SRD02, SRD03, SRD04, SRD07, SRD11, SRD13, SRD15

Criteri di selezione approvati dal Comitato di Monitoraggio del CSR Trento per gli Interventi sugli Investimenti (SRD)

Weiterlesen

OGGETTO: Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027: approvazione della graduatoria delle istanze di contributo presentate ai sensi della deliberazione della Giunta Provinciale n. 1959 del 29 novembre 2024, per l'intervento SRD03 'Investimenti nelle aziende agricole per la diversificazione in attività non agricole'.

Weiterlesen

Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027: 1° scorrimento della graduatoria delle istanze di contributo presentate ai sensi della deliberazione della Giunta Provinciale n. 1959 del 29 novembre 2024, per l'intervento SRD03 'Investimenti nelle aziende agricole per la diversificazione in attività non agricole'.

Weiterlesen

Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027: 2° scorrimento della graduatoria delle istanze di contributo presentate ai sensi della deliberazione della Giunta Provinciale n. 1959 del 29 novembre 2024, per l'intervento SRD03 'Investimenti nelle aziende agricole per la diversificazione in attività non agricole'.

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.09.2026 18:21

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren