Rente für Arbeitnehmer, die unter Lärmschwerhörigkeit leiden

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Rente für Arbeitnehmer, die aufgrund von Lärmschwerhörigkeit dauerhaft arbeitsunfähig sind und für die das INAIL keine vergleichbare Leistung erbringt.

Beschreibung

Es handelt sich um eine Rente für dauerhafte Invalidität aufgrund von Lärmschäden, die Arbeitnehmern mit Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol gewährt wird, die keinen Anspruch auf ähnliche Leistungen des INAIL haben.

Die Personen, die an einer lärmbedingten Berufsschwerhörigkeit leiden, müssen sich diese Behinderung bei der Ausübung und infolge einer Arbeitstätigkeit zugezogen haben, die unter die in Artikel 1 der konsolidierten Fassung der Bestimmungen über die Pflichtversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vorgesehenen Tätigkeiten fällt.

An wen es sich richtet

Bürger, die bereits eine Berufslärmrente beziehen, können ihre Positionsdaten oder die Art der Rentenzahlung aktualisieren.

Anspruchsberechtigte Erben können einen Antrag auf Abrechnung ausstehender Raten einer Berufslärmrente stellen.

So geht es

Um die persönlichen Daten zu aktualisieren oder die neue Art der Rentenzahlung mitzuteilen, können die Berechtigten die hier veröffentlichte Erklärung zur Aktualisierung der Daten zusammen mit einer Kopie ihres Personalausweises einreichen.

Die berechtigten Erben können den Antrag auf Abrechnung stellen, indem sie die hier veröffentlichte Erklärung anstelle der Bescheinigung und der eidesstattlichen Versicherung ausfüllen und zusammen mit der unten unterzeichneten Datenschutzerklärung zur Kenntnisnahme und einer Kopie ihres Personalausweises zurücksenden.

Die Erben müssen sich vergewissern, dass sie den Gesamtbetrag der ausstehenden Raten der Lärmtaubheitsrente in das Nachlassvermögen der Erbschaftserklärung aufgenommen haben, wenn eine Verpflichtung zur Vorlage besteht.

Die Unterlagen können per E-Mail an apapi.invalidicivili@pec.provincia.tn.it eingereicht werden .

Es besteht die Möglichkeit, einen Termin in den Büros der Provinzagentur für ergänzende Hilfe und Wohlfahrt in Trient, Via Zambra 42 Torre B, zu vereinbaren.

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag, der auf den Eingang der INAIL-Mitteilung/des Antrags auf Begleichung der ausstehenden Raten durch die Erben folgt, oder ab der Einleitung des Verfahrens von Amts wegen.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Provvidenze a favore dei lavoratori affetti da sordità da rumori (B.U. 13 gennaio 1976, n. 2)

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Kontakt

APAPI - Settore pensione regionale di vecchiaia e liquidazione rette mantenimento minori in affido extra parentale.

PEC:
apapi.pensionecasalinghe@pec.provincia.tn.it

Telefono dalle 9.00 alle 12.00 - Annalisa Caldonazzi - Funzionario amministrativo e organizzativo:
0461 - 493255

Telefono dalle 9.00 alle 12.00 - Irene Rizzi - assistente :
0461 - 493256

email:
annalisa.caldonazzi@provincia.tn.it

email:
irene.rizzi@provincia.tn.it

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