Beschreibung
Die Intervention zielt darauf ab, die klimatisch-ökologische Leistung von landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern und den Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben zu erhöhen. Besonderes Augenmerk wird auf die Durchführung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben gelegt, die darauf abzielen, die Entwicklung von Viehzuchtbetrieben hin zu einem nachhaltigeren und ethischeren Modell durch die Einführung innovativer und präziserer Managementsysteme zu fördern, die den Tierschutz und die Biosicherheit verbessern.
Diese Ziele werden verfolgt, indem die Begünstigten dieser Intervention (Antragsteller, die im Milch- und Rinderzuchtsektor tätig sind) nur unter den Betrieben ermittelt werden, die eine Verbindung zu dem Gebiet haben, das durch die Anwendung des Parameters UBA/ha, der unter 2,5 liegen muss, bewertet wird. Diese Betriebe stellen eine Garnison der landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Gebiete dar; ihr Vorhandensein und ihre Sicherung ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Aufgabe der in den empfindlichsten Zonen gelegenen Gebiete zu vermeiden.
Die spezifischen Ziele der Intervention sind
a) Rationalisierung der landwirtschaftlichen Produktionsverfahren, die den Ausstoß von klimawirksamen Gasen (Methan und Distickstoffoxid) und anderen Luftschadstoffen (Ammoniak) verringern und/oder die Fähigkeit des Bodens zur Kohlenstoffbindung erhöhen.
b) Förderung der Entwicklung der Tierhaltung hin zu einem nachhaltigeren und ethischeren Modell, auch durch die Einführung innovativer und präziserer Managementsysteme, die das Wohlergehen der Tiere und die Biosicherheit verbessern, auch im Hinblick auf antimikrobielle Resistenzen.
Die folgenden Investitionsvorhaben sind im Rahmen der spezifischen Ziele des Interventionsblatts SRD02 förderfähig:
1. Tierhaltungsstrukturen und der Produktion dienende Strukturen;
2. Besiedlung von landwirtschaftlichen Flächen;
3. Maschinen (nicht-fossile Brennstoffe) und Geräte;
4. Lieferung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den landwirtschaftlichen Bedarf.
Weitere Informationen zu den Förderkriterien, den zuschussfähigen und nicht zuschussfähigen Ausgaben, den Auswahlkriterien und den Modalitäten für die Beantragung der Beihilfen sind dem Text der Mitteilung zu entnehmen, die mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 1962 vom 29. November 2024 genehmigt wurde.