Beschreibung
Bereits seit 1990 hat der Provinzgesetzgeber (Provinzgesetz Nr. 32 vom 27. November 1990 über "Provinzinterventionen zur Wiederherstellung und Aufwertung der Umwelt") die Durchführung von Interventionen zur Erhaltung des ökologischen, kulturellen und künstlerischen Erbes sowie zum Schutz und zur Aufwertung der touristischen Aktivitäten vorgesehen, die gleichzeitig der Beschäftigungsförderung dienen.
Die zuständige Dienststelle sorgt für die Planung und Durchführung der Maßnahmen, indem sie die Arbeiten an Arbeits- oder Sozialgenossenschaften und deren Konsortien vergibt, die über die erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen sowie über spezifische Erfahrungen und Kompetenzen in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen verfügen.
Für die Durchführung dieser Interventionen stellen die beauftragten Einrichtungen Arbeitnehmer nach den Kriterien des Provinzbeschlusses Nr. 273 vom 22. Februar 2018 ein.
Vor der Vermittlung des Personals führt die Dienststelle Gruppen- und Einzelgespräche durch, um alle Personen besser kennenzulernen und den für die individuellen Merkmale am besten geeigneten Arbeitsplatz zu ermitteln. Die in den Gesprächen gesammelten Informationen werden dann mit den Personalanfragen der öffentlichen Einrichtungen in der Region abgeglichen. Die öffentlichen Einrichtungen - Gemeinden, Bezirke, Museen, Bibliotheken, Materialsammelstellen, Altenheime usw. - werden zu Empfängern von Personal. - Sie werden somit zu Empfängern von Personal, das ihrem jeweiligen Bedarf an Arbeitskräften entspricht.
Die Auswahl der Arbeitskräfte erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Berufserfahrung, der Eignung, des Potenzials, der im Vorstellungsgespräch gezeigten Neigungen, möglicher Einschränkungen und des Wohnorts.
Beschränkungen
ACHTUNG: 12 Monate nach Beendigung der Sozialhilfe kann der Antrag nicht mehr gestellt werden.