Beschreibung
Die Dienststelle prüft den Besitz der im Beschluss des Provinzialrats Nr. 1891 vom 1. August 2003 vorgesehenen Voraussetzungen für die Eintragung in das Provinzregister der sozialpädagogischen Dienste durch die antragstellenden Träger und sorgt für die Eintragung in das Provinzregister gemäß Art. 8 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 12. März 2002. Die Anträge können sich auf die Eintragung neuer Dienste beziehen, aber auch auf die Eintragung von Änderungen in bereits eingetragenen Dienststellen und/oder die Löschung aufgrund der Einstellung der Tätigkeit anderer Dienststellen auf dem Gebiet der Provinz. Die Eintragung in das Register ist eine Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung der lokalen Behörden für die Nutzerfamilien.
Beschränkungen
Die Einreichung eines Antrags ist jederzeit möglich