Register der öffentlichen Sicherheit - Vermerk

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Durch Stempel und Datum oder durch Selbstzertifizierung

So geht es

Die Formulare und die dazugehörigen Unterlagen können persönlich abgegeben, per Post oder per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden: serv.polamm@pec.provincia.tn.it.

Wird der Antrag nicht persönlich eingereicht, muss ihm eine Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers beigefügt werden. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Nicht-EU-Bürger, muss außerdem eine Fotokopie eines gültigen Aufenthaltstitels vorgelegt werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Formular Nr. 004471 ( REGISTRIERTER ANTRAG) Nur für Gebrauchtwaren

- Formular Nr. p_tn_m_00000953 (ANTRAG MIT STEUERMARKEN) Für Handelsvertretungen und für Wertsachenaktivitäten

- Register gemäß Artikel 120 oder 128 des konsolidierten Gesetzes über die öffentliche Sicherheit, das auch elektronisch geführt werden kann, für den Sichtvermerk gemäß Artikel 16 des konsolidierten Gesetzes über die öffentliche Sicherheit.

- Formular Nr. p_tn_m_00000953 (REGISTRIERENDE SELBSTKENNZEICHNUNG) OHNE STEMPEL Wir empfehlen Ihnen, die Selbstidentifizierung mit diesem Formular vorzunehmen

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Nicht zur Selbstveranlagung

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:56

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