Reiseleiter werden

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Staatliche Regelung genehmigt

Wie man eine Lizenz für die Tätigkeit als Fremdenführer erhält

Beschreibung

Unter Gesetz Nr. 190 vom 13. Dezember 2023, in Kraft seit 17/12/2023 wurde die Regelung des Berufs des Fremdenführers genehmigt. Die Maßnahme dient der Umsetzung des Nationalen Plans für Wiederaufbau und Resilienz (M1C3-R 4.1 -10).

Das Gesetz sieht vor, dass die Prüfung zum Fremdenführer mindestens einmal jährlich vom Tourismusministerium abgenommen wird und aus einer schriftlichen Prüfung, einer mündlichen Prüfung und einer technisch-praktischen Prüfung besteht, die die Themen Kunstgeschichte, Geografie, Geschichte, Archäologie, Tourismusrecht und Zugänglichkeit und Inklusion des touristischen Angebots abdeckt, zusätzlich zur Bewertung der Sprachkenntnisse.

Nationale Prüfung zur Erlangung der Fremdenführerlizenz - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten.

Beim Tourismusministerium wird durch einen Erlass des Tourismusministers, der innerhalb von dreißig Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes zu verabschieden ist, eine nationale Liste der Fremdenführer erstellt, in die auf Antrag diejenigen eingetragen werden, die
a) die vom Ministerium für Tourismus bekannt gegebene spezifische Qualifikationsprüfung bestanden haben
b) die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation erhalten haben;
c) zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des nationalen Gesetzes bereits als Fremdenführer qualifiziert sind.

Der Beruf des Fremdenführers ist derzeit in der Autonomen Provinz Trient durch das Provinzialgesetz Nr. 12 vom 14. Februar 1992 geregelt. Im Hinblick auf die Staatsreform wird eine Reform und Anpassung des Provinzgesetzes erforderlich sein.

Die Verpflichtung, sich in die nationale Liste einzutragen, besteht auch für diejenigen, die sich bereits unter https://guide-turistiche.ministeroturismo.gov.it/home qualifiziert haben . Bitte beachten Sie die entsprechenden FAQs unter https://www.ministeroturismo.gov.it/faq-piattaforma-nazionale-delle-guide-turistiche/.

Die provinziale Liste der befugten Personen, die unten zu finden ist, wird jedoch zu reinen Erkundungszwecken geführt.

Offizielle Liste der qualifizierten Fremdenführer in der Autonomen Provinz Trient.

Gemäß Artikel 9 des Gesetzes Nr. 190/2023 müssen die Fremdenführer die mit einem Personalausweis gemäß Artikel 5 Absatz 4 ausgestattet sind, freien Zugang zu allen Stätten, in denen sie ihren Beruf ausüben oder die sie zu Studien- und Ausbildungszwecken betreten, unabhängig davon, ob sie sich im Besitz des Staates, anderer öffentlicher Einrichtungen, lokaler Behörden oder religiöser Institutionen befinden.

Weitere Informationen finden Sie in der Legge 190 vom 13. Dezember 2023.

An wen es sich richtet

Bürger

So geht es

Solange die staatliche Regelung noch aussteht, ist es nicht mehr möglich, Zulassungsprüfungen abzuhalten.

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