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Rekrutierung im Rahmen des Projekts

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Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien für den Zugang zu den PROGETTONE-Aktivitäten

Beschreibung

Bereits seit 1990 hat der Provinzgesetzgeber (Provinzgesetz Nr. 32 vom 27. November 1990 über "Provinzinterventionen zur Wiederherstellung und Aufwertung der Umwelt") die Durchführung von Interventionen zur Erhaltung des ökologischen, kulturellen und künstlerischen Erbes sowie zum Schutz und zur Aufwertung der touristischen Aktivitäten vorgesehen, die gleichzeitig der Beschäftigungsförderung dienen.

Die zuständige Dienststelle sorgt für die Planung und Durchführung der Maßnahmen, indem sie die Arbeiten an Arbeits- oder Sozialgenossenschaften und deren Konsortien vergibt, die über die erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen sowie über spezifische Erfahrungen und Kompetenzen in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen verfügen.

Für die Durchführung dieser Interventionen stellen die beauftragten Einrichtungen Arbeitnehmer nach den Kriterien des Provinzbeschlusses Nr. 273 vom 22. Februar 2018 ein.

Vor der Vermittlung des Personals führt die Dienststelle Gruppen- und Einzelgespräche durch, um alle Personen besser kennenzulernen und den für die individuellen Merkmale am besten geeigneten Arbeitsplatz zu ermitteln. Die in den Gesprächen gesammelten Informationen werden dann mit den Personalanfragen der öffentlichen Einrichtungen in der Region abgeglichen. Die öffentlichen Einrichtungen - Gemeinden, Bezirke, Museen, Bibliotheken, Materialsammelstellen, Altenheime usw. - werden zu Empfängern von Personal. - Sie werden somit zu Empfängern von Personal, das ihrem jeweiligen Bedarf an Arbeitskräften entspricht.

Die Auswahl der Arbeitskräfte erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Berufserfahrung, der Eignung, des Potenzials, der im Vorstellungsgespräch gezeigten Neigungen, möglicher Einschränkungen und des Wohnorts.

Beschränkungen

ACHTUNG: 12 Monate nach Beendigung der Sozialhilfe kann der Antrag nicht mehr gestellt werden.

An wen es sich richtet

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:

1. Entlassung aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag aus objektiven Gründen im Zusammenhang mit der Reduzierung, Umwandlung oder Einstellung der Produktionstätigkeit / Kündigung aus triftigem Grund wegen Nichtzahlung des Gehalts / einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 604/66;

2. sich im Zustand der Arbeitslosigkeit befinden oder in einem laufenden Arbeitsverhältnis von höchstens 6 Monaten stehen

3. seit mindestens fünf Jahren unmittelbar vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder seit zehn Jahren zu Lebzeiten ununterbrochen in der Provinz Trient wohnhaft und ansässig gewesen sein, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr in der Provinz Trient wohnhaft und ansässig gewesen sind

4. zum Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mindestens 53 Jahre alt sein (Männer) bzw. 49 Jahre alt sein (Frauen)

5. zum Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Mindestbeitragszeit von 15 Jahren aufweisen ;

6. zum letzten 30. September eine Anzahl von fehlenden Jahren für den Erwerb der Mindestvoraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand von nicht mehr als 8 Jahren aufweisen (diese Anforderung erhöht sich zugunsten von Frauen um 12 Monate für jedes Kind, höchstens jedoch um 2 Jahre)

7. dass ich die erste Voraussetzung für die Gewährung einer Altersrente noch nicht erfüllt habe und dass ich die Voraussetzung für eine Altersrente nicht innerhalb der nächsten sechs Monate erfüllen werde

8. dass er/sie keinen Antrag auf APE sociale gestellt hat.

Die Alters- und Beitragsvoraussetzungen können erfüllt sein, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Entlassung aus gerechtfertigten sachlichen Gründen nach dem 01.02.2012 erfolgte, auch durch einen oder mehrere befristete oder untergeordnete Verträge mit einer Gesamtdauer von mindestens 6 Monaten.

So geht es

Der Antrag auf Zugang muss beim Servizio Lavoro (Arbeitsamt) gestellt werden, auch über ein Patronatsinstitut, das eine Vereinbarung mit der Provinz hat. Das Arbeitsamt bzw. das Patronatsinstitut ist dafür zuständig, den beglaubigten Kontoauszug beim INPS anzufordern und den fehlenden Zeitraum für den Erwerb der Rentenansprüche zu berechnen.

Der Antrag muss innerhalb der folgenden Fristen eingereicht werden

- vom 1. April bis zum 30. Juni für Personen, die in der zweiten Jahreshälfte keine staatliche oder provinziale Einkommensunterstützung mehr erhalten haben oder erhalten werden;

- vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember für diejenigen, die ihre staatliche oder provinziale Einkommensunterstützung in der ersten Hälfte des folgenden Jahres eingestellt haben oder einstellen werden.

Die Patenschaftsinstitute reichen die vollständigen Anträge bis Juli und Januar bei der Arbeitsverwaltung ein.

Zeiten und Fristen

2025 30 Jun

Progettone prima finestra 01.04.2025 ⇢ 30.06.2025

2025 31 Dez

Progettone seconda finestra 01.10.2025 ⇢ 31.12.2025

Die Arbeitsverwaltung prüft die Zugangsvoraussetzungen und erstellt im Laufe des Jahres zwei Listen, die erste im Februar für diejenigen, die ihren Antrag bis zum 31. Dezember des Vorjahres gestellt haben, die zweite im August für diejenigen, die ihren Antrag bis zum 30. Juni gestellt haben.

Diese Listen werden nach dem Prioritätskriterium der kürzesten verbleibenden Zeit bis zur Erfüllung der Rentenvoraussetzungen sortiert.

Die Listen werden an die Dienststelle für Beschäftigungsförderung und Umweltverbesserung (SOVA) weitergeleitet, die die Ranglisten erstellt.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi provinciali per il ripristino e la valorizzazione ambientale

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Legge Provinciale 27 novembre 1990, n. 32, concernente 'interventi provinciali per il ripristino e la valorizzazione ambientale': requisiti di accesso e criteri di selezione per l'accesso alle attività.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 31.07.2025 18:09

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