Registrierung und Konsultation des provinzialen Registers der pflegenden Angehörigen

  • Aktiv

Beantragung der Eintragung in das Landesregister für pflegende Angehörige und Einsichtnahme in die Liste der eingetragenen Pflegepersonen.

Beschreibung

Das provinziale Register für pflegende Angehörige hat folgende Ziele

  • eine freiwillige Zählung der pflegenden Angehörigen (Betreuungspersonen) durchzuführen
  • den Abgleich zwischen Pflegebedürftigen und Anbietern von Pflegeleistungen zu erleichtern
  • der Person, die einen registrierten Familienbetreuer (Pfleger) in Anspruch nimmt, die Möglichkeit zu geben, das Pflegegeld zur Bezahlung der erhaltenen Pflege zu verwenden
  • ein Mindestmaß an Qualität und Professionalität der registrierten Betreuungsperson(en) zu gewährleisten.

An wen es sich richtet

Eintragung in das Register
Jeder, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann sich in das Register eintragen lassen:

  • Volljährigkeit
  • Wohnsitz oder Aufenthaltsort in einer Gemeinde der Provinz Trient;
  • gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer untergeordneten Tätigkeit oder Erhalt eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung (für Nicht-EU-Bürger und Staatenlose);
  • in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung in Italien keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung (unwiderruflich gemäß Art. 648 der Strafprozessordnung) oder eine Verurteilung zur Anwendung der Strafe auf Antrag gemäß Art. 444 der Strafprozessordnung wegen Straftaten gegen die Familie, die Person und das Vermögen erhalten haben;
  • eine gesundheitliche oder sozio-sanitäre Qualifikation oder die Teilnahme an einem Ausbildungskurs in Italien von mindestens 60 Stunden, der die Ausstellung einer Bescheinigung über die Teilnahme von mindestens 80 % der vorgesehenen Gesamtstundenzahl vorsieht, im Bereich der persönlichen Assistenz mit Inhalten, die sich auf soziokulturelle und vertragliche, beziehungsbezogene und kommunikative, technische und berufliche Fähigkeiten beziehen, oder die Ausübung einer dokumentierten Arbeit im Bereich der Familienassistenz von mindestens 480 Stunden in den letzten drei Jahren in Italien und die Entrichtung von Steuern, falls fällig.

So geht es

Eintragung in das Register

Der Antrag auf Eintragung kann zu jeder Zeit des Jahres bei jedem Patronat (siehe Liste) oder direkt beim Dienst für Sozialpolitik (nach Vereinbarung unter 0461-492720) gestellt werden.

Um die Eintragung in das Provinzregister aufrechtzuerhalten, ist jeder Familienhelfer verpflichtet

  • innerhalb des ersten Jahres nach dem Jahr der Eintragung einen anerkannten Auffrischungskurs von mindestens 8 Stunden über die in Artikel 6 der Verordnung über das Provinzregister (im Anhang des Beschlusses Nr. 1862 vom 3. November 2014) genannten Kompetenzen zu absolvieren. Die Kurse sind kostenlos und werden vom Arbeitgeber als Arbeitstätigkeit anerkannt.
  • für jedes Jahr, beginnend mit dem zweiten Jahr nach dem Jahr der Eintragung:

- den Antrag auf Aufrechterhaltung der Eintragung in das Register (ohne Steuermarke) bei der Dienststelle für Sozialpolitik oder bei einem Träger einreichen und die Unterlagen über die Steuerzahlungen, falls fällig, und über den anerkannten Auffrischungskurs von mindestens 8 Stunden, der im Vorjahr durchgeführt wurde, beifügen;
- den anerkannten Auffrischungskurs von mindestens 8 Stunden fortzusetzen, der zur Aufrechterhaltung der jährlichen Eintragung erforderlich ist.
Der Verlust oder die Nichterfüllung auch nur einer der Registrierungs- oder Auffrischungskursanforderungen führt zur Streichung aus dem Register.

Auffrischungskurse - Jahr 2025

Die Franco-Demarchi-Stiftung hat im Einvernehmen mit dem Sozialpolitischen Dienst einen kostenlosen Fortbildungskurs für pflegende Angehörige, die im Landesregister eingetragen sind, eingerichtet. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die entsprechende Seite.

Abfrage des Registers

Die Liste der im Provinzregister eingetragenen Personen ist öffentlich und kann von Personen, die einen Familienhelfer benötigen, unter dem folgenden Link eingesehen werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen
a) eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis, die für die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung gültig ist, wenn der Antragsteller Ausländer ist; bei der Erteilung oder Verlängerung der Erlaubnis ist eine Kopie der Antragsquittung ausreichend;
b) eine Kopie des Abschlusses mit einer Übersetzung ins Italienische, wenn der Abschluss im Ausland erworben wurde, und eine Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen Sprache, wenn sie von einer privaten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde
c) eine Bescheinigung des Schulungsanbieters über die Anzahl der besuchten Stunden und die Übereinstimmung der Kursinhalte, wenn der Kurs von einer privaten Einrichtung organisiert wurde.

Zeiten und Fristen

Sie können sich zu jeder Zeit des Jahres bewerben

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Der Dienst für Sozialpolitik sorgt für die Eintragung in das Provinzregister innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags. Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht erfüllt sind, erlässt sie innerhalb derselben Frist eine Ablehnungsmaßnahme.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Tutela delle persone non autosufficienti e delle loro famiglie e modificazioni delle leggi provinciali 3 agosto 2010, n. 19, e 29 agosto 1983, n. 29, in materia sanitaria

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.06.2025 12:20

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