Beschreibung
Die Maßnahme zielt darauf ab, die klimabezogenen und ökologischen Leistungen landwirtschaftlicher Betriebe zu steigern und das Tierwohl in den Tierhaltungsbetrieben zu verbessern. Besonderes Augenmerk legt die Maßnahme auf betriebliche Investitionen, die darauf abzielen, die Entwicklung der Tierhaltungsbetriebe hin zu einem nachhaltigeren und ethischeren Modell zu fördern. Dies soll durch die Einführung innovativer und präziser Managementsysteme geschehen, die das Wohlergehen der Tiere und die Biosicherheit verbessern.
Diese Ziele werden durch die Auswahl der Begünstigten dieser Maßnahme (Antragsteller, die im Milch- und Fleischviehhaltungssektor tätig sind) ausschließlich unter den Betrieben verfolgt, die eine Verbindung zum Gebiet aufweisen, die anhand des UBA/ha-Werts bewertet wird, der unter 2,5 liegen muss. Diese Betriebe gewährleisten die Pflege landwirtschaftlicher und nichtlandwirtschaftlicher Flächen; ihre Existenz und ihr Erhalt sind eine wesentliche Voraussetzung, um die Aufgabe von Flächen in den besonders gefährdeten Gebieten zu verhindern.
Die spezifischen Ziele der Maßnahme sind:
a) Rationalisierung der landwirtschaftlichen Produktionsprozesse, um die Emissionen klimaschädlicher Gase (Methan und Distickstoffmonoxid) sowie anderer Luftschadstoffe (Ammoniak) zu verringern und/oder die Kohlenstoffbindung im Boden zu erhöhen.
b) Förderung der Entwicklung der Tierhaltung hin zu einem nachhaltigeren und ethischeren Modell, auch durch die Einführung innovativer und präziser Bewirtschaftungssysteme, die das Tierwohl und die Biosicherheit verbessern, auch im Hinblick auf die Antibiotikaresistenz.
Im Rahmen der spezifischen Ziele, die im Maßnahmenblatt SRD02 vorgesehen sind, sind folgende Investitionsvorhaben förderfähig:
1. Tierhaltungsanlagen und Produktionsanlagen;
2. Erschließung landwirtschaftlicher Flächen;
3. Maschinen (ohne fossile Brennstoffe) und Ausrüstung;
4. Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen für den betrieblichen Bedarf.
Weitere Informationen zu den Förderkriterien, den förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben, den Auswahlkriterien und den Modalitäten für die Einreichung des Beihilfeantrags sind im Text der Ausschreibung enthalten, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1855 vom 28. November 2025 genehmigt wurde.