Register der Leiter von sozialpädagogischen Diensten für Kleinkinder

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Antrag auf Eintragung/Änderung/Löschung aus dem Provinzregister der Leiter sozialpädagogischer Dienste für Kleinkinder gemäß Art. 8 L.P.4/2002

Beschreibung

Die Dienststelle prüft den Besitz der im Beschluss des Provinzialrats Nr. 1891 vom 1. August 2003 vorgesehenen Voraussetzungen für die Eintragung in das Provinzregister der sozialpädagogischen Dienste durch die antragstellenden Träger und sorgt für die Eintragung in das Provinzregister gemäß Art. 8 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 12. März 2002. Die Anträge können sich auf die Eintragung neuer Dienste beziehen, aber auch auf die Eintragung von Änderungen in bereits eingetragenen Dienststellen und/oder die Löschung aufgrund der Einstellung der Tätigkeit anderer Dienststellen auf dem Gebiet der Provinz. Die Eintragung in das Register ist eine Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung der lokalen Behörden für die Nutzerfamilien.

Beschränkungen

Die Einreichung eines Antrags ist jederzeit möglich

An wen es sich richtet

Betreiber von sozialpädagogischen Diensten für Kleinkinder und lokale Behörden

Der Antrag kann von Betreibern frühkindlicher Bildungsdienste gestellt werden, die sich an den sozialpädagogischen Diensten des Systems beteiligen möchten.

So geht es

die geschäftsführenden Parteien reichen den Antrag bei der zuständigen Dienststelle ein, die den Antrag in das Provinzregister einträgt.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für den Antrag auf Eintragung der Verwaltungsbehörde und ihrer Dienststellen sind folgende Unterlagen erforderlich

- Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung in einfacher Ausfertigung

- Kopie der letzten genehmigten Bilanz oder Schlussrechnung;

- Standort der Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß der auf dem Formular dargestellten Skizze

- Grundrisspläne der für die Dienstleistung genutzten Einrichtungen;

- Konformitätsbescheinigung der Einrichtungen für Eingriffe, die nach dem Datum der Ausstellung der Eignungs- oder Bewohnbarkeitsbescheinigung durchgeführt wurden (nur vorzulegen, wenn die Eingriffe nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 46/1990 durchgeführt wurden)

- Pädagogisches Projekt;

- pädagogisches Projekt;

- illustrativer Managementbericht für jede erbrachte Dienstleistung;

- Liste der Namen des pädagogischen Personals, das für die Dienstleistung eingesetzt wird, und ihrer beruflichen Qualifikationen;

- alle anderen Unterlagen, die für die Überprüfung der Einhaltung der in Anlage 2 des Provinzialratsbeschlusses Nr. 1891 vom 1. August 2003, zuletzt erneut genehmigt durch den Provinzialratsbeschluss Nr. 1659 vom 29. September 2014, festgelegten Anforderungen als nützlich erachtet werden;

- Ersatzerklärung - gemäß dem beigefügten Muster - über die frühkindliche(n) Bildungseinrichtung(en)

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist beginnt am Tag nach der Einreichung des AntragsAbschluss durch Schweigen: neinAbschluss durch Erklärung des Beteiligten: nein

Der Antrag wird mit einer Entscheidung des Direktors der für Kinderangelegenheiten zuständigen Dienststelle abgeschlossen, die die Eintragung/Änderung/Löschung aus dem Register der Verwaltungsbehörde und ihrer Dienststellen genehmigt

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

falls fällig

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 09:36

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